Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
Ein von einem Ministerium erarbeiteter Gesetzentwurf wird in der Regel durch das Kabinett gebilligt und zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Mit dieser Stellungnahme versehen geht der Entwurf in die sogenannte erste Lesung, das heißt: Er wird im Bundestagsplenum diskutiert. Anschließend beschäftigen sich die Fachausschüsse des Bundestages mit dem Entwurf. Die Fachpolitiker analysieren den Entwurf, führen Anhörungen durch und bringen Änderungsvorschläge ein. Danach findet die zweite Lesung im Plenum des Bundestages statt und es kommt zur Abstimmung. Der Gesetzentwurf wird entweder angenommen oder abgelehnt.
Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder. Diese zweite Kammer prüft Gesetzentwürfe und gibt eine Stellungnahme mit Änderungswünschen ab. Wenn Länderinteressen direkt betroffen sind – etwa bei Gemeinschaftssteuern oder Sozialleistungen –, kann der Bundesrat Gesetzentwürfe blockieren. Die einzelnen Bundesländer haben dabei je nach Bevölkerung ein unterschiedliches Stimmengewicht. Der Bundesrat kann auch selbst Gesetzentwürfe initiieren und einbringen. Liegen Bundesrat und Bundestag über Kreuz, tritt der sogenannte Vermittlungsausschuss mit Vertretern beider Häuser zusammen, um eine Einigung zu erzielen.