Nachhaltigkeit ist eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts: Die Weltbevölkerung wächst schnell, gleichzeitig nehmen die sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten zu. Die Auswirkungen des Klimawandels werden immer deutlicher spürbar und viele natürliche Ressourcen knapper.
Hinzu kommt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Durch die Richtlinie wird das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter an Fahrt aufnehmen. Mussten bisher nur große Unternehmen (ab 500 Beschäftigten) von öffentlichem Interesse (börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen) im Rahmen der nichtfinanziellen Berichtspflichten gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) über Nachhaltigkeitsthemen berichten, erweitert sich der Kreis erstmals für das Geschäftsjahr 2023 auf alle gelisteten Unternehmen und nicht börsennotierte Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme > 40 Mio. Euro
- Umsatz > 20 Mio. Euro
- > 250 Beschäftigte
Diese Unternehmen müssen zukünftig eine ausformulierte Nachhaltigkeitsstrategie und einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen (mit Übergangsfristen), der als Teil des Lageberichts des Jahresabschlusses auch in die Jahresabschlussprüfung einfließt.
Es gibt deshalb kaum noch ein Unternehmen, auf dessen Agenda Nachhaltigkeit nicht ganz oben steht. Dabei geht es jedoch um viel mehr als nur um Reportingpflichten und CSR-Maßnahmen: Nachhaltiges Wirtschaften und die Beachtung von ESG-Kriterien werden in naher Zukunft eine Grundvoraussetzung für einen sicheren Kapitalzugang werden. Denn auch Kapitalgeber fokussieren sich immer stärker auf Nachhaltigkeitsrisiken, insbesondere bei Finanzierungsfragen.