Wie das Großprojekt Carve-out gemeistert werden kann

Wie das Großprojekt Carve-out gemeistert werden kann

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Daimler führte einen der größten Carve-outs in der Wirtschaftswelt durch – mit Unterstützung von EY. Inzwischen gewinnt das Herauslösen von Geschäftseinheiten weiter an Bedeutung. Was einfach klingt, erweist sich wegen der komplizierten steuerlichen und rechtlichen Verflechtungen als Herausforderung für Unternehmen und Berater.

Überblick

  • Daimler realisiert mit EY-Unterstützung einen der umfangreichsten Carve-outs in der Unternehmensgeschichte, um Geschäftsbereiche in eigenständige Einheiten zu überführen.
  • Über 800 EY-Experten aus verschiedenen Service Lines beraten in über 60 Ländern, um steuerliche und rechtliche Herausforderungen des Carve-outs zu meistern.
  • Die erfolgreiche Aufteilung ermöglicht Daimler eine schnellere, innovativere und kundenzentriertere Geschäftsausrichtung.

Im Jahr 2018 begann das Weltunternehmen Daimler mit 130 Jahren Firmengeschichte, seine großen Geschäftsbereiche in rechtlich unabhängige Einheiten unter dem Konzerndach zu überführen. Mercedes-Benz Cars und Mercedes-Benz Vans sollten ihre Aktivitäten in der Mercedes-Benz AG bündeln, Daimler Trucks und Daimler Buses sollten sich unter der Daimler Truck AG zusammenfinden. Die Daimler Financial Services AG und das Mobilitätsgeschäft wurden Teil der Daimler Financial Services Group.

In den Tropen werden aus den Blaettern der Kokospalme Besen und Flechtwaren hergestellt. Ausserdem werden die Wedel als Dachdeckmaterial verwendet. Die Palme kann eine Hoehe von bis zu 20 Metern erreichen. An ihr wachsen 30 bis 40 Kokosnuesse, an optimalen Standorten koennen es bis zu 150 Fruechte sein.
In den Tropen werden aus den Blättern der Kokospalme Besen und Flechtwaren hergestellt. Außerdem werden die Wedel als Dachdeckmaterial verwendet. Die Palme kann eine Höhe von bis zu 20 Metern erreichen. An ihr wachsen 30 bis 40 Kokosnüsse, an optimalen Standorten können es bis zu 150 Früchte sein.

Um diese komplexe Aufgabe zu bewältigen, brauchte der Automobilkonzern Unterstützung von außen: von einem externen Beratungsunternehmen mit Einblicken in Strategie, Betriebsabläufe, Finanzen, Unternehmenskultur, Technologie und Innovation und entsprechenden Erfahrungen. Es sollte ein globales Transformationsteam entstehen. Daimlers Wahl fiel auf EY. Zusätzlich dazu war Vertrauen eine grundlegende Voraussetzung. „Es war entscheidend, einen Berater zu haben, der nicht nur unser Geschäft verstand, sondern auch unsere Kultur, unsere Arbeitsweise und unsere Art der Zusammenarbeit kannte“, sagte Dominik Wellmann, seit Juli 2024 Global Head of Tax der Mercedes-Benz Group AG.  

 

800 Experten für 800 Legaleinheiten in 60 Ländern

Mehr als zwei Jahre waren EY-Teams für das Projekt Future tätig – mit rund 800 Experten aus allen Service Lines rund um den Globus. Insgesamt berieten die Teams den Konzern rund um den Transformationsprozess in mehr als 800 Legaleinheiten in gut 60 Ländern. Ein besonderes Augenmerk galt den steuerlichen Effekten der Umstrukturierung. „Einer der Gründe, warum die Teams von Daimler und EY so stark auf Steuern fokussiert waren, lag an den Auswirkungen, die die Änderung der Struktur von Daimler in jeder Jurisdiktion mit sich brachte“, sagte Tim Zech, noch bis Juni diesen Jahres Global Head of Tax der Mercedez-Benz Group AG. „Wir benötigten spezialisierte Unterstützung, um sicherzustellen, dass keine Fehler gemacht wurden, und eine ständige Kommunikation mit verschiedenen lokalen und nationalen Steuerbehörden. Außerdem musste jede Maßnahme des Steuerteams vollständig mit den Interessen der Rechtsabteilung, der Buchhaltung und des weiteren Geschäftsbetriebs abgestimmt sein.“

 

Bekannte Unternehmen

Die letztlich erfolgreiche Schaffung von drei rechtlich unabhängigen Geschäftsbereichen führt dazu, dass Daimler noch schneller, innovativer und direkter am Kunden agieren kann. Auch andere bekannte Unternehmen setzen sich intensiv mit Umstrukturierungen auseinander, wie Schlagzeilen aus den Medien bezeugen: „Bayer prüft Aufspaltung und Trennung von Consumer Health oder Crop Science.“ Oder: „SCHOTT erwägt, das Geschäft mit Pharmaverpackungen an die Börse zu bringen und hat dafür im Rahmen eines Carve-Outs die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA als eigenständiges Unternehmen am Markt aufgestellt.“ Oder: „Chemikalienhändler Brenntag spaltet sich auf.“

„Lohnt es sich auch für uns?“

Carve-outs sind aus der heutigen Unternehmenswelt nicht wegzudenken. Ob im Weltkonzern oder beim breit aufgestellten Mittelständler, in Tausenden Unternehmen machen sich Vorstände und Geschäftsführer, Steuer-, Rechts- und Strategieabteilungen ähnliche Gedanken: Kann sich ein Carve-out auch für uns lohnen? Und falls ja, wie packen wir es an?

Das TOM überprüfen

Solche Fragen stehen in einem größeren Zusammenhang. Unternehmen müssen in diesen volatilen, krisengeprägten Zeiten mehr als sonst ihr Target Operating Model (TOM) überprüfen. Sie haben über Sparten und Produkte zu befinden, sie müssen über Standortschließungen, -verlagerungen und -eröffnungen entscheiden, über Unternehmenszukäufe, Abspaltungen und sonstige Transaktionen. Es geht um eine laufende Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Profitabilität, um Resilienz und Risikominimierung, um kurzfristige Liquidität und langfristige Fokussierung.

Extrem komplex

Das Mittel der Wahl ist oft ein Carve-out. Gemeint ist das Herauslösen eines oder mehrerer Geschäftsbereiche aus einem Unternehmen oder Konzern und deren Übertragung auf einen oder mehrere selbstständige Rechtsträger. Dadurch wird ein bislang unselbstständiger Geschäftsbereich rechtlich und wirtschaftlich unabhängig aufgestellt. Was zunächst einfach klingen mag, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als extrem komplexes und forderndes Vorhaben. Es geht darum, alle wichtigen Stellschrauben zu identifizieren und richtig zu handhaben. Zudem müssen die Beteiligten laufend hinterfragen, ob ein angedachter Carve-out tatsächlich zu einer Steigerung des langfristigen Unternehmenswerts führt – oder das Gegenteil bewirken würde.

Studie von Goldman Sachs und EY

Dazu haben Goldman Sachs und EY gemeinsam eine Untersuchung durchgeführt. Die Studie „Strategies for successful corporate separations“ zeigt, dass gut durchgeführte Carve-outs im Vergleich zum jeweiligen Sektorindex einen durchschnittlichen Renditeüberschuss von 6 Prozent erzielen – gemessen von der Ankündigung der Maßnahme bis zwei Jahre nach deren Abschluss. Zwar verursachen Carve-outs im Allgemeinen erhebliche Einmalkosten und stellen eine Organisation vor enorme Herausforderungen, jedoch entfalten sich schließlich die Wertschöpfungspotenziale. 

Grafik: Aufspaltungen werden populaerer

Drei Typen

Welche Faktoren zu einer erfolgreichen Umsetzung eines Carve-outs führen, hängt allerdings nicht ganz unwesentlich von dessen Art ab. In der Praxis hat sich die Unterscheidung nach drei Haupttypen herausgebildet:

  1. Intra-Group-Carve-out
  2. M & A-Carve-out
  3. Pre-IPO-Carve-out

Der Intra-Group-Carve-out wird in dieser Ausgabe des Tax & Law Magazine näher dargestellt, die anderen beiden in folgenden Ausgaben.

Wie auch immer eine Umstrukturierung ausfällt, in allen Fällen muss die Steuerabteilung an vorderster Front mitwirken. Schließlich schlummern in nahezu allen Unternehmensbereichen stille Reserven, die bei der Trennung von Geschäftsbereichen steuerpflichtig aufgedeckt werden könnten. Äußerste Vorsicht und Gründlichkeit ist vor allem bei der Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter (z. B. Marken und Patenten) geboten, da diese häufig den wesentlichen Wert eines Unternehmens oder Geschäftsbereichs spiegeln. Trennt man sich von Verlustgeschäften, geht es insbesondere um die steuerlich effiziente Verlustnutzung oder die Transformation in steuerwirksames Abschreibungspotenzial zur Minderung der zukünftigen Steuerlast.

Steuerneutralität möglich

Während ein Asset Deal regelmäßig steuerpflichtig ist und in Deutschland mit rund 30 Prozent besteuert wird, kann durch bestimmte (vorangestellte) Umwandlungsvorgänge eine weitgehend steuerneutrale Übertragung gelingen. Während diese Möglichkeit in vielen Ländern an gewisse, mehr oder weniger strenge Voraussetzungen geknüpft ist, stehen deutsche Steuerpflichtige hier vor einer besonders großen Herausforderung. Wesentliche Voraussetzung für eine steuerneutrale Abspaltung aus einer deutschen Kapitalgesellschaft ist, dass ein sog. steuerlicher Teilbetrieb übertragen wird und ein weiterer Teilbetrieb bei der übertragenden Gesellschaft verbleibt (sog. doppeltes Teilbetriebserfordernis). Dabei gibt es strikte Anforderungen an einen Teilbetrieb, die in der Praxis – insbesondere aufgrund von fehlenden gesetzlichen Präzisierungen und Sachverhaltsunschärfen – häufig umstritten und auch regelmäßig Gegenstand von Streitigkeiten in Betriebsprüfungen sind.

Kokoswasser ist reich an Vitaminen, Mineralien und Antioxidantien, die den Elektrolythaushalt auffuellen und freie Radikale neutralisieren.
Kokoswasser ist reich an Vitaminen, Mineralien und Antioxidantien, die den Elektrolythaushalt auffüllen und freie Radikale neutralisieren.

Sperrfristen sind zu beachten

Sollte diese erste Herausforderung, die steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern von einem Rechtsträger auf einen anderen, erfolgreich gemeistert worden sein, dann gilt es, auf dem Weg zur gesellschaftsrechtlichen Zielstruktur die nächste Hürde zu überwinden. Sollen die nun getrennten Rechtsträger innerhalb der Gruppe unter einer gemeinsamen Geschäftsbereichs-Holding zusammengeführt werden, bedarf es einer Übertragung der Anteile an den zuvor getrennten Rechtsträgern. Zur Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen sehen viele Länder, unter anderem auch Deutschland, Sperrfristen vor, während derer Anteile an beteiligten Rechtsträgern nicht extern und oftmals auch nicht konzernintern übertragen werden dürfen.

Sollten solche Sperrfristen verletzt werden, kommt es regelmäßig zur unerwünschten Aufdeckung und Versteuerung der stillen Reserven, die zunächst durch mühsame Planung und Umsetzung vermieden werden konnte.


Multidisziplinäres Team in einer Vielzahl von Ländern erforderlich

In der Praxis kann es vorkommen, dass ein (steuereffizienter) Carve-out für Konzerngesellschaften in einer Vielzahl von Ländern konzipiert und umgesetzt werden muss. Aufgrund der sich häufig ergebenden Interdependenzen zwischen den lokalen Carve-out-Ansätzen und der Besteuerung anderer Gesellschaften, insbesondere der Konzernobergesellschaft (bspw. im Rahmen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung oder der globalen Mindeststeuer), sollte die Konzeption zentral gesteuert in enger Zusammenarbeit mit lokalen Steuerberatern erfolgen.

Für die erfolgreiche Umsetzung eines Carve-out-Vorhabens bedarf es jedoch nicht nur eines multinationalen, sondern auch eines multidisziplinären Teams. Insbesondere die Experten aus den Bereichen Tax, Law und Valuation müssen bestens abgestimmt sein, mit unterschiedlichen Schwerpunkten im Carve-out-Prozess. Spätestens jetzt wird klar, dass die Begleitung eines multinationalen Carve-out-Prozesses durch ein multidisziplinäres Team aus einem Beratungshaus am effizientesten aus dem globalen und eingespielten Netzwerk einer Big-4-Gesellschaft erfolgen kann.

Die Phasen eines Carve-out-Projekts

Im Folgenden möchten wir den Ablauf eines Intra-Group-Carve-outs mit den einzelnen Phasen und Besonderheiten vorstellen. Ziel ist die rechtliche Verselbstständigung von Geschäftsbereichen auf der Ebene der Legaleinheiten (d. h. Aufteilung der Assets auf zwei getrennte Legaleinheiten, beispielsweise Kapitalgesellschaften), die unterhalb einer Geschäftsbereichs-Holding aufgehängt sein sollen. Die Konzernfunktionen werden im Wesentlichen aus der aktuellen Konzern-Holding erbracht. Die Umsetzung eines Intra-Group-Carve-outs in den folgenden drei Phasen hat sich bewährt, um Optimierungspotenziale voll auszuschöpfen und Risiken erfolgreich zu begegnen:

  1. Machbarkeits- oder Konzeptphase
  2. Detailplanungsphase
  3. Umsetzungsphase

 

Grafik: Der Lebenszyklus eines Carve-out-Projekts

Phase 1: Machbarkeit

Die Machbarkeits- oder Konzeptphase legt den Grundstein für den Erfolg des gesamten Carve-out-Prozesses. Ziel ist die sorgfältige Untersuchung aller relevanten Aspekte, um Vor- und Nachteile, Chancen und Risiken, Kosten und Nutzen zu verstehen und abzuwägen. Werttreiberanalysen identifizieren Gestaltungspotenziale einzelner Geschäftsbereiche. Wichtig ist es auch, die Verflechtung der herauszulösenden Geschäftseinheit mit dem Rest des Unternehmens zu analysieren. Außerdem sollten die Anforderungen an das zukünftige Betriebsmodell (Target Operating Model) geklärt werden. Den Abschluss bildet ein umfassendes Konzeptpapier. Dieses bietet eine Übersicht über die möglichen Optionen bzw. Transaktionsstrukturen und -alternativen, jeweils bezogen auf Länder, betroffene Legaleinheiten und Zielstruktur.

Tax

Die steuereffiziente Gestaltung, insbesondere der einzelnen zur Separierung erforderlichen Transaktionen und Maßnahmen zur Vermeidung von Dry Income, d. h. die Aufdeckung stiller Reserven ohne Zufluss von Barmitteln zur Begleichung der hieraus resultierenden Steuerbelastung, steht im Fokus der Konzeptphase. Anhand der Wertschöpfungsbeiträge und der korrespondierenden Erwartungen bezüglich der Höhe der stillen Reserven ist zunächst zu entscheiden, ob sich die Erarbeitung eines steuereffizienten Konzepts für eine Gesellschaft, die ganz („dezidierte Gesellschaft“) oder teilweise („Zebragesellschaft“) im zu separierenden Geschäftsbereich tätig ist, überhaupt lohnt. Regelmäßig wird es sich für Routinegesellschaften (beispielsweise lokale Vertriebsgesellschaften) nicht rentieren, eine steuereffiziente Struktur zu erarbeiten oder umzusetzen. Für diese Gesellschaften sieht das Carve-out-Konzept dann die Trennung der Geschäftsbereiche im Rahmen eines steuerpflichtigen Asset Deals vor. Jedoch gilt es auch hier, frühzeitig die Weichen für den weiteren Prozess zu stellen. Häufig wird es sich anbieten, das Geschäft mit dem geringeren Wert zu übertragen, auch wenn es sich hierbei um das verbleibende Geschäft handelt („Reverse Carve-out“).

Für die Gesellschaften mit den höchsten Wertschöpfungsbeiträgen sind steuereffiziente Strukturen zu überlegen. Für diese gelten häufig weitreichende Voraussetzungen, in Deutschland beispielsweise das doppelte Teilbetriebserfordernis bei Spaltungen bzw. das Teilbetriebserfordernis bei Ausgliederungen, was wiederum Sperr- bzw. Haltefristen auslösen kann. In der Praxis können häufig immaterielle Wirtschaftsgüter (IP) wie Marken, Patente oder sonstige Schutzrechte ein steuerliches Spaltungshindernis darstellen, wenn diese von mehreren Geschäftsbereichen genutzt werden. Da diese Wirtschaftsgüter in der Regel große Werttreiber für das Unternehmen darstellen, lohnt es sich bereits in der Konzeptphase, einen Fokus auf potenzielle steuerliche Workarounds zu legen.

Legal

Zu den rechtlichen Herausforderungen gehören nicht nur typische Risiken aus bestehenden Verträgen oder anstehenden Rechtsstreitigkeiten, es geht auch um die richtige Rechtswahl. Die Separierung eines Geschäftsbereichs erfordert meist weitreichende interne Anpassungen, beispielsweise beim Cash Pooling, und kann zu Informationspflichten gegenüber externen Geldgebern führen. Schließlich müssen behördliche Anzeige- und Genehmigungsprozesse sowie deren oftmals lange Fristen, insbesondere in stark regulierten Branchen, erkannt und berücksichtigt werden. So können fehlende behördliche Genehmigungen schnell zu erheblichen Verzögerungen führen oder sogar zum Showstopper werden.

Valuation

Aus Bewertungssicht müssen spezifische Businesspläne erstellt und verschiedene Szenarien für potenziell zu separierende Geschäftsbereiche abgeleitet werden. Werttreiberanalysen identifizieren technische Faktoren, die den Unternehmenswert des zu separierenden Geschäftsbereichs maßgeblich beeinflussen. Anschließend werden diese Faktoren mit öffentlich zugänglichen Marktinformationen sowie an der Börse notierten Vergleichsunternehmen (Peergroup) verglichen, um Gestaltungspotenziale zu identifizieren.

SaT/Change

Die operative Machbarkeit ergibt sich aus den Abhängigkeiten zwischen dem Mutterkonzern und dem abzuspaltenden Unternehmensbereich. Sie betreffen Prozesse, Mitarbeitende, Vermögensgegenstände, Verträge und Systeme (insbesondere ERP). Dies bestimmt wiederum die Kosten und den Zeitplan. Eine Risikoanalyse beleuchtet schließlich die potenziellen Auswirkungen des Carve-outs auf das laufende Geschäft aus operativer, rechtlicher, steuerlicher oder regulatorischer Sicht.

Erfahrungen aus der Machbarkeitsphase

In der ersten Phase ist Tax im Lead. Für jede lokale Zebragesellschaft müssen diese Fragen beantwortet werden: Welche Wege gibt es, um Assets steuerneutral zu trennen? Welche Einschränkungen resultieren aus dem jeweiligen Umsetzungsweg im Hinblick auf eine (spätere) Übertragung der getrennten Gesellschaft an eine Geschäftsbereichs-Holding? Welche zusätzlichen Komplexitäten bringt die steuerneutrale Option im Vergleich zu einem simplen Asset Deal mit sich, insbesondere hinsichtlich des Zeitaufwands? Lohnt sich der zusätzliche Aufwand in Anbracht der andernfalls steuerpflichtig aufzudeckenden stillen Reserven?

Bis für jede Gesellschaft die passende steuerneutrale Struktur entwickelt ist, muss das Kernteam zahlreiche Gespräche mit den lokalen Steuerexperten führen. Erst durch die Kombination der praktischen Erfahrungen der lokalen Teams – jede Finanzbehörde verhält sich schließlich anders – und dem Verständnis der genauen Zielsetzung und -priorisierung des Mandanten durch das Kernteam kann die passende Struktur identifiziert werden. Verbleibt dann nur noch eine Option, die alle anderen denkbaren Separationsrouten in den relevanten Aspekten dominiert, dann ist diese durch alle Fachbereiche auf ihre Machbarkeit zu überprüfen. Verbleiben mehrere Alternativen, dann müssen die Fachbereiche deren Vor- und Nachteile bewerten, um eine Entscheidungsgrundlage für das Management zu erarbeiten.

 

Anhand des für jede Gesellschaft ausgewählten Konzepts ist anschließend die zeitliche Abfolge der einzelnen Separationsmaßnahmen zu bestimmen. Diese Abfolge erfolgt regelmäßig in Wellen. Dies ist häufig aufgrund eingeschränkter Ressourcen insbesondere bei der ERP-seitigen Migration erforderlich. Spätere Veränderungen in der Carve-out-Konzeption können diese Wellenplanung ins Wanken bringen. Ein häufig beobachtetes Problem ist die zu späte Priorisierung der Bewertung der in den Einzelgesellschaften befindlichen Geschäftsbereiche. Stellt sich beispielsweise heraus, dass die Konzeption auf falschen Wertannahmen basierte, muss die Carve-out-Richtung geändert werden (Carve-out zu Reverse Carve-out). Dies kann dann die ERP-seitige Abbildung und diese wiederum die komplette Wellenplanung wie ein Kartenhaus zusammenfallen lassen.

Grafik: Werttreiber-Modell

Phase 2: Detailplanung

Nun rücken detaillierte Aufgaben wie die Harmonisierung von Gesellschaftsgründungen, Bankkonteneröffnungen, Cash-Pooling, IT-Umstellung und Anbindung sowie Aufzeigen und Abstimmen von Interdependenzen in den Mittelpunkt. Die anfallenden Steuerkosten werden sorgfältig berechnet. Je nach Branche und Komplexitätsgrad des Carve-outs können weitere Analysen erforderlich sein. Im Rahmen der Detailplanung werden die in Phase 1 identifizierten „No Regret Transactions“ mit Priorität analysiert, um sie zeitnah den Verantwortlichen zur finalen Entscheidung vorzulegen. Es handelt sich um Maßnahmen, die unabhängig von den weiteren Projektentscheidungen als zielführend und wertsteigernd angesehen werden und daher zügig umgesetzt werden sollten. Ganz wichtig ist das Einholen verbindlicher Auskünfte.

Tax

Es muss eine abschließende Einschätzung der steuerlichen Konsequenzen getroffen werden. Im Fokus der Detailphase steht daher insbesondere eine enge Abstimmung mit anderen Workstreams, beispielsweise die Abstimmung der einzelnen Transaktionsschritte mit den rechtlichen Beratern im Rahmen der Mikropläne oder eine Aktualisierung der voraussichtlichen Steuerkosten auf der Basis einer indikativen Bewertung des Valuation-Teams. Insbesondere bei komplexen Strukturierungen sind die Beantragung verbindlicher Auskünfte („Rulings“) oder die Erstellung steuerlicher Gutachten („Opinions“) zur Risikominimierung unverzichtbar. Der Abschluss von Spezialversicherungen gegen eine überschaubare Prämie erfreut sich wachsender Beliebtheit, um Wartezeiten beim Finanzamt zu vermeiden.

Legal

Für jedes beteiligte Land gibt es Mikropläne, die auf der von EY Law für globale Restrukturierungsprojekte entwickelten Kollaborationsplattform Dynamic Transaction Solutions (DTS) abgebildet werden. Darin sind alle Informationen und Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung des Carve-outs einschließlich grenzüberschreitender Abhängigkeiten hinterlegt. Diese detaillierten Pläne definieren exakt, wer bis wann und in welcher Form für die einzelnen Schritte verantwortlich ist. Dabei werden auch lokale Besonderheiten wie lange Vorlaufzeiten für die Eröffnung von Bankkonten oder spezifische behördliche Anforderungen, die sich nicht aus dem Gesetz ergeben, berücksichtigt.
 

Valuation

Eine erste indikative Bewertung der potenziell auszugliedernden Geschäftsbereiche wird aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen und rechtlichen Strukturen für alle beteiligten Länder einzeln durchgeführt. Basis hierzu sind die vorab erstellten Businesspläne. Bei einer Unternehmensbewertung wird generell zwischen zwei Phasen unterschieden. Die erste Phase (Detailplanung) umfasst typischerweise einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren, der unmittelbar mit Planungsbeginn startet. Daran schließt sich die Rentenphase mit langfristigen Fortschreibungen an („ewige Rente“). Die zu erwarteten freien Cashflows werden durch einen risikoadäquaten Zinssatz (WACC) auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Die Ergebnisse dienen zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Strukturierung des Carve-out-Prozesses und zur Beurteilung der steuerlichen Implikationen. Im Projektverlauf werden indikative Bewertungen regelmäßig mit aktuellen Finanz- und Marktdaten aktualisiert.

SaT/Change

Wegen der Komplexität ist eine klare Definition der Projektorganisation, der Rollen und der Verantwortlichkeiten eine Grundvoraussetzung für die effiziente Steuerung des Carve-outs. Die Errichtung effektiver Kommunikationskanäle dient einer schnellen fachlichen Abstimmung sowohl zwischen unterschiedlichen Geschäftsbereichen und Ländern als auch zwischen der Projektleitung und den einzelnen Disziplinen. Bei der Ausarbeitung des Zielzustands ist die genaue Abwägung zwischen einer vollständigen und einer nur teilweisen Separation wichtig. Hierfür müssen insbesondere Kosten, Nutzen und Aufwand berücksichtigt werden.

Das Konzept basiert in der Regel auf Diskussionen mit dem Management (des Mutterkonzerns und des abzuspaltenden Unternehmensteils), den Fachabteilungen und den Experten aus unterschiedlichen Funktionen (z. B. IT, Personalwesen, Finanzen). Ein wesentlicher Teil ist das TOM, um die zukünftige Zielorganisation und deren prozessuale Abläufe für den abzuspaltenden Unternehmensteil festzuhalten. Die dokumentierten Implikationen für den abzuspaltenden Unternehmensteil aus operativer, finanzieller, rechtlicher und physischer Sicht bilden die Grundlage für eine solide Kosten- und Zeitplanung des Carve-outs.

Der „Day 1“, ab dem der abgespaltene Unternehmensbereich eigenständig operiert, erfordert einen detaillierten Separationsplan. Dieser umfasst alle wesentlichen Carve-out-Meilensteine sowie die erforderlichen Aktivitäten, um diese zu erreichen. Darüber hinaus werden klare Verantwortlichkeiten und Fälligkeitstermine für jedes Land definiert.

Aus dem Fruchtfleisch der Kokosnuss lassen sich verschiedene Produkte gewinnen für die Lebensmittel- und Kosmetikwirtschaft. Sie reichen von der Kokosmilch über Kokosoel, -raspeln und -flocken, -mehl und -butter bis Kokosessig und -zucker.
Aus dem Fruchtfleisch der Kokosnuss lassen sich verschiedene Produkte gewinnen für die Lebensmittel- und Kosmetikwirtschaft. Sie reichen von der Kokosmilch über Kokosöl, -raspeln und -flocken, -mehl und -butter bis Kokosessig und -zucker.

Erfahrungen aus der Detailplanungsphase

Es gibt Länder, in denen sich ein Carve-out-Konzept schnell und einfach umsetzen lässt. In anderen Ländern ist die Absicherung über Rulings oder Opinions unverzichtbar und somit häufig zeit- und kostenintensiv. Die Schweizer Steuerverwaltung scheint sich beispielweise als Dienstleister des Steuerpflichtigen zu verstehen und legt zu bestimmten Fragestellungen bereits nach wenigen Wochen ein Ruling auf den Tisch. In anderen Ländern stellt sich ein solcher Ruling- oder Abstimmungsprozess mit den lokalen Steuerbehörden hingegen deutlich mühsamer dar und es kann von der Formulierung der relevanten Rechtsfragen und der Darstellung des relevanten Sachverhalts bis zur finalen Einschätzung der lokalen Steuerbehörden bis zu zwölf Monate dauern.

 

Auch wenn er in der Praxis regelmäßig ohne Ruling (d. h. Einschätzung der Steuerbehörden) umgesetzt wird, stellt der US-amerikanische „Sec. 355 Spin-off“ wohl die Königsdisziplin der Carve-out-Transkationen dar. Jede hierzu verfasste Opinion wird beispielsweise bei EY durch ein hauseigenes „Spin-off Committee“ bewertet und freigegeben. Die als Basis für diese Opinion seitens des Mandanten zum Sachverhalt abzugebenden „Representations“ erstrecken sich zusammen mit der Opinion regelmäßig auf bis zu 200 Seiten. Der damit verbundene Kostenaufwand kann bei Unternehmen schnell zu Irritationen führen, wird dann aber häufig doch in Kauf genommen. Es lockt die „Kirsche auf der Torte“: die einzige Möglichkeit, Assets ohne steuerpflichtige Aufdeckung stiller Reserven aus dem „US Tax Net“ herauszulösen.

Phase 3: Umsetzung

In dieser neuralgischen Phase werden alle ausführlichen Planungen und Vorbereitungen umgesetzt. Alle Maßnahmen müssen ineinandergreifen, vom Beginn der konkreten Vorbereitungen bis zum Stichtag des Wirksamwerdens des Carve-outs („Day 1“ oder „Go-live“).

Tax

Aus steuerlicher Sicht muss eine enge Abstimmung mit allen beteiligten Workstreams sicherstellen, dass das angedachte Konzept wie geplant umgesetzt wird. Dies ist umso wichtiger, wenn im Rahmen der Detailplanung (Phase 2) erfolgreich ein Ruling beantragt wurde, dessen Bindungswirkung an die tatsächliche Umsetzung des dargelegten Sachverhalts geknüpft ist. Hierbei kommt es regelmäßig auf Details an, die im Rahmen der steuerlichen Durchsicht der Transaktionsdokumente zu prüfen sind. Auch steuerliche Compliance-Pflichten sind zu erfüllen, insbesondere mit Blick auf Transaktions- oder Stempelsteuern. Um einen reibungslosen Ablauf der operativen Prozesse ab Day 1 zu gewährleisten, ist es aus umsatzsteuerlicher Sicht essenziell, dass die IT-System-technischen Voraussetzungen für die Rechnungsstellung in der neuen Struktur gegeben sind. Hierfür ist eine enge Abstimmung zwischen Accounting, Tax und IT erforderlich.

Legal

Zentrales Element für die Umsetzung ist der zuvor entwickelte digitale Micro Plan. Die darin enthaltenen Schritte werden nicht nur abgearbeitet. Der Micro Plan dient mithilfe maßgeschneiderter Dashboards und KPIs via DTS auch als Live-Tracker des jeweiligen Status quo. Diese Funktionen bieten allen Beteiligten jederzeit eine transparente Nachverfolgung des Projektfortschritts. Unseren deutschen EY-Lead-Teams ermöglicht DTS zentral die effiziente Steuerung der diversen lokalen Teams. Globale Entwürfe (beispielsweise von standardisierten Kauf- und Übertragungsverträgen) werden automatisiert anhand der auf DTS eingespeisten Informationen zu den beteiligten Gesellschaften vorbereitet und nur so weit an lokale Anforderungen angepasst, wie es rechtlich zwingend erforderlich ist. Der Umfang der Dokumentation und die Komplexität der rechtlichen Umsetzung hängen im Einzelfall von der gewählten Gestaltungsoption und dem anzuwendenden Recht ab. Jeder Carve-out bringt eigene Herausforderungen mit sich, beispielsweise erfordern Transaktionen in regulierten Branchen und komplexen Jurisdiktionen (wie China) einen erheblich höheren Aufwand.

Valuation

Der Fokus liegt nun auf der Erstellung belastbarer Bewertungsgutachten für die lokalen Teile des auszugliedernden Geschäftsbereichs für steuerliche Zwecke. Steuerliche und rechtliche Erfordernisse werden ebenso wie nationale Besonderheiten bei der Erstellung dieser Bewertungsgutachten berücksichtigt. Als Ansatzpunkt dienen die in der Planungsphase durchgeführten indikativen Bewertungen. Für Deutschland basieren die Gutachten auf den berufsständischen Grundsätzen des IDW S 1. Diese erfordern eine Plausibilisierung der Planungsrechnung. Als Maßstab werden zum einen die rechnerische und formelle Plausibilität und zum anderen die interne und externe Plausibilität genannt.

Die rechnerische und formelle Plausibilität bezieht sich insbesondere auf die Fehlerfreiheit der Berechnungen und die Würdigung der getroffenen Annahmen hinsichtlich der Konsistenz einzelner Teilpläne. Zu prüfen ist etwa Folgendes: Steht die Planungsrechnung im Einklang mit den Erläuterungen des Managements und mit der Ist-Entwicklung in der Vergangenheit? Sind Veränderungen im Plan nachvollziehbar? Intern erfolgt eine Plausibilisierung anhand historischer Ist-Werte, von Soll-Ist- und Year-to-Date-Analysen der finanziellen Leistungsindikatoren. Wichtig sind überdies ein länderübergreifender Vergleich der wesentlichen KPIs nach dem jeweiligen Funktionsprofil und eine Sum-of-the-Parts-Betrachtung der auszugliedernden Geschäftsbereiche pro Land in Bezug auf den globalen Unternehmensplan.

Bei der Prüfung der externen Plausibilität wird die Planungsrechnung im Vergleich zu den erwarteten Markt- und Branchenentwicklungen analysiert und auch die künftige Entwicklung der Wettbewerber (Peergroup) in Bezug auf Wachstums- und Profitabilitätserwartungen betrachtet. Die Einordnung des Unternehmenswerts wird des Weiteren anhand marktorientierter Wertbandbreiten durch Börsen- und Transaktionsmultiplikatoren unterstützt.

SaT/Change

Zu den zentralen Aufgaben gehören die Umsetzung der Separationspläne und die Mobilisierung der Teams über unterschiedliche Fachbereiche und Ländergrenzen hinweg. Dabei ist immer eine Balance zwischen dem Carve-out, anderen laufenden Projekten und dem normalen Geschäftsbetrieb zu wahren, um die Arbeitsbelastung für die eigenen Mitarbeitenden handhabbar zu halten.

Erfahrungen aus der Umsetzungsphase

In der Umsetzungsphase geht Legal in den Lead. Gefüttert mit den Vorgaben der anderen Fachbereiche aus den vorherigen Phasen, insbesondere dem steuerlichen Carve-out-Konzept, muss jeder Schritt in rechtliche Mikroschritte aufgeteilt und die notwendigen Vertragsentwürfe zunächst erstellt und dann von den Fachbereichen geprüft werden. Ohne Plattformlösungen hat dieser Abstimmungsprozess das Potenzial, die E-Mail-Fächer der handelnden Personen zu sprengen.

Noch größere Sprengkraft birgt ein Umsetzungsprozess, der nicht von einem zentralen Legal-Team gesteuert wird. In diesen Fällen kommt es nicht selten dazu, dass so manche Umwandlungsart „Lost in Translation“ geht. Der zu separierende Geschäftsbereich landet dann auf einmal in der Tochtergesellschaft statt in der Schwestergesellschaft, da beispielsweise ein „Spin-off“ mit dem Hintergrund unterschiedlicher Rechtssysteme durchaus eine abweichende Bedeutung haben kann.

Neben der Vermeidung solcher Fauxpas gilt es bei der vertraglichen Umsetzung aber vor allem auch, darauf zu achten, dass die Unterschiede in den lokalen Rechtssystemen nicht zu Missverständnissen mit der deutschen Betriebsprüfung führen. So findet sich beispielsweise in US-amerikanischen Verschmelzungsverträgen häufig der Hinweis, dass diese eine Liquidation darstellen. Hiermit ist zwar lediglich die für deutsche steuerliche Zwecke unbeachtliche US-steuerliche Behandlung gemeint, es braucht aber nicht sonderlich viel Vorstellungskraft, dass in der deutsche Betriebsprüfung hieraus eine nicht vergleichbare Umwandlung konstruiert werden könnte (Verschmelzung = Auflösung ohne Abwicklung) mit dem Potenzial eines erheblichen Steuerschadens für den deutschen Gesellschafter (nicht vergleichbare Umwandlung = voll körperschaftsteuerpflichtige Sachausschüttung). Es empfiehlt sich daher, solche „Stolperfallen“ beim steuerlichen Review der Verträge zu beseitigen.

Wenn alle anderen Fachbereiche dann bereits zu neuen Ufern aufgebrochen sind und das Management sich über den erfolgreichen Carve-out-Prozess freut, stehen häufig noch einige steuerliche Compliance-Schritte aus. Die Abbildung in den Jahressteuererklärungen erfolgt in manchen Ländern bis zu zwei Jahre später. So manche Befreiung von Transaktionssteuern (beispielsweise britische Stempelsteuer oder deutsche Grunderwerbsteuer) muss mühsam bei den zuständigen Behörden beantragt und durchgesetzt werden. Wirklich abgeschlossen ist der Carve-out für die Steuerabteilung ohnehin erst, wenn das letzte Land festsetzungsverjährt ist.

Grafik: Global Carve Out Team Structure

Wie Ausgliederungen einen Automobilriesen für zukünftiges Wachstum positionierten?

Erfahren Sie mehr auf ey.com in unserer Case Study

 

Co-Autor:innen

Linda Obermaier | Tobias Dendler | Dr. Simon Dürr

Neue Strukturen? Nicht ohne Steuerthemen – Unser M&A Workshop

Auf dem Weg zur effizienten Konzern- oder Transaktionsstruktur, bleiben häufig Chancen und steuerliche Optimierungspotenziale ungenutzt – insbesondere in Krisenzeiten oder bei Transaktionen, wenn Steuerabteilungen unter zeitlichen Druck geraten. Auch gilt es bei sämtlichen Reorganisationen weitreichende steuerliche Fallstricke zu beachten.

postits an Glaswand

Fazit

Aufgrund der weltpolitischen Entwicklungen und der Tendenz zu Decoupling und Derisking beschäftigen sich Unternehmen vermehrt mit möglichen Umstrukturierungen. In vielen Fällen ist der Carve-out das Mittel ihrer Wahl. Der Intra-Group-Carve-out dient dazu, einen Geschäftsbereich in einen eigenständigen Teilkonzern zu überführen. Dieser wird nicht nur organisatorisch, sondern darüber hinaus auch rechtlich verselbstständigt und im Konzern effizienter aufgestellt. Durch die Befreiung von unnötigen Konzern-/Doppelstrukturen, die Implementierung eines maßgeschneiderten ERP-Systems für den neuen Teilkonzern oder weitere Ziele sollen ungenutzte Potenziale zur Entfaltung gebracht werden.

Das Einsatzspektrum reicht von der reinen Segmentierung von Geschäftsbereichen (auf Gesellschafts- oder Landesebene) über die Schaffung voll integrierter Teilkonzerne bis hin zu eigenständigen Teilkonzernen zur Vorbereitung eines Deinvestments (Verkauf, Asset Swap, Ausgliederung, Börsengang, Einbringung in ein Joint Venture u. a. m.). Die meisten Stakeholder beurteilen deshalb gemäß der Studie „Strategies for successful corporate separations“ von Goldman Sachs und EY einen Intra-Group-Carve-out positiv.

Der Carve-out ist aber mit Herausforderungen und Risiken verbunden: Vorbereitung und Durchführung sind sehr ressourcenintensiv, da die gesamte Organisation in der Regel für viele Monate oder sogar mehrere Jahre belastet wird. Weiterhin können zunächst Synergieeffekte verloren gehen, was erst kompensiert werden muss. Ein besonderes Risiko besteht in der Aufdeckung stiller Reserven ohne Zufluss von Barmitteln zur Begleichung der hieraus resultierenden Steuerbelastung („Dry Income“).

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