Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
Einvernehmlicher Antrag
Der Antrag muss im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestellt werden. Er ist in dem Mitgliedstaat zu stellen, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Das MFA gilt grundsätzlich nicht für bereits abgelaufene Zeiträume, es sei denn,
- der Antrag betrifft höchstens die letzten drei Monate vor dem Zeitpunkt der Antragstellung oder
- er betrifft die letzten zwölf Monate vor dem Zeitpunkt der Antragstellung und wird spätestens am 30. Juni 2024 gestellt.
Außerdem müssen im betreffenden Zeitraum für den Arbeitnehmer im Sitzstaat des Arbeitgebers Sozialversicherungsbeiträge geleistet worden sein.