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Wo steht Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der EU-Taxonomie?


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Erstmals veröffentlichte Daten erlauben einen Einblick in die Berichterstattung deutscher Unternehmen gemäß EU-Taxonomie.


Überblick

  • Das EU-Taxonomie-Barometer gibt erstmals Einblicke in die Berichterstattung deutscher Unternehmen.
  • Ein Vergleich der Branchen zeigt deutliche Unterschiede.
  • Viele Unternehmen unterschätzen die Datenerhebung.

Mit dem European Green Deal will die Europäische Kommission die EU bis 2050 klimaneutral und nachhaltiger machen. Leitplanken werden durch eine Reihe neuer Gesetze und Standards wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die EU-Taxonomie gesetzt. Erstmals mussten kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Europäischen Union (EU) für das Geschäftsjahr 2021 und in einer erweiterten Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2022 die ökologische Nachhaltigkeit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie offenlegen. Eine EY-Auswertung der Geschäftsberichte von 117 Unternehmen zeigt, dass es deutliche Unterschiede in der EU-Taxonomie-Berichterstattung zwischen den verschiedenen Branchen gibt.

Die EU-Taxonomie basiert auf den gemeinsamen Umweltzielen „Klimaschutz“, „Anpassung an den Klimawandel“, „Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen“, „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ sowie „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme“. Für das Geschäftsjahr 2022 haben Unternehmen zu den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ zu berichten, da nur diese bisher von der EU-Taxonomie abgedeckt sind. Hintergrund ist die schrittweise Einführung der EU-Taxonomie, d. h., durch weitere delegierte Rechtsakte wird der Kreis der abgedeckten Branchen und Aktivitäten in der Zukunft erweitert. Die EU-Taxonomie unterscheidet zwischen taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Tätigkeiten. Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten sind solche, die bereits in der EU-Taxonomie enthalten sind und entsprechend als geeignet eingestuft wurden, um grundsätzlich wirtschaftlich nachhaltig zu sein, unabhängig davon, ob die konkreten Tätigkeiten des jeweiligen Unternehmens letztlich die Anforderungen an eine ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit erfüllen. Wirtschaftliche Tätigkeiten sind dann nachhaltig (taxonomiefonform), wenn sie taxonomiefähig sind und zusätzlich ein Taxonomieziel wesentlich fördern, kein anderes verletzen und bestimmte Mindeststandards, vor allem bei Menschen- und Arbeitnehmerrechten, einhalten.

Unsere Umfragen zeigen, dass trotz des stetig zunehmenden Anwenderkreises der EU-Taxonomie viele Unternehmen noch nicht mit den Vorbereitungen zur EU-Taxonomie begonnen haben.

EU-Taxonomie 2023

Ein deutschlandweiter Branchenvergleich der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2022

Ein Mann steht auf einem Felsen und schaut in die Weite

Im Schnitt berichten die untersuchten Unternehmen im DAX, MDAX und SDAX einen taxonomiefähigen Umsatz von knapp 23 Prozent und einen taxonomiekonformen Umsatz von rund 4 Prozent. Bei den Investitionen erklären die Unternehmen im Durchschnitt 36 Prozent als taxonomiefähig und 8 Prozent als taxonomiekonform. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Betriebsausgaben. Dabei werden große Unterschiede je nach Branche deutlich. Einen größeren Umfang sowohl der berichteten taxonomiefähigen als auch der taxonomiekonformen Tätigkeiten für die Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ verzeichnen die Branchen Advanced Manufacturing, also z. B. Luftfahrt, Chemie und Industrieproduktion, sowie Mobilität, allen voran die Automobilhersteller und das Transportgewerbe. Unternehmen der Medien- und Unterhaltungsindustrie können dagegen nur in geringem Umfang über die ökologische Nachhaltigkeit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie berichten, da passende Wirtschaftstätigkeiten für diese Branchen noch nicht in die EU-Taxonomie aufgenommen wurden.

 

Doch das ist erst der Anfang. Unternehmen müssen schon für das Geschäftsjahr 2023 ihre Taxonomiefähigkeit unter den weiteren Umweltzielen „Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen“, „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“, „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ sowie „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme“ berichten und ab dem Geschäftsjahr 2024 dann zusätzlich ihre Taxonomiekonformität zu den genannten Zielen.

Taxonomiekonformer Umsatz
des Umsatzes der untersuchten deutschen Unternehmen erfüllen die Anforderungen an eine ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit gemäß EU-Taxonomie.

Unternehmen unterschätzen die Datenerhebung

Viele Unternehmen unterschätzen dabei den Prozess der Datenerhebung im Rahmen der EU-Taxonomie. Aktuelle Umfragen zeigen, dass mehr als ein Drittel derer, die mit der CSRD unter die EU-Taxonomie-Berichtspflicht fallen, noch nicht entschieden hat, wie die Kennzahlen überhaupt erhoben werden sollen. Und obwohl sich der Kreis der berichtspflichtigen Firmen gemäß EU-Taxonomie ständig erweitert, haben viele Unternehmen noch nicht mit den Vorbereitungen begonnen.

Der Datenerhebungsprozess im Rahmen der EU-Taxonomie wird von Unternehmen unterschätzt

Die Regelungen, welche Informationen Unternehmen zu Themen wie EU-Taxonomie veröffentlichen sollen, sind im Fluss und werden fortlaufend präzisiert und standardisiert. Viele Firmen werden ihre Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2023 und darüber hinaus gegenüber dem Vorjahr anpassen müssen. Sukzessive fallen immer mehr Unternehmen unter die Berichtspflicht, die zudem inhaltlich umfangreicher wird. Jenen Unternehmen, die darauf nicht ausreichend vorbereitet sind, läuft die Zeit davon.

Fazit

Das EU-Taxonomie-Barometer gibt erstmals Einblicke in die Berichterstattung deutscher Unternehmen für das Geschäftsjahr 2022. Ein Vergleich der Branchen zeigt deutliche Unterschiede in der EU-Taxonomie-Berichterstattung.

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