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Wie der Stand der Mindestbesteuerung weltweit ist

Die Staatengemeinschaft des OECD Inclusive Framework on BEPS hat sich auf eine neue Weltsteuerordnung für Unternehmen verständigt.

Zunächst geht es um eine globale Mindestbesteuerung mit einem Satz von 15 Prozent (Säule II). Sie soll im Wesentlichen bereits bis Ende 2023 in Kraft treten, was schon jetzt betroffene Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Die Arbeiten der OECD haben aber keine Gesetzeskraft: Jedes der 138 Teilnehmerländer – darunter die G20-Staaten und alle EU-Staaten mit Ausnahme von Zypern – und jedes andere Land kann selbst entscheiden, ob es die Vorschläge umsetzen möchte, und muss für diesen Fall jeweils eigene nationale Gesetze erlassen. Das Tax & Law Magazine hat sich um eine Visualisierung des aktuellen Standes bemüht, die auf der Basis des BEPS 2.0 – Pillar II Developments Tracker von EY entstanden ist. Der Entwicklungsmonitor sammelt alle wesentlichen Schritte und Inhalte und stellt eine Linksammlung je Jurisdiktion zur Verfügung. 

Grafik: Weltkarte Pillar II Tracker

Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 750 Millionen Euro müssen grundsätzlich Steuererklärungen nach den GloBE-Regeln (Global Anti-Base Erosion) erstellen, die alle Länder abdecken, in denen die Gruppe tätig ist. Für die teilnehmenden Staaten ist die Income Inclusion Rule (IIR) zentral. Sie soll eine Mindestbesteuerung an allen Standorten der gesamten Unternehmensgruppe durch eine Ergänzungssteuer (Top-up Tax) auf der Ebene der obersten Konzerngesellschaft sicherstellen. Als Auffangvorschrift fungiert die Undertaxed Profits Rule (UTPR). Sie ermöglicht einen Zugriff auf das niedrig besteuerte GloBE-Einkommen in anderen Ländern, soweit dieses nicht durch die IIR erfasst wird. Viele Länder entscheiden sich für eine Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT). Nach Abzug einer etwaigen QDMTT ergibt sich die (verbleibende) landesbezogene Top-up Tax. Die Subject to Tax Rules (STTR) soll künftig im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen sicherstellen, dass es einem Quellenstaat gestattet ist, eine konzerninterne Zahlung bis zum STTR-Mindeststeuersatz mit einer Quellensteuer zu belasten, wenn der andere Vertragsstaat sein primäres Besteuerungsrecht nicht oder nicht ausreichend wahrnimmt.

Grafik: Weltkarte Pillar II Tracker

Bei diesen Abbildungen handelt es sich nur um eine Momentaufnahme. Kontaktieren Sie uns mit der unternstehenden Kontaktoption – wir senden Ihnen gern den aktuellen Stand zu.

Grafik: Weltkarte Pillar II Tracker

Fazit

Der Tracker ist wichtig für Unternehmen, die ihre Datenstrukturen in Tax-Reporting-Systemen umstellen und neue Tools einführen müssen. Es gilt, vielschichtige Querbeziehungen zu berücksichtigen – können doch Steuergutschriften auf der einen Seite des Globus zu einer Mehrbelastung in einem Land auf der anderen Seite führen. 

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