Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Umweltbezogene Angaben und deren Nachweise sollen vor Veröffentlichung durch eine unabhängige Akkreditierungsstelle überprüft werden, die eine sogenannte Konformitätsbescheinigung ausstellt. Alle Umweltangaben müssen aktualisiert und spätestens nach fünf Jahren überprüft werden.
Wildwuchs der Umweltzeichen beenden
Neben umweltbezogenen Werbeaussagen will die Green-Claims-Richtlinie gegen den zunehmenden Wildwuchs öffentlicher und privater Umweltzeichen und Siegel vorgehen. Bei aktuell rund 230 verschiedenen Zeichen verwundert es nicht, dass Verbraucher verwirrt und misstrauisch reagieren. Zumal die vielen Umweltsiegel nicht dazu geführt haben, dass der Plastikmüll weniger wird. Im Gegenteil: Jedes Jahr produzieren wir rund 300 Millionen Tonnen – Tendenz steigend. Gemäß der Green-Claims-Richtlinie sind neue öffentliche Umweltlabels nur noch zulässig, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt werden. Bei neuen privaten Systemen muss nachgewiesen werden, dass ihre Umweltziele ehrgeiziger sind als bereits bestehende. Zudem müssen sie vorab genehmigt werden, verlässlich und transparent sein sowie unabhängig geprüft und regelmäßig validiert werden.