Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Schritt 3: Qualitätssicherung
In Schritt 3 prüfen die eigene Rechtsabteilung beziehungsweise auf deutsches Recht spezialisierte Rechtsanwälte die Qualität der Vertragsprüfungen und stehen dem LSC-Team bei Rückfragen zur Verfügung. Welche Fälle oder komplexeren Sachverhalte in jedem Fall von der eigenen Rechtsabteilung oder von Rechtsanwälten beurteilt werden müssen, ist in dem gemeinsam abgestimmten Playbook festgelegt. Für den Kunden läuft die gesamte Kommunikation über das zentrale Team.
Schritt 4: Umsetzung
Auf der Grundlage der zuvor identifizierten Handlungsbedarfe können nun erforderliche Zustimmungen von Drittparteien eingeholt und auch sonstige Vertragsanpassungen durchgeführt werden. Die vertraglichen Anpassungen können durch das LSC gemäß dem Playbook umgesetzt und ebenfalls automatisiert in der Vertragsdatenbank oder im Vertragsmanagement-Tool hinterlegt werden. Auf Wunsch können die Mitarbeitenden des LSC die Vertragspartner direkt „ansprechen“ und erste Verhandlungen gemäß Playbook vornehmen. Ebenso ist im Playbook definiert, welche (komplexeren) Verhandlungen von Rechtsanwälten beziehungsweise der eigenen Rechtsabteilung durchgeführt werden. Mit der vorgestellten 4-Schritte-Lösung werden vertragliche Prüfungen und Anpassungen in kürzerer Zeit kosteneffizient ermöglicht.