Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Mit der EY ESG Suite steht Ihnen ein ganzheitlicher Ansatz zur Verfügung, der ein detailliertes ESG Readiness Assessment ermöglicht.
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Unternehmen aus Drittländern
Von außereuropäischen Unternehmen, die in erheblichem Umfang auf dem EU-Markt tätig sind (Nettoumsatzerlöse von mehr als 150 Mio. Euro in der EU auf konsolidierter Ebene) und mindestens eine Tochtergesellschaft (groß oder börsennotiert) oder Zweigniederlassung (Nettoumsatzerlöse von mehr als 40 Mio. Euro) in der EU haben, wird erwartet, einen Nachhaltigkeitsbericht auf konsolidierter Ebene des obersten Drittlandunternehmens zu erstellen.
Die EU-Tochtergesellschaft oder EU-Zweigniederlassung ist für die Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts des Drittlandunternehmens verantwortlich.
Die Nachhaltigkeitsberichte des Drittlandunternehmens werden nach separaten EU-Berichtsstandards erstellt (also nach Standards, die sich von den für EU-Unternehmen geltenden Standards unterscheiden). Das Unternehmen kann entweder nach den für EU-Unternehmen geltenden Standards berichten oder nach Standards, die gemäß einer Entscheidung der Kommission als gleichwertig angesehen werden. Um die Qualität und Verlässlichkeit der Berichterstattung zu gewährleisten, sollten die Nachhaltigkeitsberichte von Drittlandunternehmen zusammen mit einem Bestätigungsvermerk einer Person oder Firma veröffentlicht werden. Diese muss nach dem nationalen Recht des Drittlandunternehmens oder eines Mitgliedstaates zur Abgabe eines solchen Bestätigungsvermerks befugt sein.