Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
Ein klimaneutraler Gebäudebestand ist Grundvoraussetzung für das Erreichen der Klimaziele. Der Weg dorthin führt über energieeffizientere Gebäude und einen höheren Anteil erneuerbarer Energien bei der Strom- und Wärmeerzeugung. Das erfordert gewaltige Investitionen, die sich nicht unbedingt rechnen. Eine gezielte steuerliche Förderung kann hier neben dem Abbau von steuerlichen Hemnissen wichtige Impulse setzen. Starke Anreize für nachhaltige Immobilieninvestitionen sucht man hierzulande allerdings vergebens. Stattdessen hat die steuerliche Belastung der hiesigen Immobilienwirtschaft in den vergangenen Jahren sogar zugenommen: durch höhere Grunderwerbsteuersätze, Verschärfungen bei Share Deals, schlechtere Abschreibungsbedingungen und Einführung der Zinsschranke. Darüber hinaus behindern steuerliche Regelungen z. B. bei der Gewerbesteuer, die Wirtschaftlichkeit eigentlich wünschenswerter Investitionen.
Schneller abschreiben
Steuerpolitische Maßnahmen können sinnvoll sein, wenn es darum geht, wachstumspolitische Ziele zu erreichen, die sowohl privaten Haushalten als auch Unternehmen zugutekommen, oder wenn gesamtgesellschaftliche Ziele wie der Klimaschutz verfolgt werden. Zu begrüßen wäre zum Beispiel die Einführung von Sonderabschreibungen für den Neubau energieeffizienter Wohn- und Gewerbeimmobilien. Zudem sollten Aufwendungen für energetische Modernisierungsmaßnahmen bei Bestandsimmobilien sofort steuerlich abzugsfähig sein – ohne Berücksichtigung bei den anschaffungsnahen Herstellungskosten oder den nachträglichen Anschaffungskosten. Eine Anhebung des linearen Abschreibungssatzes von Gebäuden ist ebenfalls wünschenswert – schon allein deshalb, weil die derzeitige Höhe angesichts des technischen Fortschritts nicht mehr zeitgemäß ist. Allerdings sei hier klargestellt: Abschreibungen sind keine Steuergeschenke. Sie verbessern die Liquidität und bedeuten für Investoren eine nicht zuletzt auch vorgezogene Aufwandsberücksichtigung mit Blick auf die Nachbesteuerung bei einem späteren Verkauf. Im Privatvermögen zumindest dann, solange private Veräußerungsgeschäfte vorliegen.
Green Discount
Bei der Grundsteuer könnten Investitionen in energieeffiziente Gebäude oder energetische Sanierungen berücksichtigt werden, indem es bei der Bemessungsgrundlage einen „Green Discount“ gibt. Ähnliche Regelungen gibt es etwa in der Schweiz, in Spanien oder Frankreich. Ein solcher Green Discount könnte auch bei der Grunderwerbsteuer angesetzt werden, sofern die erworbene Immobilie bestimmte Klimastandards erfüllt.