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Warum Tax & Law eine wichtige Rolle in der ESG Strategie von Unternehmen spielen müssen

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Steuer- und Rechtsabteilungen haben die neuen Nachhaltigkeitsregulierungen nur bedingt auf ihrer Agenda – und noch weniger Ressourcen dafür.


Überblick

  • In der ESG-Agenda von Unternehmen müssen Recht und Steuern eine größere Rolle spielen.
  • Viele Fachabteilungen haben soziale und ökologische Regulierungen immer noch nicht auf dem Radar.
  • Unternehmen sollten prüfen, wie sie ESG-Themen in den Steuer- und Rechtsabteilungen integrieren.

Die rasante Entwicklung des steuerlichen und regulatorischen Umfelds für Nachhaltigkeit ist in den Unternehmen und insbesondere in den Steuer- und Rechtsabteilungen noch nicht richtig angekommen. Das ist das beunruhigende Ergebnis einer EY-Umfrage. Zwar beobachten annähernd zwei Drittel der Befragten eine klar gestiegene Bedeutung der Aspekte Environmental, Social und Governance (kurz: ESG) in ihren Unternehmen, in der fachlichen und organisatorischen Umsetzung bestehen allerdings noch beträchtliche Defizite. Immerhin kümmert sich gut die Hälfte der Steuer- und Rechtsabteilungen um Governance-Themen, also die Implementierung und Überwachung guter Unternehmensführung. Soziale und ökologische Regulierungen haben viele Fachabteilungen aber immer noch nicht auf dem Radar. Unternehmen sollten daher prüfen, ob und wie sie ESG-Themen in den Steuer- und Rechtsabteilungen integrieren und eine Vernetzung zwischen den Abteilungen erfolgt. Ansonsten drohen Compliance-Probleme, Wertschöpfungsverluste, zusätzliche regulatorische Kosten und Reputationsschäden.

Mängelliste

Wie groß die Defizite sind, zeigt ein Blick auf die Umfrageergebnisse: 62 Prozent der Befragten haben sich noch nicht ausreichend mit den abgefragten Neuregelungen befasst. 46 Prozent haben noch nicht geprüft, inwieweit vertragliche Anpassungen mit vor- und nachgelagerten Teilnehmern der Lieferketten und das Ausnutzen steuerlicher Optionen hilfreich sein könnten. 38 Prozent sehen einen Mangel an Daten und Systemen, wodurch Risiken bei der Erfüllung der Berichtspflichten entstehen. Bei Mitarbeitenden der Steuer- und Rechtsabteilungen sind es sogar 55 Prozent.

Flut von ESG-Regelungen

Während viele Unternehmen noch schlecht aufgestellt sind, kommen aus Brüssel und Berlin laufend neue Richtlinien, Verordnungen und Gesetze zu ESG-Themen. Gerade erst stellte die EU ihr CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) scharf. Seit Oktober 2023 gibt es die Meldepflicht für einen umfassenden Datenkatalog, ab 2026 sollen die CBAM-Zertifikate kostenpflichtig werden. Parallel dazu setzt die Anti-Entwaldungs-Verordnung solche Unternehmen unter Druck, die bestimmte Rohstoffe in die EU importieren. Hinzu kommen immer weiter gehende lieferkettenbezogene Sorgfaltspflichten. Allerdings hat nur ein Bruchteil der Unternehmen bisher einen klaren Umsetzungsplan für diese Anforderungen.

E, S und G haben unterschiedliche Stellenwerte 

Kein Plan

Beispielsweise müssen sich Unternehmen auch auf die bevorstehende Richtlinie zu „Green Claims“ vorbereiten, die jegliche Umweltfreundlichkeitsangaben untersagt, sofern sie nicht belastbar nachgewiesen werden können. Wenn Steuer- und Rechtsabteilungen aber realisieren, dass Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem hohen Maße nur noch dann valide durchgeführt werden kann, wenn steuerliche oder unternehmensrechtliche Regelungen beachtet werden und dafür Daten als Beweismittel vorliegen, können sie sich und ihre Position in die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens einbringen. 

Auch bei CBAM, dem Carbon Border Adjustment Mechanism, haben lediglich 16 Prozent der befragten Unternehmen bereits einen Umsetzungsplan definiert, während 65 Prozent die Regelung, die seit Oktober zu beachten ist, noch nicht ausreichend geprüft haben. 

Eine weitere Regelung, die insgesamt für Kopfschmerzen bei Unternehmen sorgen wird, ist die Verordnung zur Verhinderung von Entwaldung und Waldschädigung. Diese verlangt von den Unternehmen umfassende lieferkettenbezogene Sorgfaltspflichten, einschließlich einer Geolokalisierung der Herkunft der Rohstoffe. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Rohstoffe wie Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja oder Holz oder Verarbeitungserzeugnisse wie z. B. Leder, Schokolade, Möbel, Holzkohle, Reifen oder Druckpapier in die EU importieren oder dort anbieten. Nur 8 Prozent der Befragten sind für die bereits Ende 2024 verpflichtend werdende Regelung bereit. 

Ebenso von Bedeutung ist die 2023 in Kraft getretene Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Diese verpflichtet Unternehmen, nur noch für den Verbraucher sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Jedoch haben laut Umfrage erst 20 Prozent der potenziell betroffenen Unternehmen einen klaren Implementierungsplan für diese neuen Regelungen.

Neuregelungen bereits „genügend“ analysiert, haben demnach nur … der Befragten

Fazit

Recht und Steuern müssen in der ESG-Agenda von Unternehmen eine größere Rolle als bisher spielen. In einem Workshop bieten wir Unterstützung an. Über die übliche Analyse hinaus fokussieren wir uns auf die strategische Verbindung von Steuern, Nachhaltigkeit und erfolgreicher Unternehmensführung. Angesprochen sind Mitglieder des Steuer- und Rechtsteams, Nachhaltigkeitsvertreter und Finanzexperten.

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