Kein Plan
Beispielsweise müssen sich Unternehmen auch auf die bevorstehende Richtlinie zu „Green Claims“ vorbereiten, die jegliche Umweltfreundlichkeitsangaben untersagt, sofern sie nicht belastbar nachgewiesen werden können. Wenn Steuer- und Rechtsabteilungen aber realisieren, dass Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem hohen Maße nur noch dann valide durchgeführt werden kann, wenn steuerliche oder unternehmensrechtliche Regelungen beachtet werden und dafür Daten als Beweismittel vorliegen, können sie sich und ihre Position in die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens einbringen.
Auch bei CBAM, dem Carbon Border Adjustment Mechanism, haben lediglich 16 Prozent der befragten Unternehmen bereits einen Umsetzungsplan definiert, während 65 Prozent die Regelung, die seit Oktober zu beachten ist, noch nicht ausreichend geprüft haben.
Eine weitere Regelung, die insgesamt für Kopfschmerzen bei Unternehmen sorgen wird, ist die Verordnung zur Verhinderung von Entwaldung und Waldschädigung. Diese verlangt von den Unternehmen umfassende lieferkettenbezogene Sorgfaltspflichten, einschließlich einer Geolokalisierung der Herkunft der Rohstoffe. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Rohstoffe wie Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja oder Holz oder Verarbeitungserzeugnisse wie z. B. Leder, Schokolade, Möbel, Holzkohle, Reifen oder Druckpapier in die EU importieren oder dort anbieten. Nur 8 Prozent der Befragten sind für die bereits Ende 2024 verpflichtend werdende Regelung bereit.
Ebenso von Bedeutung ist die 2023 in Kraft getretene Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Diese verpflichtet Unternehmen, nur noch für den Verbraucher sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Jedoch haben laut Umfrage erst 20 Prozent der potenziell betroffenen Unternehmen einen klaren Implementierungsplan für diese neuen Regelungen.
Neuregelungen bereits „genügend“ analysiert, haben demnach nur … der Befragten