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Wer sich als Immobilieneigentümer mit dem Thema Heizen beschäftigt, dem stellen sich viele Fragen.
Wie lange dürfen Öl- und Gasheizungen noch weiterbetrieben werden und wann ist endgültig Schluss mit fossilen Energieträgern?
In welchen Fällen ist der Umstieg auf die erneuerbaren Energien zwingend?
Greift mir der Staat beim Umstieg unter die Arme? Nur im privaten oder auch im betrieblichen Bereich?
Und woher kommt eigentlich ggf. der Strom für umweltfreundliche Heizen?
Die geplante Novelle zum Gebäudeenergiegesetz hat nunmehr den Bundesrat passiert und wird zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Damit dürften Immobilieneigentümer Antworten auf einige Ihrer Fragen finden. Steuerlich steht fest: Im privaten Bereich gewährt der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen für eine Investition ins erneuerbare Heizen deutlich mehr Steuerermäßigungen als für den schlichten Austausch einer herkömmlichen Heizungsanlage (Stichwort Handwerkerleistungen). Der Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen im privaten Bereich wird steuerlich viel einfacher. Mit der Befreiung von der Einkommensteuerpflicht und dem umsatzsteuerlichen Nullsteuersatz gehen vor allem administrative Erleichterungen einher.
Im betrieblichen Bereich wie auch bei der Vermietung von Wohnimmobilien ist die Schwelle zur Aktivierungspflicht von Aufwendungen für den Heizungstausch hoch. Egal, ob es sich um eine Investition in erneuerbare Energien oder um die Erneuerung einer Heizungsanlage mit fossilen Brennstoffen handelt, lassen sich die Aufwendungen häufig als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand einkommensmindernd behandeln.
Das nachfolgende Schaubild gibt einen Überblick über wichtige steuerliche Regelungen:
Zwar überwog zu Beginn der Ampelkoalition die Enttäuschung, dass es die großen Steuerthemen nicht aufs Tableau schafften. Zur Halbzeit lässt sich aber immerhin feststellen, dass die Regierung bereits viele der vereinbarten Steuergesetze umgesetzt hat. An einigen Stellen wie bei den diversen Entlastungspaketen, die geschnürt wurden, und beim Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes ist sie sogar darüber hinausgegangen. Dies ist aufgrund der krisenhaften Jahre alles andere als selbstverständlich.
Co-Autorin: Frauke Reifarth-Belli
Fazit
Weitere Pflöcke in Form des E-Invoicing, eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes oder der Mindeststeuer sind bereits eingeschlagen, auch wenn die Koalitionspartner eher mit ihren Debatten beim Haushalt und beim Klimaschutz für Schlagzeilen sorgen.
Die globale Digitalsteuer soll im Laufe dieses Jahres mit einer feierlichen Unterzeichnungszeremonie im Rahmen des sogenannten OECD Inclusive Framework on BEPS unter Dach und Fach gebracht werden.
Das Steuerrecht bremst eine nachhaltige Bewirtschaftung von Privatimmobilien. Doch das kann leicht behoben werden. Hier finden Sie 6 Vorschläge von EY.