Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Die GoBD-Verfahrensdokumentation wird vom Fiskus eingefordert, hilft aber auch den Unternehmen.
Die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bescherte Deutschlands Unternehmen ein besonderes Geschenk vom Fiskus. Um das Einladen von Geschäftspartnern zu den Spielen zu erleichtern, bekam das Lohnsteuerrecht eine Pauschalierungsmöglichkeit, die später als § 37b Eingang in das EStG fand. Nach dieser zentralen Pauschalierungsnorm können Unternehmen Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer aus betrieblicher Veranlassung pauschal mit 30 Prozent versteuern. Wichtig ist dabei, dass es sich um betrieblich (und nicht um privat oder gesellschaftsrechtlich) veranlasste Zuwendungen handelt. Was einfach klingt, hat sich inzwischen zu einem kaum noch zu überblickenden Vorschriftenkomplex entwickelt. Die damit zusammenhängenden Themen nur nebenbei von HR, Buchhaltung oder Steuerabteilung überwachen zu lassen, ist daher fahrlässig. Notwendig ist eine zentrale Stelle, die für die steuerlichen und prozessualen Eigenarten von Sachzuwendungen verantwortlich ist. Auch der Einsatz von Technologielösungen sollte in Erwägung gezogen werden.
Mit dem Benefits-in-Kind Manager verbindet EY flexibel die Notwendigkeiten eines funktionierenden Sachzuwendungsprozesses mit den bestehenden steuerlichen Praktiken. Der Komplexität und Kleinteiligkeit der steuerlichen Beurteilung von Sachzuwendungen begegnet die Software mit einem anpassbaren und auf die Zielgruppe abgestimmten Fragenkatalog. Er vereinfacht somit für alle Nutzenden im Unternehmen die Unterscheidung von Bewirtungen, Geschenken, Betriebsveranstaltungen und anderen Zuwendungsarten und bindet das Wissen der Steuerabteilung praktisch in jeden Sachzuwendungsfall direkt ein.
Die der automatischen Verarbeitung dieser Fälle zugrunde gelegte Steuerlogik ist jederzeit an individuelle Bedürfnisse anpassbar, gibt immer das aktuelle Steuerrechtwieder und sorgt für eine einheitliche Auswertung. Die Fachabteilung im Unternehmen bleibt durch die zentrale Datenhaltung (SPOT) und den jederzeitigen Zugriff auf alle Vorgänge Prozesseigentümer.
Fehlende Einbindung
Im Unternehmensalltag gewähren unterschiedliche Abteilungen diverse Sachzuwendungen selbst. Im Vordergrund stehen dann die Einladung zu Veranstaltungen, die Auswahl von Geschenken und die Erstattung von Auslagen, nicht jedoch die rechtzeitige Einbindung der Steuerfunktion. Es ist daher unumgänglich, schwer zu überwachende Sachzuwendungsquellen prozessual eng an die Fachstellen zu binden. Im Idealfall geschieht dies durch eine laufende technische Verknüpfung z. B. des Erstattungswesens mit dem Sachzuwendungsprozess anhand von systemseitig vergebenen, eindeutigen Zuordnungsmerkmalen.
Uneinheitliche Auswertung
Das komplexe steuerliche Umfeld und die hohen Fallzahlen führen dazu, dass identische Sachzuwendungen nicht immer auch identische Behandlungen erfahren. Hinzu kommt das mühsame Zusammentragen aller Informationen einer Abrechnungsperiode, das ebenfalls anfällig für Fehler ist und über die Meldefunktion hinaus häufig keine weitere Informationsgewinnung zulässt. Leitfäden und Ähnliches helfen nur, soweit sie auch gelesen und genau befolgt werden. Eine automatische Steuer- und Auswertungslogik dagegen kommt immer zu den gleichen, belastbaren Ergebnissen und kann als Element einer Systemprüfung im Sinne des § 38 EGAO große Erleichterungen für zukünftige Lohnsteueraußenprüfungen auf den Weg bringen.
Co-Autor: Frederik Lübbers
Fazit
Sachzuwendungen sind freundliche Gesten, aber auch nur Nebensächlichkeiten. Und sie werden prozessual meist stiefmütterlich behandelt. Erst die Schaffung klarer betrieblicher Abläufe kann für die notwendige Transparenz steuerrelevanter Sachverhalte und für ausreichende Datenqualität sorgen. Beides sind Kernbestandteile eines wirksamen Tax-Compliance-Management-Systems (Tax CMS). Die Verzahnung von betrieblichen Abläufen und steuerlichen Notwendigkeiten kann durch eine Software unterstützt werden.