Im Zuge der stetig zunehmenden Compliance-Anforderungen gewinnt das Thema „Datenqualität und Datenverfügbarkeit“ für die Steuerfunktion immer mehr an Bedeutung. Um im Zeitalter hochkomplexer Datenverarbeitungssysteme den Weg der steuerrelevanten Daten durch die verschiedenen IT-Applikationen – von der Entstehung bis zur Archivierung – nachvollziehen zu können, benötigt die Steuerfunktion transparente Prozesse, zielgerichtete Kontrollen und eine systematische Dokumentation.
Die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 28.11.2019 veröffentlichten „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) haben hierfür den entsprechenden Rahmen etabliert. Es ist insofern nicht verwunderlich, dass Betriebsprüfer ein gesteigertes Interesse an der GoBD-Verfahrensdokumentation zeigen, um ebendiesen Weg der steuerrelevanten Daten durch das Unternehmen nachvollziehen zu können. Immer öfter fordern sie deshalb bereits zu Beginn der Prüfung die GoBD-Verfahrensdokumentation an, um sich einen entsprechenden Überblick zu verschaffen. Denn mögliche Schwachstellen bei der elektronischen Verarbeitung steuerrelevanter Daten können signifikante Auswirkungen auf die Steuerdeklaration haben.
Und auch das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zwischenzeitlich dem Thema GoBD-Compliance einen eigenen Prüfungshinweis gewidmet (IDW PH 9.860.4). Unternehmen können nunmehr – außerhalb der Jahresabschlussprüfung – ihre GoBD-Compliance auf Angemessenheit und Wirksamkeit prüfen lassen.
Bestandteile
Laut dem BMF-Schreiben von 2019 muss eine Verfahrensdokumentation folgende notwendigen Bestandteile umfassen:
- eine allgemeine Beschreibung, die einen Überblick über das Unternehmen und Basisdaten wie z. B. Aufbau- und Ablauforganisation beinhaltet
- eine Anwenderdokumentation, die die Aufgaben beschreibt, die durch die IT-Systeme abgedeckt werden, und ggf. benutzerdefinierte Einstellungen zeigt
- eine technische Systemdokumentation, die eine Übersicht über technische Systeme und alle eingesetzten Komponenten enthält
- eine Betriebsdokumentation, die nähere Erläuterungen zu Datensicherheit, Zugangsschutz, Berechtigungskonzepten usw. liefert
Die steuerliche Verfahrensdokumentation kann dabei aus einem Masterdokument mit Verweis auf weitere Sekundärunterlagen bestehen und muss nicht zwangsläufig aus einem in sich geschlossenen einheitlichen Dokument hervorgehen. Sie muss ferner die Gegenwart und die Vergangenheit (Versionierung) abdecken. Da die steuerliche Verfahrensdokumentation ein elementarer Baustein eines steuerlichen Kontrollsystems (Tax CMS) ist, sollte ein entsprechender Prozess zur kontinuierlichen Weiterentwicklung etabliert werden. Um die Aktualität der Verfahrensdokumentation sicherzustellen, ist die Steuerfunktion insbesondere auf die Mitarbeit der IT-Abteilung angewiesen.