Fast 24 Millionen Dollar war einem Käufer ein CryptoPunk im Februar wert. Er bezahlte 8.000 Ether für das virtuelle Bild. Fünf Jahre zuvor war das Objekt der Begierde erstmals in die Blockchain geschrieben worden und kostete damals 23 Cent. Kein Wunder, dass Investoren mit glänzenden Augen und zum Teil auch ein wenig ratlos auf das neue Marktsegment der Non Fungible Tokens schauen. Einen virtuellen, gelangweilt dreinschauenden Affen kriegt man gerade so noch unter 300.000 Euro. Wertbildender Faktor dürfte vor allem das Gefühl sein, Teil einer Gemeinschaft im Metaversum zu sein, als die tatsächliche, aus groben Pixeln bestehende Kunst.
NFTs sind nicht veränderbare digitale Wertmarken. In der analogen Welt entsprechen sie beispielsweise einem Chip im Spielcasino oder einer Briefmarke, mit dem Unterschied, dass sich NFTs in einer Blockchain befinden und nicht greifbar sind, denn sie sind digital. Technisch verweist der Token nur auf bestimmte Metadaten, die dann einen möglichen wirtschaftlichen Wert darstellen, beispielsweise Verwertungsrechte an Bildern. Es können aber auch weniger oder mehr Rechte durch den NFT verkörpert werden, etwa das Recht, ein Konzert zu besuchen. Oftmals ist zu beobachten, dass die Käufer gar nicht so genau wissen, was ihr gekaufter Token repräsentiert und welche Vorteile sie dadurch erwerben. Es sind vor allem Hoffnung und Spekulation, die den Markt treiben.
Aus steuerlicher Warte sind NFTs ebenfalls Neuland. Das beginnt mit der Frage, was überhaupt verkauft wird. Für umsatzsteuerliche Zwecke ist es aber unabdingbar zu wissen, ob ein Mehrzweck-Gutschein oder eine sonstige Leistung verkauft wird. Ebenso ist von technischer Seite zu verstehen, dass der Token durch einen Smart Contract ausgegeben wird. Je nachdem, was genau verkauft wird, muss umsatzsteuerlich unterschiedlich reagiert werden. Es gibt kein Schema F, wie NFTs richtig umsatzversteuert werden. Bei im Privatvermögen gehaltenen Tokens können Investoren nach einem Jahr einkommensteuerfreie Einkünfte haben. In jedem Fall empfiehlt es sich, dem Finanzamt Kryptogeschäfte offenzulegen.