Verjährungsfristen
Steuerpflichtige sollten bedenken, dass alle Transaktionen auf der Blockchain (größtenteils öffentlich) festgeschrieben sind, sodass Finanzämter diese auch rückwirkend auslesen könnten. Die Verjährungsfrist für die Zahlung von Steuerschulden beträgt für gewöhnlich fünf Jahre, bei Steuerhinterziehung zehn Jahre. Wurde bereits für die Vergangenheit eine Steuererklärung abgegeben und Einkünfte aus der Veräußerung von Kryptowährungen vergessen, sollten Steuerpflichtige die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nutzen.
Relevante Angaben
Daher sollten sich Steuerpflichtige die Frage nach ihren Pflichten stellen. Zur Argumentation gegenüber den Finanzämtern ist eine lückenlose Dokumentation der im Steuerjahr getätigten Transaktionen erforderlich. Das bedeutet insbesondere Kauf- und Verkaufsdatum, Art und Höhe der Krypto-Assets, die Transaktionsplattform bzw. ob es eine Transaktion zwischen Privatpersonen war. Diese Datenpunkte dienen der Bestimmung der jeweiligen Haltedauer. Wurden die Krypto-Assets länger als ein Jahr ausschließlich gehalten, sind Einkünfte daraus nach dem Einkommensteuergesetz nicht steuerbar. Hierbei handelt es sich im einfachsten Fall um ein privates Veräußerungsgeschäft. Bei Transaktionen, die nicht unter private Veräußerungsgeschäfte fallen, können hingegen andere Maßstäbe gelten, z. B. bei gehebelten Positionen, die unter Kapitalerträge fallen.