Für entsandte Mitarbeiter und ihre Arbeitgeber ist eine korrekte Entgeltabrechnung im Heimat- und im Gastland ein entscheidender Hygienefaktor und hat nicht nur im Rahmen der Talentakquise und der Personalentwicklung einen hohen Stellenwert. Dabei ist die Implementierung einer globalen Payroll eine anspruchsvolle Aufgabe. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, sich an immer neue gesetzliche Vorschriften, technologische Fortschritte (z. B. Cloud-Dienste) und die zunehmenden Anforderungen der jeweiligen Steuerbehörden anzupassen.
Regulatorische Vielfalt
Unterschiedliche Länder haben verschiedene Arbeitsgesetze und Steuerregelungen. Dies erfordert eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Payroll-Prozesse und eine starke zentralisierte Governance („Central Hub“) beim globalen Berichtswesen der zahlreichen Vergütungskomponenten im Heimat- wie auch im Gastland, da eine zunehmende Vernetzung der Steuerbehörden zu beobachten ist.
Auch in Deutschland
In Deutschland ist die steuerliche Behandlung von Arbeitstagen entsandter Mitarbeiter hervorzuheben. Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wesentliche Änderung in Kraft, die in dem aktualisierten Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 8. Oktober 2024 festgehalten ist. Sie betrifft die Lohn- und Gehaltsabrechnung und führt die verpflichtende Anwendung einer Tagestabelle für die Berechnung der anteiligen Steuerpflicht für in Deutschland geleistete Arbeitstage ein. Diese Neuerung stellt Personal- und Steuerabteilungen vor erhöhten administrativen Aufwand und kann zu höheren steuerlichen Abgaben führen. Der präzise zu ermittelnde steuerfreie und steuerpflichtige Arbeitslohn gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen und dem Auslandstätigkeitserlass unter der Berücksichtigung eines BMF-Schreibens vom 14. März 2017 wurde durch weitere Vorgaben ergänzt (BStBl. I, S. 473, GZ IV C 5 – S 2367/23/10001 :001, DOK 2024/0836657).
Andere Länder, andere Regeln
In vielen Ländern wie zum Beispiel den Niederlanden und den USA sind Korrekturen außerhalb der Lohn-und Gehaltsabrechnungen (z. B. im Rahmen der Einkommensteuererklärungen) grundsätzlich nicht mehr möglich. Im Falle notwendiger Korrekturen führt dies zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand seitens der verantwortlichen Abteilungen. Grundsätzlich ist hervorzuheben, dass eine fehlende Umsetzung der steuerlichen und der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen beispielsweise durch nicht berücksichtigte Vergütungsbestandteile zu gravierenden Problemen wie Lücken bei der Sozialversicherung der Mitarbeiter oder empfindlichen Strafzahlungen für Unternehmen führen kann.
In Frankreich gibt es für Sozialversicherungsbeiträge keine Beitragsbemessungsgrenze, sodass jeder beitragswirksame Vergütungsbestandteil (ob nun erhöhend oder senkend) regelmäßig eine direkte Auswirkung auf die Höhe der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge hat.
In China kann ein verspätetes Reporting der ausländischen Einkünfte in den monatlichen Steuererklärungen negative Auswirkungen auf das Tax-Compliance-Profil innerhalb des Unternehmensratings haben, was unter anderem eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Lohnsteueraußenprüfungen nach sich zieht. In Brasilien drohen bereits bei einem Monat Verzug im Reporting empfindliche Strafzahlungen.
Robuste Prozesse erforderlich
Die regulatorischen Anpassungen seitens der lokalen Behörden weltweit werden weiterhin enormen Einfluss auf die Unternehmen haben. Umso wichtiger ist es für die Unternehmen, robuste Prozesse aufzusetzen, die als Basis die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Würdigungen aller Vergütungsbestandteile im Heimat- und im Gastland berücksichtigen. Entsprechend robuste und transparent aufgesetzte Prozesse ermöglichen die notwendigen Anpassungen aufgrund neu zu implementierender Regularien.