Blaue Karte EU
Für hoch qualifizierte Fachkräfte gibt es die Möglichkeit, die Blaue Karte EU zu beantragen. Sie ermöglicht es Akademikern, schneller einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland genehmigt zu bekommen. Dies ist grundsätzlich immer zu empfehlen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind: erstens ein Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist, und zweitens ein Arbeitsplatz in Deutschland mit einem definierten Mindestgehalt. 2024 liegt diese Gehaltsgrenze bei 45.300 Euro brutto pro Jahr, für ausgewiesene Mangelberufe wie Ingenieure, Ärzte oder IT-Spezialisten etwas niedriger (rund 41.000 Euro).
Soziale Absicherung
Wenn Ausländer in Deutschland arbeiten, sind sie grundsätzlich in das deutsche Sozialversicherungssystem eingebunden – wie alle Bürgerinnen und Bürger mit einem festen Arbeitsvertrag, unabhängig von ihrer Nationalität. Das deutsche Sozialsystem basiert auf fünf Säulen: der Kranken-, der Renten-, der Arbeitslosen-, der Pflege- und der Unfallversicherung. Dank internationaler Sozialversicherungsabkommen können Rentenansprüche, die in Deutschland erworben wurden, häufig auch im Ausland geltend gemacht werden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienmitglieder, die in Deutschland leben und kein eigenes Einkommen haben, oft kostenfrei mitversichert. Sobald ein Ausländer in Deutschland einen Arbeitsvertrag unterschreibt, übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Anmeldung zur Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer erhält eine Sozialversicherungsnummer, die für alle späteren Beiträge und Leistungen verwendet wird und ein Leben lang gültig bleibt.