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Was öffentliche Unternehmen bei der Grundsteuerreform beachten sollten

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Die Grundsteuererklärung hält einige Herausforderungen bereit. Um nicht den Überblick zu verlieren, hat EY passende Services entwickelt.

Überblick

  • EY bietet ganzheitliche Unterstützung für Grundstückseigentümer an. Dabei hat sich insbesondere das digitale Tool „PropEY“ bewährt.
  • Die Entwicklung der Grundsteuerzahlungen ab 2025 bleibt abzuwarten. Zuletzt folgte der durchschnittliche Hebesatz dem 15-jährigen Trend und stieg erneut.
  • Ein institutionalisierter Prozess kann sicherstellen, dass Unternehmen auch nach 2025 alle relevanten Grundstücksdaten an die Finanzämter übermitteln.

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das die alte Berechnungsmethode der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, werden rund 35 Mio. Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Die dafür notwendigen Daten müssen von den Eigentümern erstmals komplett in digitaler Form eingereicht werden. 

Erschwerte Abgabe der Grundsteuererklärung

Ebenso wie private Eigentümer sind auch öffentliche Unternehmen aufgefordert, ihre Daten zur Feststellung des Grundsteuerwerts zu übermitteln. Dabei sind sie mit einigen Herausforderungen konfrontiert:

  1. Die Datenbeschaffung und -validierung ist mit einem enormen Mehraufwand verbunden. Nicht alle notwendigen Daten liegen elektronisch vor, sondern müssen zunächst digitalisiert werden. Dieser außergewöhnliche Vorgang ist jedoch in öffentlichen Unternehmen weder personell noch technisch vorgesehen. Es fehlt an freien Kapazitäten.
  2. Die Nachteile des deutschen Föderalismus machen sich bei der Grundsteuerreform deutlich bemerkbar. Da das Bundesmodell nicht einheitlich umgesetzt werden muss, sind Unternehmen mit abweichenden Bewertungsmodellen zwischen den einzelnen Ländern konfrontiert. Hinzu kommen technische Unterschiede: Während auf der Plattform von Nordrhein-Westfalen die obligatorischen Bodenrichtwerte automatisch abgerufen werden können, gestaltet sich der Vorgang in anderen Bundesländern zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels deutlich komplexer.
  3. Erschwerend kommt hinzu, dass die Angaben bis Ende Oktober 2022 vorliegen müssen – ein sehr kurzer Zeitraum, der die Problematik fehlender Kapazitäten verstärkt.

Schritt für Schritt zur Grundsteuererklärung

EY unterstützt öffentliche Unternehmen bei jeder Etappe, um die Daten rechtzeitig und vollständig an die Finanzämter zu übermitteln. Wir bieten Orientierung bei der Frage, welche Angaben konkret benötigt werden, und übernehmen deren zeitintensive Aufbereitung. Für einige Unternehmen stellt sich die Datenbeschaffung als echte Mammutaufgabe heraus.

Im Anschluss an diese Bestandsaufnahme geht es um die Verwertung, Deklaration und steuerliche Bewertung der Daten. Hierfür stehen Ihnen unsere Fachleute aus der Steuerberatung zur Verfügung. Sie behalten bei Steuerbefreiungen oder ­ermäßigungen den Überblick und sind mit allen rechtlichen Besonderheiten des neuen Prozesses vertraut.

Im letzten Schritt stellt EY mit der Tool-Lösung „PropEY“ auch eine umfassende technische Unterstützung bereit. Die Anwendung kann die für die Grundsteuerberechnung erforderlichen Immobiliendaten erfassen, die Steuererklärungen automatisch erstellen und Bescheide digital prüfen. Auf diese Weise erfolgt eine sichere Weitergabe der zusammengetragenen Daten an die Finanzverwaltung.

Grundsteuer in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen

Auf der Basis dieser Daten wird schließlich die ab 1. Januar 2025 gültige Grundsteuer berechnet. Ziel der Politik ist eine aufkommensneutrale Regelung, die Höhe der Grundsteuer soll sich also für den Einzelnen durch die Reform nicht erheblich verändern. Ausschlaggebend hierfür ist jedoch am Schluss der von den Kommunen festgesetzte Hebesatz, der in die Berechnung einfließt.

Eine Analyse von EY hat zuletzt gezeigt, dass 2021 bundesweit etwa jede zwölfte Kommune die Grundsteuer erhöht hat. „Der Aufwärtstrend bei den Grundsteuern bleibt bestehen – nur eine kleine Minderheit der Kommunen macht von der Möglichkeit Gebrauch, den Hebesatz zu senken“, erklärt Mattias Schneider, Partner bei EY und Leiter des Bereichs Government & Public Services. Insgesamt haben 35 Prozent der Kommunen in Deutschland inzwischen einen sehr hohen Grundsteuerhebesatz von mehr als 400. Den stärksten Anstieg mussten im vergangenen Jahr die Bewohner der hessischen Gemeinde Lorch hinnehmen. Hier stieg der Hebesatz um 365 Punkte und ist damit einer der höchsten Sätze in Deutschland. Den stärksten Rückgang hingegen verzeichnete die Kommune Stübbel in Schleswig-Holstein, wo der Hebesatz von 295 auf 0 Prozent gesenkt wurde.

Ausblick: Anzeigepflicht für alle Eigentümer

Es wäre jedoch fatal anzunehmen, dass Grundstückseigentümer zum Ende des Jahres ihre Pflicht erfüllt haben. Um eine verhältnismäßige Besteuerung sicherzustellen, soll von nun an alle sieben Jahre eine automatische Neubewertung der Grundstücke durch die Finanzverwaltung erfolgen – wobei es auch hier Besonderheiten zwischen den Bundesländern zu beachten gilt. Öffentliche Unternehmen und andere Eigentümer sind damit aufgefordert, die Grundstücks- und Gebäudeangaben kontinuierlich zu aktualisieren und Veränderungen von sich aus dem Finanzamt anzuzeigen. Dies gelingt am besten, wenn die Unternehmen den Prozess zur Überwachung ihrer Grundstücksdaten für die Meldepflicht in ihr steuerliches Kontrollsystem implementieren.

Fazit

Die Grundsteuerreform sorgt für Unmut und Fragen bei den Betroffenen – und wird auch nach dem Stichtag Ende Oktober 2022 ein relevantes Thema bleiben. EY bietet daher individuelle Lösungen für öffentliche Unternehmen, die alle Phasen von der Beschaffung der relevanten Daten bis zu deren Übermittlung an die Finanzverwaltung abdecken.

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