Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Fünf Aspekte, die von zentraler Bedeutung sind, damit die Digitalisierung der Betriebsprüfung gelingen kann
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Schritt für Schritt zur Grundsteuererklärung
EY unterstützt öffentliche Unternehmen bei jeder Etappe, um die Daten rechtzeitig und vollständig an die Finanzämter zu übermitteln. Wir bieten Orientierung bei der Frage, welche Angaben konkret benötigt werden, und übernehmen deren zeitintensive Aufbereitung. Für einige Unternehmen stellt sich die Datenbeschaffung als echte Mammutaufgabe heraus.
Im Anschluss an diese Bestandsaufnahme geht es um die Verwertung, Deklaration und steuerliche Bewertung der Daten. Hierfür stehen Ihnen unsere Fachleute aus der Steuerberatung zur Verfügung. Sie behalten bei Steuerbefreiungen oder ermäßigungen den Überblick und sind mit allen rechtlichen Besonderheiten des neuen Prozesses vertraut.
Im letzten Schritt stellt EY mit der Tool-Lösung „PropEY“ auch eine umfassende technische Unterstützung bereit. Die Anwendung kann die für die Grundsteuerberechnung erforderlichen Immobiliendaten erfassen, die Steuererklärungen automatisch erstellen und Bescheide digital prüfen. Auf diese Weise erfolgt eine sichere Weitergabe der zusammengetragenen Daten an die Finanzverwaltung.
Grundsteuer in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen
Auf der Basis dieser Daten wird schließlich die ab 1. Januar 2025 gültige Grundsteuer berechnet. Ziel der Politik ist eine aufkommensneutrale Regelung, die Höhe der Grundsteuer soll sich also für den Einzelnen durch die Reform nicht erheblich verändern. Ausschlaggebend hierfür ist jedoch am Schluss der von den Kommunen festgesetzte Hebesatz, der in die Berechnung einfließt.
Eine Analyse von EY hat zuletzt gezeigt, dass 2021 bundesweit etwa jede zwölfte Kommune die Grundsteuer erhöht hat. „Der Aufwärtstrend bei den Grundsteuern bleibt bestehen – nur eine kleine Minderheit der Kommunen macht von der Möglichkeit Gebrauch, den Hebesatz zu senken“, erklärt Mattias Schneider, Partner bei EY und Leiter des Bereichs Government & Public Services. Insgesamt haben 35 Prozent der Kommunen in Deutschland inzwischen einen sehr hohen Grundsteuerhebesatz von mehr als 400. Den stärksten Anstieg mussten im vergangenen Jahr die Bewohner der hessischen Gemeinde Lorch hinnehmen. Hier stieg der Hebesatz um 365 Punkte und ist damit einer der höchsten Sätze in Deutschland. Den stärksten Rückgang hingegen verzeichnete die Kommune Stübbel in Schleswig-Holstein, wo der Hebesatz von 295 auf 0 Prozent gesenkt wurde.
Ausblick: Anzeigepflicht für alle Eigentümer
Es wäre jedoch fatal anzunehmen, dass Grundstückseigentümer zum Ende des Jahres ihre Pflicht erfüllt haben. Um eine verhältnismäßige Besteuerung sicherzustellen, soll von nun an alle sieben Jahre eine automatische Neubewertung der Grundstücke durch die Finanzverwaltung erfolgen – wobei es auch hier Besonderheiten zwischen den Bundesländern zu beachten gilt. Öffentliche Unternehmen und andere Eigentümer sind damit aufgefordert, die Grundstücks- und Gebäudeangaben kontinuierlich zu aktualisieren und Veränderungen von sich aus dem Finanzamt anzuzeigen. Dies gelingt am besten, wenn die Unternehmen den Prozess zur Überwachung ihrer Grundstücksdaten für die Meldepflicht in ihr steuerliches Kontrollsystem implementieren.