Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Die Anforderungen der Finanzbehörden an die lokale und die globale Regelkonformität der steuerlichen Erklärungspflichten (Global Compliance and Reporting: GCR) haben sich aufgrund der zunehmenden Digitalisierung in der Steuerwelt und einer immer weiter vernetzten Wirtschaft stark verändert. Die sich daraus ergebenden Herausforderungen für Unternehmen und Steuerbehörden sind enorm und mannigfaltig.
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Was bedeutet eine Plattformlösung?
Heutzutage spricht man von modernen Kollaborationsplattformen im Bereich der Betriebsprüfung, wenn diese geeignet sind, sowohl die Betriebsprüfungsanfragen und antworten als auch die vorläufigen Ergebnisse der Betriebsprüfung in einer Cloud zu erfassen. Gleichzeitig sollen die Bereiche der Plattform für Betriebsprüfer und Unternehmen zugänglich sein. Derzeit ist allerdings keine deutschlandweit einheitliche Lösung in Sicht. Es wäre wünschenswert, eine einheitliche Plattformlösung zur Verfügung zu haben, die von den Behörden nach dem Prinzip „Business Process as a Service“ („BPaaS“) bereitgestellt würde. Kollaboratives Arbeiten auf dieser Plattform, sowohl für die Körperschaft- als auch für die Gewerbesteuer, könnte so zur Effizienzsteigerung beitragen: Alle wichtigen Daten wären online einsehbar und digitalisiert verfügbar. Im Optimalfall ist die Plattform für die Zusammenarbeit benutzerfreundlich, indem sie schnittstellenagil ist und sich die gesetzten Prüfungsschwerpunkte effizient und zügig abarbeiten lassen. So entstehen gemeinsam strategische Win-win-Situationen.