Bereits auf der Tagung der BaFin zum Thema „Sustainable Finance“ im September 2022 wurde betont, dass ESG-Faktoren als neue Risikotreiber im Rahmen der bereits bestehenden Anforderungen an Risikoinventur und Risikomanagement zu berücksichtigen sind. Das macht klar, dass die Aufsicht ESG-Risikotreiber als weitere Faktoren in bereits heute bindenden Prozessen zur Risikoinventur einstuft – und dementsprechend die Umsetzung hierzu kurzfristig erfolgen muss.
Allerdings unterscheiden sich ESG-Risikotreiber grundlegend von bisher betrachteten Risiken. Im Gegensatz zu klassischen Risiken, die auf der Basis historischer Daten für die Zukunft bewertet werden können, drehen sich ESG-Risiken um in der Zukunft liegende Ereignisse, zu denen wenige bis keine Daten aus der Historie vorliegen.
Wie können diese ESG-Risiken gemessen werden?
Die Quantifizierung der Risiken stellt Banken vor große Herausforderungen. Jedoch können jene Verpflichtungen Abhilfe bringen, deren aufwendige Umsetzung Fachabteilungen der Banken derzeit stöhnen lassen: Schon jetzt werden ESG-Daten infolge regulatorischer Anforderungen wie der EU-Taxonomie, der CRR-II-Offenlegung und zukünftig auch der CSRD erhoben. Daten zu Faktoren wie CO2-Ausstoß, Energieeffizienz von Immobilien oder physischen Standortrisiken werden künftig Teil des Datenhaushalts einer Bank, sodass die Datenlücke in der Zukunft mehr und mehr geschlossen wird.
Offen bleibt die Frage, wie diese Daten in Modellen genutzt werden können, um ESG-Risiken zu quantifizieren und zukunftsgerichtete Grundlagen für Risikomanagementprozesse zu schaffen. Obwohl der Großteil der Marktteilnehmer beispielsweise Abschläge für Marktpreise für Objekte erwartet, die unter energetischen Gesichtspunkten mangelhaft sind, fehlen explizite Kriterien zur Ermittlung der Höhe der Risikovorsorge.