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Welche ESG-Risikotreiber im Risikomanagement zu beachten sind


Die 7. MaRisk-Novelle zeigt: Abwarten war gestern, Banken müssen nun handeln, um der aktuellen Regulatorik gerecht zu werden.


Überblick

  • Die neue MaRisk-Novelle verpflichtet nun Banken dazu, ESG-Risikofaktoren im Risikomanagement zu berücksichtigen.
  • Doch die Quantifizierung der ESG-Risiken stellt die Finanzbranche vor große Herausforderungen.
  • Finanzinstitute sollten deshalb im ersten Schritt die ESG-Risikotreiber modellbasiert in ihre Risikoprozesse integrieren.

Die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit machen eines überdeutlich: Nachhaltigkeitsrisiken sind real. Das zeigen Ereignisse wie die Flutkatastrophe im Ahrtal, die die Lebensgrundlage vieler Menschen zerstört hat, bei der aber eben auch unzählige Objekte, die als Kreditsicherheit für finanzierende Banken dienten, buchstäblich weggespült wurden. Auch Reputationsrisiken bei der Finanzierung von Verursachern vergifteter Flüsse oder Lecks in Ölpipelines im Ozean gehören zum Risikoportfolio von Banken.

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Daher sieht das Konsultationspapier zur 7. Novelle der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement” (MaRisk) verpflichtend vor, ESG-Risikofaktoren im Risikomanagement zu berücksichtigen. Für manche Vertreter der Branche kam die Verpflichtung zwar früher als erwartet – mit dem Inhalt hatten aber schon viele gerechnet. Bereits 2019 äußerte sich die BaFin das erste Mal in ihrem „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ dazu, was sie von Finanzinstituten bei der Berücksichtigung von ESG-Faktoren im Risikomanagement erwartet. Der BaFin folgten unter anderem die EZB, die EBA und der Basler Ausschuss mit eigenen Papieren zum Thema Nachhaltigkeitsrisiken und dem Umgang damit. Alle haben die Forderung gemeinsam, dass ESG-Risiken in den gesamten Risikomanagementprozess zu integrieren und in der Organisation von der Arbeitsanweisung bis hin zum Vorstand fest zu verankern sind. Zudem müssen die Auswirkungen der ESG-Risiken für einen angemessen langen Zeitraum abgebildet werden, das heißt nicht nur kurz-, sondern auch mittel- und langfristig. 


 

Das Konsultationspapier zur 7. Novelle der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement” (MaRisk) sieht verpflichtend vor, ESG-Risikofaktoren im Risikomanagement zu berücksichtigen.

 



Bereits auf der Tagung der BaFin zum Thema „Sustainable Finance“ im September 2022 wurde betont, dass ESG-Faktoren als neue Risikotreiber im Rahmen der bereits bestehenden Anforderungen an Risikoinventur und Risikomanagement zu berücksichtigen sind. Das macht klar, dass die Aufsicht ESG-Risikotreiber als weitere Faktoren in bereits heute bindenden Prozessen zur Risikoinventur einstuft – und dementsprechend die Umsetzung hierzu kurzfristig erfolgen muss.

Allerdings unterscheiden sich ESG-Risikotreiber grundlegend von bisher betrachteten Risiken. Im Gegensatz zu klassischen Risiken, die auf der Basis historischer Daten für die Zukunft bewertet werden können, drehen sich ESG-Risiken um in der Zukunft liegende Ereignisse, zu denen wenige bis keine Daten aus der Historie vorliegen.

Wie können diese ESG-Risiken gemessen werden?

Die Quantifizierung der Risiken stellt Banken vor große Herausforderungen. Jedoch können jene Verpflichtungen Abhilfe bringen, deren aufwendige Umsetzung Fachabteilungen der Banken derzeit stöhnen lassen: Schon jetzt werden ESG-Daten infolge regulatorischer Anforderungen wie der EU-Taxonomie, der CRR-II-Offenlegung und zukünftig auch der CSRD erhoben. Daten zu Faktoren wie CO2-Ausstoß, Energieeffizienz von Immobilien oder physischen Standortrisiken werden künftig Teil des Datenhaushalts einer Bank, sodass die Datenlücke in der Zukunft mehr und mehr geschlossen wird.

Offen bleibt die Frage, wie diese Daten in Modellen genutzt werden können, um ESG-Risiken zu quantifizieren und zukunftsgerichtete Grundlagen für Risikomanagementprozesse zu schaffen. Obwohl der Großteil der Marktteilnehmer beispielsweise Abschläge für Marktpreise für Objekte erwartet, die unter energetischen Gesichtspunkten mangelhaft sind, fehlen explizite Kriterien zur Ermittlung der Höhe der Risikovorsorge.


 

Die Konsultation zur neuen MaRisk-Novelle zeigt jedoch, dass die abwartende Haltung, in der einige Banken derzeit in Bezug auf die Berücksichtigung von ESG-Risiken verharren, nicht mehr lange zu rechtfertigen ist.


ESG-Risiken: Banken müssen handeln

Die Konsultation zur neuen MaRisk-Novelle zeigt allerdings: Die abwartende Haltung, in der einige Banken derzeit in Bezug auf die Berücksichtigung von ESG-Risiken verharren, ist nicht mehr lange zu rechtfertigen. Um der aktuellen Regulatorik gerecht zu werden, müssen Banken ESG-Risikotreiber modellbasiert in ihre Risikoprozesse integrieren. Darüber hinaus sind die Banken jedoch gut beraten, das Thema auch bei der Betrachtung ihrer Portfolios zu berücksichtigen. Denn mit ESG-Faktoren verbundene Kredite – wie große (Alt-)Immobilienportfolios oder Spezialfinanzierung – haben in der Regel lange Laufzeiten und können daher nicht von heute auf morgen umgeschichtet werden. In einem ersten Schritt sollte daher das bestehende Portfolio mittels einer Wesentlichkeitsanalyse daraufhin überprüft werden, welche Bestandteile von ESG-Risikofaktoren betroffen sind. Wichtig hierbei ist es, einen ausreichend langen Zeitraum zu betrachten und dabei potenziell vorliegende Risikofaktoren explizit und angemessen in den Blick zu nehmen.



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    Fazit

    Nicht nur die Tatsache, dass die Aufsicht das Thema ESG-Risiken immer stärker in den Fokus nimmt, zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Auch die teils als vernichtend eingestuften Ergebnisse aus Pilotklimastresstest sowie Umfragen der BaFin machen deutlich: Es gibt aus Sicht der Regulatoren großen Nachholbedarf, vor allem bei der strukturierten Umsetzung der Maßnahmen. Verständlich ist daher auch das Plädoyer der Aufsicht, die bereits lange in den Blick gefassten Anforderungen an den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ernst zu nehmen und zeitnah zu berücksichtigen – nicht nur um aufsichtsrechtliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch im Sinne einer nachhaltigen (Risiko-)​Portfoliosteuerung.


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