Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Der Kurs steht fest und ist unumkehrbar: Bis 2050 wird Europa klimaneutral sein. Nach der Digitalisierung treibt die Dekarbonisierung die nächste große Transformation. Märkte und Unternehmen werden sich grundlegend verändern. Wir sehen große Chancen für unsere Kunden, für Europa und für unsere Kinder. Um diese Chancen zu nutzen, haben wir EYCarbon gegründet.
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Die finanzielle Attraktivität von PPAs und damit der Anreiz für Stromabnehmer, diese abzuschließen, hängen von einer Reihe von Faktoren ab. Insbesondere die Anhebung des Ausbaupfads des EEG 2023 gegenüber den vorherigen Vorgaben und die seit Anfang 2022 anhaltende Energiekrise haben signifikanten Einfluss auf das Marktumfeld von PPAs.
PPAs im Kontext der Klimaziele und die Auswirkungen des neuen Ausbaupfads
Die Anhebung des Ausbaupfads während der Coronapandemie verdeutlicht den politischen Willen, die Energiewende trotz der angespannten Wirtschaftslage zu erreichen. Bemerkenswert am neuen Ausbaupfad ist die Tatsache, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nur noch rund zur Hälfte über das EEG staatlich gefördert werden soll.
Die verbleibenden 50 Prozent müssen somit über eine markt- beziehungsweise privatwirtschaftliche Finanzierung – und damit im Wesentlichen über Power Purchase Agreements – erreicht werden. Hieraus ergeben sich kumulierte PPA-Marktpotenziale für noch nicht existierende EE-Anlagen von rund 90 Gigawatt bei Photovoltaik, 20 GW bei Offshore-Windkraft und 8 GW bei Onshore-Windkraft.
Die Abbildungen 1 bis 3 zeigen die derzeit bekannten Volumen der EEG-Ausschreibungen je Technologie angepasst auf die erwarteten Zeitpunkte der Inbetriebnahme der Anlagen. Hierbei liegt die Annahme zugrunde, dass zwischen EEG-Ausschreibung und Inbetriebnahme ein Jahr für PV, zwei Jahre für Onshore-Windkraft und fünf Jahre für Offshore-Windkraft liegen. Zudem ist das PPA-Potenzial für den Bau von Neuanlagen abgebildet. Das Potenzial für existierende Anlagen ist nicht enthalten. Für Offshore-Windkraftanlagen werden die Flächen durch die Bundesnetzagentur ausgeschrieben.