Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Woher kommt der Druck für CFOs, sich mit ESG-Kriterien auseinanderzusetzen?
Norman Wahl: Dafür sorgt die neue ESG-Regulatorik, zum Beispiel die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) oder die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die es abhängig von Unternehmensgröße, Umsatz oder Mitarbeiterzahl verpflichtend einzuhalten gilt. Diese regulatorischen Anforderungen rollen wie eine riesige Welle auf Unternehmen zu. Provokativ gesagt: Wer nicht handelt, wird überrollt! Doch der Druck ist nicht einseitig: Einerseits verpflichten CSRD und CSDDD Unternehmen zu verstärkter Transparenz, andererseits wirkt die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) auf Banken in vergleichbarer Weise. Und das sind nur drei Beispiele für den Dschungel an Regulierungen, Standards, Anforderungen und Prozessen, mit denen sich Unternehmen wie auch der Finanzsektor beschäftigen müssen. Das Resultat: mehr Druck in Sachen Transparenz rund um die Nachhaltigkeit auf beiden Seiten, sowohl inhaltlich als auch zeitlich.
Wo stehen Unternehmen denn bei der Auseinandersetzung mit der ESG-Regulatorik?
Jens Gerke: Das ist unterschiedlich. Bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU – das heißt große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten – unterliegen bereits seit 2014 der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen (Non-Financial Reporting Directive, NFRD). Für sie werden die Berichtspflichten ausgeweitet und vereinheitlicht, das Thema an sich ist für sie aber nicht wirklich neu. Im Gegensatz dazu stehen viele Mittelständler noch ganz am Anfang. Sie werden in den kommenden Monaten damit beschäftigt sein, sich auf die regulatorischen Mindestanforderungen im Rahmen der CSRD vorzubereiten, die ab dem Geschäftsjahr 2024 – je nach Größenordnung und Kapitalmarktzugang – gelten.
Norman Wahl: Fakt ist, dass es um viel mehr geht als nur um das Abhaken umfassender Reportingpflichten. Nachhaltigkeit verändert grundlegend den Blick auf Finanzierungen, sowohl aus Unternehmens- als auch aus Bankensicht, und wird in Zukunft eine Grundvoraussetzung für einen sicheren Kapitalzugang zu adäquaten beziehungsweise wettbewerbsfähigen Konditionen sein. Denn Kapitalgeber fokussieren sich immer stärker auf Nachhaltigkeitsrisiken und damit einhergehende Nachhaltigkeitsziele, zum Beispiel in der Herleitung interner Risikobewertungen oder in Bezug auf Net-Zero-Sektorenziele. Somit steigen der Transparenzbedarf und der potenzielle Einfluss auf die Risikobewertung insbesondere bei Finanzierungsfragen.