Unternehmen im Verbund
Mit dem neuen Schreiben macht das BMF beispielsweise deutlich, dass bestimmte Unternehmensverbünde nicht förderschädlich sind. Unternehmen, die über reine vermögensverwaltende Gesellschaftsstrukturen (z. B. Private-Equity- oder Venture-Capital-Fonds) oder Strukturen von privaten Investoren (Business Angels) horizontal miteinander verbunden sind und bei denen sich Beteiligungsgesellschaften untereinander nicht koordinieren können, sind nicht als verbundene Unternehmen im Sinne des Forschungszulagengesetzes anzusehen. Damit können solche Unternehmen unabhängig voneinander jeweils von der maximalen jährlichen Förderung profitieren.
Aufzeichnungspflichten
Weitere Erleichterungen betreffen die Dokumentation. So kann nun, sofern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neben der F&E-Tätigkeit mit weiteren Aufgaben betraut sind, der Arbeitseinsatz im begünstigten F&E-Vorhaben auch anhand einer unternehmensinternen Dokumentation erfolgen und muss nicht wie zuvor ausschließlich anhand spezieller Aufzeichnungen belegt werden. Gleichwohl kommt einer nachvollziehbaren und aussagefähigen Dokumentation von begünstigten F&E-Vorhaben – wie bei anderen öffentlichen Förderungen – weiterhin eine hohe Bedeutung zu, um Risiken bei späteren Prüfungen zu vermeiden.
Unternehmen in Schwierigkeiten
Auf sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten geht das BMF-Schreiben ebenfalls ein. So ist bei anspruchsberechtigten Unternehmen, die in einen konsolidierten Konzernabschluss (Vollkonsolidierung) einbezogen werden, für die Beurteilung nun der konsolidierte Jahresabschluss des Unternehmensverbundes maßgeblich. Hierdurch könnten mehr Unternehmen von der Forschungszulage profitieren.
Erste Fristen laufen Ende 2024 ab
Anträge auf Forschungszulage können grundsätzlich auch rückwirkend für vier Jahre gestellt werden. Entsprechend laufen Ende 2024 die ersten Fristen für eine Antragstellung auf Forschungszulage für das Jahr 2020 beim Finanzamt aus. In unserer Beratungspraxis zeigt sich, dass Unternehmen vor allem bei der erstmaligen Beantragung der Forschungszulage genügend Zeit einplanen sollten, um einen geeigneten Prozess aufzusetzen. Dieser sollte eine effiziente regelmäßige Auswahl geeigneter F&E-Vorhaben ermöglichen, eine revisionssichere Dokumentation sicherstellen und den jeweiligen Antragsprozess mit klaren Verantwortlichkeiten und Fristen gestalten. Entsprechende Schnittstellen im Unternehmen – etwa zwischen Steuer- und F&E-Abteilung, HR und Controlling – müssen oft neu geschaffen werden.