Im MEET Batterieforschungszentrum arbeitet eine Doktorandin im Reinraumlabor an der Weiterentwicklung elektrochemischer Energiespeicher

Wie das BMF die Forschungszulage nachbessert

Das Bundesfinanzministerium bessert die steuerliche Förderung nach, zunächst in einem BMF-Schreiben.


Unternehmen können in Deutschland mit der Forschungszulage bis zu 1 Mio. Euro jährlich an öffentlicher Förderung für Vorhaben der experimentellen Forschung und Entwicklung (F&E) erhalten, z. B. von neuen Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen. Viele Unternehmen nutzen diese seit 2020 bestehenden Fördermöglichkeiten jedoch noch nicht. Nach einer DIHK-Umfrage kennt überhaupt erst jedes zweite forschungsnahe Unternehmen dieses neue, im Vergleich zur bekannten Zuschussförderung schlanke Instrument. Dass das Potenzial der Forschungszulage groß ist, zeigen aktuelle Diskussionen im Bundesfinanzministerium. Ressortchef Christian Lindner will die Forschungszulage attraktiver ausgestalten und neben Personalausgaben auch Sachmittel förderfähig machen. Eine entsprechende Novelle ist für die nächsten Monate geplant. Zudem hat das Ministerium schon im Februar 2023 ein BMF-Schreiben zur Forschungszulage aktualisiert, das Erleichterungen und mehr Klarheit in der Anwendungspraxis schafft.

Bisher kaum genutzt

Die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel für die Forschungszulage werden bei weitem nicht so genutzt wie gewünscht. Beispielsweise plante der Bund für 2022 lediglich 255 Mio. Euro ein statt der ursprünglich avisierten mehr als 1 Mrd. Euro pro Jahr. Die tatsächlichen Zahlen liegen sogar noch unter dem bescheidenen Sollansatz: Im Jahr 2022 wurden bis Ende November nur rund 128 Mio. Euro Forschungszulage auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet, im Kassenjahr 2021 waren es insgesamt lediglich 19 Mio. Euro, teilte das Bundesfinanzministerium auf eine parlamentarische Anfrage mit. Dabei haben Unternehmen, sofern sie antragsberechtigt sind und förderfähige Aufwände nachweisen können, über das Forschungszulagengesetz grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Förderung.

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Unternehmen im Verbund

Mit dem neuen Schreiben macht das BMF beispielsweise deutlich, dass bestimmte Unternehmensverbünde nicht förderschädlich sind. Unternehmen, die über reine vermögensverwaltende Gesellschaftsstrukturen (z. B. Private-Equity- oder Venture-Capital-Fonds) oder Strukturen von privaten Investoren (Business Angels) horizontal miteinander verbunden sind und bei denen sich Beteiligungsgesellschaften untereinander nicht koordinieren können, sind nicht als verbundene Unternehmen im Sinne des Forschungszulagengesetzes anzusehen. Damit können solche Unternehmen unabhängig voneinander jeweils von der maximalen jährlichen Förderung profitieren.

Aufzeichnungspflichten

Weitere Erleichterungen betreffen die Dokumentation. So kann nun, sofern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neben der F&E-Tätigkeit mit weiteren Aufgaben betraut sind, der Arbeitseinsatz im begünstigten F&E-Vorhaben auch anhand einer unternehmensinternen Dokumentation erfolgen und muss nicht wie zuvor ausschließlich anhand spezieller Aufzeichnungen belegt werden. Gleichwohl kommt einer nachvollziehbaren und aussagefähigen Dokumentation von begünstigten F&E-Vorhaben – wie bei anderen öffentlichen Förderungen – weiterhin eine hohe Bedeutung zu, um Risiken bei späteren Prüfungen zu vermeiden.

Unternehmen in Schwierigkeiten

Auf sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten geht das BMF-Schreiben ebenfalls ein. So ist bei anspruchsberechtigten Unternehmen, die in einen konsolidierten Konzernabschluss (Vollkonsolidierung) einbezogen werden, für die Beurteilung nun der konsolidierte Jahresabschluss des Unternehmensverbundes maßgeblich. Hierdurch könnten mehr Unternehmen von der Forschungszulage profitieren.

Erste Fristen laufen Ende 2024 ab

Anträge auf Forschungszulage können grundsätzlich auch rückwirkend für vier Jahre gestellt werden. Entsprechend laufen Ende 2024 die ersten Fristen für eine Antragstellung auf Forschungszulage für das Jahr 2020 beim Finanzamt aus. In unserer Beratungspraxis zeigt sich, dass Unternehmen vor allem bei der erstmaligen Beantragung der Forschungszulage genügend Zeit einplanen sollten, um einen geeigneten Prozess aufzusetzen. Dieser sollte eine effiziente regelmäßige Auswahl geeigneter F&E-Vorhaben ermöglichen, eine revisionssichere Dokumentation sicherstellen und den jeweiligen Antragsprozess mit klaren Verantwortlichkeiten und Fristen gestalten. Entsprechende Schnittstellen im Unternehmen – etwa zwischen Steuer- und F&E-Abteilung, HR und Controlling – müssen oft neu geschaffen werden. 

Fazit

Die Nutzung der Förderinstrumente lässt sich häufig optimieren, wenn bereits Erfahrungen im Unternehmen vorliegen.

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