Wirbel einer kleinen Gruppe Barrakudas mit Unterwasser-Sonnenstrahl

Neue Berichtspflichten: Warum Nachhaltigkeit keinen Aufschub duldet

Sechs von zehn Unternehmen im DAX-40 können die neuen EU-Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung im Rahmen der Circular Economy bisher nicht erfüllen


Überblick

  • In den kommenden Jahren greifen für zahlreiche Unternehmen in der EU neue Berichtspflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Umwelt.
  • Um die Vergleichbarkeit der Berichtsinhalte zu erhöhen, werden die Angaben künftig durch konkrete Kennzahlen stärker quantifiziert.
  • Bei vielen Unternehmen in Deutschland besteht vor Inkrafttreten der neuen Pflichten großer Aufholbedarf. 

Nicht erst seit dem Green Deal der Europäischen Union (EU) sind die Circular Economy und die Vermeidung von Ressourcenverschwendung ein entscheidendes Thema unserer wirtschaftlich-ökologischen Entwicklung. Aus Sicht der EU ist die Circular Economy, und vor allem die Entkopplung von Wachstum und Ressourcenverbrauch, einer der wesentlichen Hebel und Beschleuniger für die Klimaschutz- und Wirtschaftsambitionen.

Die Transformation der aktuell linearen Wirtschaft (Take-Make-Waste) hin zu einer zirkulären Wirtschaft (Circular Economy) findet sich auch in neuen Berichtsanforderungen für Konzerne wieder, die schon bald verpflichtend werden. Unter Circular Economy wird dabei ein nachhaltiges Wirtschaften verstanden, welches Ressourcen so lang wie möglich im Wirtschaftskreislauf hält und gleichzeitig Abfall und Verschwendung minimiert.

 

Obwohl die Regulatorik von Entscheidern derzeit als wichtigster Treiber der Circular Economy wahrgenommen wird, zeigt unsere Analyse, dass viele Konzerne momentan nicht dazu in der Lage sind, zirkuläre Ansätze und Geschäftsmodelle im Portfolio zu analysieren und Bericht darüber zu erstatten.

 

Circular Economy als Teil der neuen EU-Reporting-Verpflichtungen

Am 5. Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU in Kraft getreten. Das Thema Nachhaltigkeitsberichtserstattung hat damit an Bedeutung immens zugenommen. Die CSRD stellt eine Erweiterung zu der seit 2017 geltenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dar und wird deren Anwendungsbereich deutlich ausweiten. Mit der Ausweitung steigt die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen EU-weit von aktuell 11.600 auf 49.000. Dabei sind alle Unternehmen mit eingeschlossen, die auf einem regulierten EU-Markt operieren. Kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), die vorher nicht von der NFRD betroffen waren, sollen gesonderte Berichtsstandards und erweiterte Anwendungsfristen eingeräumt werden.

Neue Berichtspflichten
Unternehmen in der gesamten EU sind im Rahmen der CSRD künftig im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit berichtspflichtig.

Die Berichtsanforderungen der CSRD werden ab dem 1. Januar 2024 zunächst für Unternehmen gelten, die bereits von der NFRD betroffen waren. Anschließend soll der Umfang schrittweise erweitert werden. Somit ergibt sich der folgende Zeitplan:

  • Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern.
  • Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2025: Alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen.
  • Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2026: Kapitalmarktorientierte KMUs, sofern sie nicht von ihrem Recht auf Aufschub bis 2028 Gebrauch machen.

Neben dieser Ausweitung der Berichtspflicht ist die Vereinheitlichung des Berichtswesens die zweite große Neuerung, die mit der CSRD einhergeht. Eine stärkere Quantifizierung der Inhalte durch konkrete Kennzahlen soll sowohl die Messbarkeit als auch die Vergleichbarkeit der Angaben erhöhen. In diesem Zusammenhang werden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als unter doppelter Wesentlichkeit zu referierende Berichtsstandards von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet. Die Standards werden in zwei Sets entwickelt und durch delegierte Rechtsakte in geltendes Recht überführt:

  • Set 1: Zwölf allgemeine Berichtsstandards, davon zwei mit übergreifenden Anforderungen, und zehn zu spezifischen Nachhaltigkeitsthemen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG).
  • Set 2: Branchenbezogene Berichtsstandards, vereinfachte Berichtsstandards für börsengelistete KMUs und spezifische Standards für Nicht-EU-Unternehmen.

Am 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt verabschiedet, der das erste Set der ESRS-Standards in geltendes Recht überführt. Bis Juli 2024 soll das zweite Set folgen. Mit der endgültigen Fassung der Standards wird deutlich, dass diese mit ihrem bisher beispiellosen Umfang und Anspruch eine große Herausforderung für viele Unternehmen darstellen und eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichtserstattung einläuten werden. Über alle drei Sphären der Nachhaltigkeit – Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung – zielen die ESRS darauf ab, mehr Transparenz und Vergleichbarkeit herzustellen, um das Bewusstsein der Verbraucher und die Verantwortlichkeit der Unternehmen zu stärken.

Überblick der ESRS-Berichtsstandards
Überblick der ESRS-Berichtsstandards

Die ESRS im Bereich Umwelt in insgesamt fünf themenbezogene Berichtsstandards aufgeteilt. ESRS E5 widmet sich ausschließlich dem Thema Ressourcennutzung und Circular Economy. In diesem Zusammenhang müssen Unternehmen konkrete Angaben zu verwendeten Materialien und deren zirkulärer Nutzung, den Lebenszyklen ihrer Produkte und ihrem Abfallmanagement machen. Darüber hinaus müssen sie generelle Strategien und Zielsetzungen zur Förderung der Circular Economy definieren. Das Thema Circular Economy wird somit zu einer tragenden Säule der neuen Berichtsstandards und ESRS E5 ist als Teil der im EU Green Deal und dem Circular Economy Action Plan (CEAP) formulierten Zielsetzung zu verstehen, die europäische Wirtschaft in eine Kreislaufwirtschaft zu überführen.

Analyse der DAX-40 Nachhaltigkeitsberichte von 2022

Bis spätestens 2025 müssen die 15.000 betroffenen Unternehmen in Deutschland – zu denen auch die DAX-40-Unternehmen zählen – Strukturen schaffen, um über wesentliche Tätigkeiten in Bezug auf Ressourcennutzung und Circular Economy gesetzeskonform berichten zu können. Eine Zielsetzung, die sich als herausfordernd gestalten könnte, wie unsere Analyse zeigt.

Eine interne Auswertung der aktuellen Nachhaltigkeitsberichte der DAX-40-Unternehmen des Jahres 2022 zeigt, dass im Durchschnitt nur 20 Prozent der nach ESRS E5 erforderlichen Kennzahlen bereits vollständig berichtet wurden. Im Rahmen der Auswertung wurden gezielt Nachhaltigkeitsberichte der DAX-40-Unternehmen analysiert, wobei jedoch Finanzdienstleister von der Untersuchung ausgeschlossen wurden. Die endgültige Stichprobe umfasst daher 32 Unternehmen. Die Analyse erfolgte durch einen umfassenden Vergleich der Berichtsinhalte mit den Anforderungen gemäß ESRS E5. Aufgrund dieser Analyse konnten in einem ersten Schritt die Berichtsinhalte der Unternehmen entlang der neuen Anforderungen zugeordnet werden. Um die Compliance mit den ESRS E5-Richtlinien darzustellen, wurden die Unternehmen anschließend jeweils in eine der drei folgenden Kategorien eingeteilt: (1) vollständig berichtet, (2) teilweise berichtet, (3) nicht berichtet.

In der Mehrzahl der Berichte wird das Thema Circular Economy erwähnt und es werden generelle Strategien vorgestellt, in denen sich Unternehmen grundsätzlich zur Implementierung von Circular Economy bekennen. Trotzdem mangelt es derzeit noch an konkreten Maßnahmen und Kennzahlen, welche die Bemühungen transparent und greifbar machen. Insbesondere in den Bereichen der Ressourcennutzung und Materialbeschaffung sowie der Quantifizierung von finanziellen Effekten zirkulärer Geschäftsmodelle sind kaum Informationen verfügbar, wie auch die detaillierte Auswertung der einzelnen Unterpunkte der ESRS E5 zeigt.

Umfang der Berichterstattung gemäß ESRS E5-Anforderungen der DAX-40 Unternehmen in den Nachhaltigkeitsberichten 2022
Umfang der Berichterstattung gemäß ESRS E5-Anforderungen der DAX-40 Unternehmen in den Nachhaltigkeitsberichten 2022

ESRS E5 untergliedert sich neben dem auf ESRS 2 basierenden Abschnitt zur Risiko- und Chancenbewertung in sechs Schwerpunktthemen, die sich mit konkreten Maßnahmen und Metriken beschäftigen und wiederum jeweils bis zu sechs konkrete Indikatoren erfordern.

 

E5-1: Richtlinien im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und der Kreislaufwirtschaft

Im ersten Abschnitt der ESRS E5-Berichterstattung müssen Unternehmensrichtlinien dargestellt werden, die sich mit den aus der Ressourcennutzung entstehenden Folgen, Risiken und Chancen beschäftigen. Inhaltlich sollten diese Richtlinien behandeln, ob und wie das Unternehmen den Übergang von der Verwendung von primären Ressourcen hin zu einer verstärkten Nutzung von sekundären (recycelten) Ressourcen gestaltet und die nachhaltige Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen fördert. Mit 70 Prozent hat bereits ein Großteil der analysierten DAX-Unternehmen damit angefangen, diesen Punkt in Form von allgemeinen Überlegungen sowie strategischen Ausrichtungen in ihre die aktuellen Nachhaltigkeitsberichte aufzunehmen. Nichtsdestotrotz ist eine Konkretisierung der Richtlinien notwendig, um den Bezug zu Materialflüssen aufzuzeigen und den neuen Standards vollumfänglich zu entsprechen.

 

E5-2: Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und der Kreislaufwirtschaft

Der zweite Abschnitt der E5-Anforderungen soll konkrete Aktionen und Maßnahmen benennen, die zur Umsetzung der Richtlinien beitragen. Zusätzlich sollen die Beziehungen zwischen den Maßnahmen und der Abfallhierarchie aufgezeigt werden, um ihren Beitrag zur Circular Economy klar zu definieren. Knapp die Hälfte der DAX-Unternehmen erfüllt die Grundanforderung des Standards bereits, indem zirkuläre Initiativen aufgezeigt werden. Bei über vier von fünf Konzernen fehlt allerdings noch der Bezug zur Abfallhierarchie. Die Berichterstattung muss also künftig angepasst werden, um die detaillierteren ESRS-Anforderungen zu erfüllen.

 

E5-3: Ziele im Zusammenhang mit der Ressourcennutzung und der Kreislaufwirtschaft

Im dritten Abschnitt werden Unternehmen aufgefordert, ihre Ziele in Bezug auf Circular Economy offenzulegen. Konkret geht es um Zielsetzungen in fünf Kategorien:

  1. die Steigerung des zirkulären Produktdesigns (beispielsweise in den Bereichen des Designs für Langlebigkeit, der Demontage, der Reparierbarkeit oder der Wiederverwertbarkeit)
  2. die Steigerung der Verwendungsrate zirkulärer Materialien
  3. die Minimierung der Nutzung primärer Rohstoffe
  4. die nachhaltige Beschaffung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen gemäß dem Kaskadenprinzip
  5. die nachhaltige Gestaltung des Abfallmanagements, einschließlich der Vorbereitung auf eine sachgemäße Behandlung

Zusätzlich enthält dieser Abschnitt weitere Zielsetzungen im Kontext der Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. So können Unternehmen beispielsweise angeben, welche Ziele sie sich in den Bereichen Wiederverwendung und -aufbereitung setzen, welche Rückgewinnungsquote sie am Produktlebensende anstreben oder welche Richtwerte sie bei der Festlegung ihrer Ziele berücksichtigen, und ob diese Richtwerte durch gesetzliche Vorschriften vorgeschrieben sind oder freiwillig berichtet werden. Ambitionen in Bezug auf Circular Economy und Ressourcennutzung stellen die erste große Lücke in der Berichterstattung dar: Lässt man Ziele im Rahmen des Abfallmanagements außer Acht, kommuniziert derzeit nur knapp ein Viertel der DAX-Unternehmen für ESRS E5 relevante Zielsetzungen in ihren Nachhaltigkeitsberichten.

 

E5-4: Ressourcenzuflüsse

Der vierte Abschnitt der ESRS E5-Standards thematisiert die Ressourcen- und Materialzuflüsse des Unternehmens. Ziel ist es, eine Quantifizierung des generellen Zuflusses sowie des Anteils an erneuerbaren, recycelten und gebrauchten Materialen zu erarbeiten und diese offenzulegen. 

Im Zusammenhang mit E5-4 sind folgende KPIs zu berichten: 

  1. das Gesamtgewicht der Produkte sowie aller technischen und biologischen Materialien, die während des Berichtszeitraums verwendet wurden
  2. der Prozentsatz der biologischen Materialien, die nachhaltig beschafft wurden, um die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens herzustellen
  3. das Gewicht, sowohl in absoluten Werten als auch in Prozent, von wiederverwendeten oder recycelten Komponenten, Zwischenprodukten und Materialien, die zur Herstellung der Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens verwendet wurden

Mit Blick auf die aktuelle Datenlage lässt sich auch hier feststellen, dass die Unternehmen Nachbesserungsbedarf haben: Lediglich ein Viertel der DAX-Unternehmen erwähnt Materialflüsse in ihren aktuellen Berichten. Bisher haben wir festgestellt, dass in vielen Unternehmen erhebliche Informationslücken bezüglich der Ressourcenströme bestehen. Diese Lücken sind vor allem darauf zurückzuführen, dass die erforderlichen Daten entlang der gesamten Wertschöpfungskette anfallen. Dadurch fehlende Informationen müssen daher nicht nur im eigenen Betrieb, sondern entlang der gesamten vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette generiert werden. 

 

E5-5: Ressourcenabflüsse

Der fünfte Abschnitt der ESRS E5 Standards knüpft an Materialzuflüsse an und beschäftigt sich mit dem durch das Unternehmen erzeugten Materialabflüsse. Neben Angaben zu zirkulären Produkten steht das Abfallaufkommen innerhalb des Unternehmens im Vordergrund. Zusätzlich zur Abfallmenge ist auch über Zusammensetzung und Abfallbehandlungsoptionen zu berichten. Im Gegensatz zu den Materialzuflüssen schneiden die aktuellen Nachhaltigkeitsberichte bei den Outputs deutlich besser ab. Dies dürfte daran liegen, dass Unternehmen derzeit bessere Informationen über ihre Produktionsprozesse haben als über ihre Abfallströme. Letztere sind oft ungenau definiert, wobei einige Indikatoren, darunter etwa die Gesamtmenge nicht recycelter Abfälle und gefährlicher sowie radioaktiver Abfälle, bereits in früheren EU-Verordnungen erfasst wurden.

 

Über 85 Prozent der analysierten Unternehmen berichten über allgemeine Abfallkennzahlen. Knapp die Hälfte erfüllen die Anforderungen an Zusammensetzung und Behandlungsoptionen. Mit etwas über 10 Prozent ist die Berichterstattung über den Anteil der Produkte, die im Sinne der Circular Economy produziert wurden, jedoch noch klar ausbaufähig. Handlungsbedarf besteht außerdem, wenn es darum geht, die Lebensdauer und Reparabilität von Produkten einzuordnen sowie das Abfallaufkommen zu spezifizieren und einzelnen Produktionsschritten zuzuordnen.

 

E5-6: Mögliche finanzielle Auswirkungen

Der letzte Abschnitt der ESRS E5-Standards beschäftigt sich mit den finanziellen Auswirkungen der Chancen und Risiken der Kreislaufwirtschaft. Es soll ermittelt werden, inwieweit diese kurz-, mittel- und langfristig einen wesentlichen Einfluss auf den Cashflow, die Leistung, die Entwicklung, die Kapitalkosten oder den Zugang zu Finanzmitteln des Unternehmens haben. Da diese Einschätzung zum aktuellen Zeitpunkt noch eine große Hürde darstellen, können Unternehmen die von ESRS E5-6 vorgeschriebenen Informationen für das erste Jahr der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung auslassen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in den ersten drei Jahren der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung den Anforderungen zu entsprechen, indem nur qualitative Angaben gemacht werden. Trotz dieses Entgegenkommens stellt ESRS E5-6 die größte Lücke der aktuellen Nachhaltigkeitsberichtserstattung dar: In keinem der aktuellen DAX-40-Berichte wird es ausreichend abgedeckt.


Die neuen EU-Vorgaben zum Nachhaltigkeitsreporting setzen strengere Maßstäbe an und erfordern eine genauere und quantitative Berichterstattung. Ging es bisher vor allem um Emissionen und Dekarbonisierung, spielen nun auch Nachhaltigkeitsthemen wie die Circular Economy eine zentrale Rolle.


Deutliche Berichts-Lücken

Abschließend lässt sich sagen, dass Unternehmen eine große Transformationsleistung im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung bevorsteht. Die CSRD vergrößert nicht nur den Kreis der tangierten Unternehmen, sie setzt im Rahmen der ESRS auch strengere Maßstäbe an, welche eine genauere und quantitative Berichterstattung erfordern. Während der Fokus in der Vergangenheit vor allem auf Emissionen und Dekarbonisierung lag, gilt es für die Zukunft den Blick zu erweitern und auch andere Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen, wobei Circular Economy eine zentrale Rolle spielt.

Warum ist Circular Economy noch nicht wirklich im Reporting angekommen?

In der oben durchgeführten Analyse und Auswertung der frei verfügbaren Nachhaltigkeitsberichte von 2022 stellt ESRS E5-6 die größte Lücke dar – bisher hat keines der analysierten Unternehmen dazu berichtet. Aufholbedarf besteht außerdem bei E5-3 und E5-4, die beide eine geringe Berichterstattungsquote von  unter 30 Prozent aufweisen, sowie bei E5-5 mit einer Quote von gut 50 Prozent. Lediglich die Anforderung E5-1 verfügt mit mehr als 80 Prozent über eine relativ gute Berichterstattungsquote. 

Die fehlende Berücksichtigung in den Nachhaltigkeitsberichten kann verschiedene Gründe haben, die es in der Zukunft – unter anderem aufgrund der Regulatorik – anzupacken gilt. Nachfolgend werden die fünf wichtigsten Gründe thematisiert, warum bei den DAX-40-Unternehmen keine oder wenige Initiativen hinsichtlich der neuen Offenlegungspflichten aufgeführt sind:

Welche Schritte Unternehmen heute schon für morgen tun können

Wenngleich die Offenlegung der in ESRS E5 geforderten Informationen heute noch nicht verpflichtend ist, sollten schon jetzt die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden, um die benötigte Umstellung und Erweiterung der Berichterstattung organisatorisch, prozessual wie auch technologisch stemmen zu können. Gerade die relevanten Informationen und Daten sollten im jeweiligen Berichtsjahr unterjährig gesammelt, aufbereitet und konsolidiert werden, um eine hohe Informationsqualität und -güte zu gewährleisten.

ESG Readiness Assessment

Um eine auditfeste ESRS E5-Berichterstattung zu erreichen, stellt EY das EY ESG Suite Tool zur Verfügung. Die EY ESG Suite ermöglicht ein detailliertes „ESG Readiness Assessment“, basierend auf internationalen, europäischen und nationalen Regularien.

Blades of Kelp at Catalina Island

Fazit

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU führt für Unternehmen zu neuen Anforderungen im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeitsberichtserstattung. Bis spätestens 2025 müssen 15.000 Unternehmen in Deutschland die Voraussetzungen schaffen, um über wesentliche Tätigkeiten in Bezug auf Ressourcennutzung und Circular Economy gesetzeskonform berichten zu können. Eine EY-Analyse zeigt jedoch, dass unter anderem unter den DAX-Unternehmen noch viel Aufholbedarf besteht.

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