Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
So unterstützen wir Sie
-
Wenn die Durchsetzung von Vorschriften und die öffentliche Intoleranz gegenüber einem Fehlverhalten des Unternehmens zunehmen, helfen Ihnen EY-Professionals, Ihre Integritäts- und Compliance-Rahmenwerke zu stärken. Und wenn Verstöße auftreten, etwa Betrug oder Korruption, helfen Ihnen die EY Forensics-Teams, schnell zu reagieren, um Ihr Unternehmen zu schützen.
Mehr erfahren
Auch Spezialthemen spielen eine Rolle
Über die beiden vorgenannten Aspekte hinaus gibt es branchen- und vor allem produktabhängig eine ganze Reihe unterschiedlicher Spezialthemen, die mit dem Begriff „Technical Compliance“ assoziiert sein können. In der Automobilindustrie rückt das Thema „Emissionen“ in den Fokus. Auch hier zeigt sich wieder, wie wichtig es ist, die jeweils anwendbaren Regularien zu identifizieren und richtig zu interpretieren. Zu unterscheiden ist hier nicht nur nach unterschiedlichen Emissionsstufen wie Euro IV, Euro V, oder Euro VI, sondern auch nach der Verwendung der jeweiligen Verbrennungsmotoren. Betrachtet man die Euro-VI-Abgasstufe, so ist für Pkw die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 heranzuziehen, für schwere Lkw und Busse jedoch die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 und insbesondere zur Durchführung die Verordnung (EU) Nr. 582/2011. Hersteller, die (zusätzlich) Industriemotoren („off highway“) herstellen, haben wiederum andere Emissionsstufen zu beachten, die zum Beispiel in der Verordnung (EU) 2016/1628 niedergelegt sind.
Am Beispiel der Emissionsstufen lässt sich auch die generelle Problematik der erhöhten Regelungsdichte verdeutlichen: Allein mit der Euro-VI-Abgasstufe für Pkw geht eine Vielzahl unterschiedlicher Emissionsstufen einher, wie zum Beispiel Euro 6b, Euro 6c, Euro 6d Temp bis hin zu Euro 6d-ISC-FCM. Neben immer strengeren Grenzwerten für bestimmte Schadstoffe sind die Hersteller auch mit zusätzlichen Prüfanforderungen konfrontiert. Hierzu zählen etwa PEMS-Prüfungen (Portable Emissions Measurement System) und ISC-Anforderungen (In-Service Conformity). Noch weitaus komplexer gestaltet sich das Einhalten der einschlägigen Emissionsvorschriften, wenn man bedenkt, dass die entsprechenden Motoren weltweit vertrieben werden sollen.
Bei Verstößen in diesem Bereich drohen erhebliche finanzielle Konsequenzen, die nicht nur auf Strafzahlungen der Unternehmen oder zivilrechtliche Zahlungen auf Schadensersatz beschränkt sind. Längst stehen bei dem Thema „Defeat device“ beziehungsweise „Abschalteinrichtung“ strafrechtliche Folgen im Raum, die auch das Top-Management treffen können. Die Unsicherheit auf diesem Feld ist groß, werden doch neben dem klassischen Betrug nach § 263 StGB plötzlich auch eher exotisch anmutende Tatbestände wie die strafbare Werbung nach § 16 UWG oder die mittelbare Falschbeurkundung nach § 271 StGB zur Anklage gebracht. Gerade letzterer Tatbestand, bisher in der Automobilindustrie kaum beachtet, hat das Potenzial, erhebliche Verunsicherung hervorzurufen, schützt er doch die inhaltliche Richtigkeit öffentlicher Urkunden (Stichwort: Zertifizierung). Bei diesem Thema ist einiges noch nicht abschließend geklärt und juristisch noch nicht entschieden. Klar ist allerdings bereits jetzt, dass Compliance-Bestrebungen im technischen Bereich immer mehr Aufmerksamkeit zuteilwird.