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Europas Umsetzung von Instant Payments: Was müssen Banken beachten?

Banken und Zahlungsdienstleister sollten jetzt reagieren, um rechtzeitig die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.


Überblick

  • Das Konzept von Instant Payments ermöglicht schnelle Geldtransfers innerhalb von Sekunden ohne Zusatzkosten.
  • Banken und Zahlungsdienstleister (PSPs)  müssen sich auf Performance-Verbesserungen, Gebührenüberprüfungen und den IBAN Name Check vorbereiten.
  • Eine strategische Vorbereitung auf die Umstellung ist für eine reibungslose Implementierung entscheidend.

Stellen Sie sich vor, Sie könnten Geld an jede beliebige Person und jedes beliebige Unternehmen innerhalb Europas so schnell wie eine Textnachricht senden und von jeder Person und jedem Unternehmen ebenso schnell Geld empfangen – zu jeder Tages- und Nachtzeit und ohne zusätzliche Kosten.

Das ist das Versprechen des Vorschlags für die europäische Echtzeitüberweisung (SEPA Instant Payments, SCT), auf den sich der Europäische Rat und das Parlament geeinigt haben. Das neue Regelwerk, das voraussichtlich ab Herbst 2025 gelten soll, markiert einen weiteren Schritt hin zu einer Finanzwirtschaft, die auf Effizienz, Geschwindigkeit und Verbraucherfreundlichkeit ausgerichtet ist, und anderen etablierten Verfahren mehr Konkurrenz machen soll. 

In diesem Artikel erfahren Sie, was die angepassten Vorgaben für Banken und Zahlungsdienstleister (PSPs) in Europa bedeuten und welche Schritte Sie heute unternehmen können, um rechtzeitig die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.


Instant Payments stellen sicher, dass Geld rund um die Uhr gesendet und empfangen werden kann, wobei das Geld auf dem Empfängerkonto innerhalb von Sekunden gutgeschrieben wird. 


Was sind Instant Payments?

Instant Payments stellen sicher, dass Geld rund um die Uhr gesendet und empfangen werden kann, wobei das Geld auf dem Empfängerkonto innerhalb von nur zehn Sekunden gutgeschrieben wird. Auch als Echtzeitüberweisungen bekannt, haben Instant Payments aufgrund der steigenden Nachfrage von Verbrauchern und Unternehmen nach sofort abgewickelten Finanztransaktionen an Beliebtheit gewonnen.

Echtzeitüberweisungen in dieser Form gibt es seit 2017 in Europa. Allerdings ist der Verwendungsgrad derzeit noch ausbaufähig: Weniger als 70 Prozent der europäischen Dienstleister nehmen derzeit an diesem Verfahren teil. Im Jahr 2023 wurden im SEPA-Raum weniger als 16 Prozent der Überweisungen als Instant Payments ausgeführt. Zu den Gründen zählen unter anderem höhere Gebühren und eine eingeschränkte Verbreitung. Die neuen Vorschriften sollen Hindernisse für eine breitere Nutzung von Echtzeitüberweisungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beseitigen, grenzüberschreitende Transaktionen beschleunigen und die Konnektivität sowie die wirtschaftliche Einheit weiter fördern.

Welche Anforderungen gibt es?

Die Vereinbarung führt vier zentrale Verpflichtungen für Banken, PSPs und andere Teilnehmer im SEPA-Raum auf: 

  1. Verpflichtendes Angebot: Senden und Empfangen von Instant Payments müssen für alle Kunden jederzeit möglich sein. 
  2. Keine zusätzlichen Gebühren: Instant Payments dürfen nicht teurer als vergleichbare Standardüberweisungen sein.
  3. IBAN Name Check (Verification of Payee, VOP): Name des Zahlungsempfängers und IBAN müssen vor Ausführung von Transaktionen abgeglichen und der Kunde bei etwaigen Unstimmigkeiten auf diese hingewiesen werden.
  4. Einhaltung der Sanktionsprüfung: Es müssen täglich Sanktionsprüfungen im Einklang mit den AML-Vorschriften und einmal im Jahr ein Reporting über abgelehnte Transaktionen durchgeführt werden.

Wesentliche zu berücksichtigende Herausforderungen 

Verfügbarkeit: Banken müssen Lücken zu den neuen Vorgaben analysieren und schließen. Dies gilt auch für Institute, die bereits Echtzeitüberweisungen anbieten, um auch den neuen zusätzlichen Anforderungen kanalübergreifend zu entsprechen. Die Performance und die Leistungsfähigkeit bestehender fachlicher und technischer Abläufe sind im Hinblick auf zu erwartende erheblich größere Volumina entsprechend anzupassen, um Verfügbarkeit und Stabilität zu gewährleisten.

Sammelüberweisungen: Die Ausweitung der Leistungsfähigkeit wird durch Massendateien  verschärft, da auch Sammelüberweisungen als Echtzeitüberweisung ausgeführt werden müssen, wenn Kunden dies wünschen. Tägliche Übertragungslimits müssen auch hier überwacht werden, mit der Komplikation, dass es während der Prozessierung einer Massedatei zu einer Überschreitung des Limits kommen kann. 

Gebühren: Da Zahlungsdienstleister für Echtzeitüberweisungen zukünftig nicht mehr Gebühren berechnen dürfen als für reguläre Überweisungen, müssen Preisstrategien überprüft und die finanziellen Auswirkungen bewertet werden. Dem entgegen wirkt eine beschränkte Haftung: Werden die Vorgaben des IBAN Name Check eingehalten, haftet der PSP nicht für die Transaktion.  

Implementierung IBAN Name Check: Zahlungsdienstleister müssen Systeme implementieren, um Kunden über Diskrepanzen zwischen dem Namen des Zahlungsempfängers und der IBAN zu informieren, was den Aufbau eines entsprechenden Datenaustauschs und die Entwicklung beziehungsweise Einführung neuer Tools und Prozesse erfordert. Der Austausch der Daten wird voraussichtlich via ISO-20022-Nachrichten über die Clearing-Plattform erfolgen. Firmenkunden können bei der Einreichung mehrerer Transaktionen auf den Check verzichten. 

Verbesserte Sanktionsprüfung: Um Transaktionen innerhalb von Sekunden durchzuführen und gleichzeitig die AML- und Betrugspräventionsstandards einzuhalten, müssen Zahlungsdienstleister Anpassungen in der Transaktionsüberwachung und einen täglichen Sanktionsprüfungsprozess in ihrem Kundenbestand vornehmen.

Zinskalkulation und Liquiditätsplanung: Die sofortige Ausführung und Wertstellung hat in Verbindung mit einer erheblichen Zunahme der Transaktionen Auswirkungen auf die Zinskalkulation und die Liquiditätsplanung.

Reporting: Die Meldung von Kosten für Überweisungen und Konten sowie der Anzahl der abgelehnten Instant Payments Transaktionen (aufgrund der Sanktionsprüfung) muss zukünftig jährlich erfolgen. 

 

Wie sollten sich Banken und PSPs vorbereiten? 

  • Strategische Vorbereitung auf die Verschiebung von Volumina von Standardverfahren auf Echtzeitüberweisungen: Es ergeben sich Auswirkungen unter anderem auf Systemlasten, Treasury und Produktportfolio. 
  • Gap Assessment zwischen den bestehenden Verfahren und bevorstehenden Anforderungen: Dies beinhaltet die Bewertung der End-to-End-Architektur und Prozesse im Hinblick auf Echtzeitfähigkeiten und den Ausbau der Performance bereits existierender Instant-Payment-Verfahren. 
  • Überprüfung der aktuellen Compliance-Überwachung und Betrugsprävention:Es müssen Schritte zur Anpassung an die neuen Vorgaben definiert und bestehende Systeme in der Folge angepasst werden, inklusive des vorgesehenen Reportings.

Dieser Artikel basiert auf Inhalten aus EY Belgien und EY Luxemburg von Sigrid Hansen und Clément Robert. 

Fazit

Die Einführung von SEPA Instant Payments verspricht eine revolutionäre Veränderung im europäischen Zahlungsverkehr. Geld kann innerhalb von Sekunden gesendet und empfangen werden, ohne zusätzliche Kosten. Banken und PSPs stehen vor Herausforderungen wie Performance-Anpassungen und Gebührenüberprüfungen. Eine strategische Vorbereitung und Compliance-Anpassungen sind entscheidend für den Erfolg in dieser neuen Ära.

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