Unterscheiden lassen sich zwei Arten von Finanzierungsinstrumenten, die an Bedingungen zur Nachhaltigkeit geknüpft sind:
Green Bonds und Green Loans sind mit dem Finanzierungszweck verknüpft
Die erste Gruppe, sogenannte Green Bonds oder Green Loans, sind direkt an den Zweck der Finanzierung gekoppelt. Eingesetzt werden sie beispielsweise für Investitionen in Windkraftwerke oder Solarparks. Auch bei Infrastrukturprojekten finden sie Verwendung, etwa um den Zugang zu sauberem Trinkwasser zu ermöglichen oder ein öffentliches Verkehrssystem aufzubauen. Auch der Bau einer neuen, CO2-neutralen Werkshalle gehört hierzu.
Ähnlich funktionieren Social Bonds und Social Loans. Hier liegt der Schwerpunkt nicht auf Ökologie, sondern auf einer besseren sozialen Versorgung, insbesondere bei Projekten im Gesundheits- und Bildungswesen oder im sozialen Wohnungsbau.
Gemeinsam ist beiden Formen von Krediten und Anleihen, dass sie an ein konkretes Projekt, einen bestimmten Zweck gebunden sind („specified use of proceeds“); ihr Einsatz unterliegt damit naturgemäß engen Grenzen.
Sustainability-Linked Loans stehen unabhängig vom Projekt zur Verfügung
An Bedeutung gewinnt daher eine zweite Form der Finanzierung: Sustainability-Linked Loans (SLLs). Die Konditionen des nachhaltigen Kredits werden dabei an das Erreichen ehrgeiziger, vorab definierter Nachhaltigkeitsziele, der Sustainability Performance Targets (SPT), geknüpft, die an Leistungsindikatoren (KPIs) gekoppelt sind. Die SPT sollten ambitioniert sein und über einen „Business as usual“-Pfad hinausgehen, an eine Benchmark und einen vordefinierten Zeitplan gekoppelt werden, aber auch im Einklang mit der allgemeinen Nachhaltigkeits-/ESG-Strategie des Unternehmens (Darlehensnehmers) stehen. Als externe Bezugsgrößen, die innerhalb eines definierten Zeitraums erreicht werden müssen, zählt zum Beispiel das immer häufiger formulierte Ziel von Betrieben, bis 2030, 2035 oder 2040 netto keine Treibhausgase (Emissionen der Scopes 1 bis 3) mehr auszustoßen oder komplett klimaneutral zu arbeiten. Mit Zwischenzielen lässt sich diese Vorgabe auf kürzere Zeiträume herunterbrechen. Für viele Branchen sind darüber hinaus spezifische Ziele möglich, etwa der Einsatz von Wärmepumpen bei einem Energieversorger oder die Palette an Fahrzeugen mit Elektroantrieb bei Automobilherstellern.
Üblicherweise werden drei bis fünf KPIs vereinbart, die sich auf Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung beziehen können. Aber auch eine Kombination der drei Faktoren ist denkbar. Ausgewählt werden sie passend zum Industriezweig des Kreditnehmers. Sie sollten dabei auch wesentlich für das Gesamtgeschäft des Darlehensnehmers beziehungsweise maßgeblich für die Strategie des Gesamtunternehmens sein. Wichtig ist, dass eine klare Definition der KPIs vorliegt, der anwendbare Umfang und die Berechnungsmethode transparent sind und ein Benchmarking möglich ist.
Für jeden vereinbarten KPI muss ein SPT festgelegt werden, und zwar so, dass es für die gesamte Laufzeit des Darlehens relevant bleibt. In fest definierten Ausnahmefällen können auch ein oder mehrere SPTs neu festgelegt werden.
Neue Kennziffern gewinnen an Bedeutung
Zunächst wurden häufig ESG-Ratings als Leistungsindikator genutzt. Inzwischen greifen Kreditgeber stärker auf speziellere Kennziffern zurück. Die Beispiele reichen von der Anzahl von Frauen in Leitungsfunktionen über den Wasserverbrauch des Gesamtbetriebs bis zum Ausstoß von CO2 im Unternehmen und bei Zulieferern. Bei der Festlegung der Zielgrößen und der Prüfung der Fortschritte setzen Investoren oft auf spezialisierte Dritte. Diese helfen, passende Indikatoren auszuwählen und auch die Validierung der Ziele zu prüfen.
Fortschritte beeinflussen Zinsgestaltung
Für die Kreditkonditionen sind die vereinbarten Kennziffern entscheidend. Zunächst gilt für SLLs ein Zins in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens. Während der Laufzeit kann er um einige Basispunkte sinken, wenn das Unternehmen seine Nachhaltigkeitsziele wie geplant erreicht und dies von einem externen Dritten evaluiert und bestätigt wird. Umgekehrt steigt die Verzinsung, wenn die gesetzten Vorgaben verfehlt werden. Denkbar sind in diesem Fall auch andere finanzielle Folgen, etwa Kompensationszahlungen an Organisationen, die sich für Nachhaltigkeit starkmachen.