Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Eingeführt wurde REMIT im Dezember 2011 als Reaktion auf die Finanzkrise der späten 2000er-Jahre. Ziel ist es, Transparenz und Stabilität in Europas Energiemärkten sicherzustellen und die Gefahren von Marktmanipulationen und Insiderhandel im Strom- und Gasmarkt zu adressieren. Unter anderem sind seither bei grundlegenden Ereignissen, die den Markt und damit die Preise beeinflussen, direkte und öffentliche Mitteilungen notwendig, die „Urgent Market Messages“, kurz UMM. Auch Derivate auf Energieprodukte sind von den REMIT-Regelungen betroffen.
„Es ist wichtig sicherzustellen, dass Verbraucher und andere Marktteilnehmer den Strom- und Gasmärkten vertrauen können, dass die Preise auf den Großhandelsmärkten fair und wettbewerbsfähig durch Angebot und Nachfrage entstehen und dass niemand durch Marktmissbrauch Gewinne erzielt“, heißt es in der Einleitung zur ersten REMIT-Fassung.
REMIT hat gute Dienste geleistet – jetzt sind Anpassungen nötig
Nach über einem Jahrzehnt sind indes angesichts eines Marktes, der sich schnell bewegt und weiterentwickelt, Anpassungen notwendig. Zuerst veröffentlicht wurden die neuen Regeln im April 2024 und traten de facto am 7. Mai 2024 in Kraft. Hierdurch ergab sich der Handlungsbedarf für die zuständige Behörde Agency for Cooperation of Energy Regulators (ACER), das Regelwerk nun auch entsprechend zu operationalisieren. REMIT II erweitert den Geltungsbereich der ursprünglichen Verordnung, um mehr Transparenz und Effizienz bei der Datenerhebung und Marktüberwachung zu schaffen.
Grundlegende Veränderungen betreffen vor allem fünf Bereiche:
- Künftig rückt der algorithmische Handel in den Blick der Aufseher. Marktteilnehmer, die hier tätig sind, müssen zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um ihre Handelsgeschäfte zu überwachen und ihre Systeme resilient zu machen.
- Allgemein erweitert REMIT II die Anforderungen an die Überwachung der eigenen sowie fremden Handelsgeschäfte, insbesondere für Personen, die professionell Energiegroßhandelsgeschäfte vermitteln oder selbst ausführen.
- Angepasst und deutlich erweitert wird ferner der Umfang der Transaktionsberichterstattung. Zu Energieprodukten im Großhandel gehören künftig auch Verträge und Derivate für die Speicherung von Energie. Auch Transaktionen, die aus Day-Ahead oder Intraday-Coupeling resultieren, fallen unter die Regeln, LNG (Flüssiggas) wird explizit aufgenommen und Wasserstoff wird künftig ebenfalls erfasst.
- Darüber hinaus werden die Ende 2022 im Zuge der drohenden Gasknappheit eingeführten Echtzeit-Meldungen zu Flüssiggastransaktionen unter REMIT II dauerhafter Bestandteil des Transaktionsmeldewesens.
- Schließlich müssen Marktteilnehmer aus Drittländern künftig einen Vertreter innerhalb der EU benennen und registrieren. Er dient als Ansprechpartner für ACER sowie die zuständigen nationalen Regulierungsbehörden.