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EMIR REFIT – warum die nächsten Monate entscheidend sind

Die neuen EMIR-REFIT-Vorgaben beinhalten wesentliche Änderungen in der Transaktionsmeldung für das Derivategeschäft.


Überblick

  • Mittels der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) sollen systemische Risiken im europäischen Derivatemarkt eingedämmt werden.
  • Die EMIR-Überarbeitung REFIT (Regulatory Fitness and Performance Programme) erhöht die Komplexität der Reports an die Transaktionsregister.
  • Der dadurch erhebliche Mehraufwand verlangt von den Marktteilnehmern eine frühzeitige Vorbereitung.

Seit dem 12. Februar 2014 unterliegen sowohl börsengehandelte als auch OTC-Derivate unabhängig von der Einstufung der Gegenparteien einer Meldepflicht. Die Geschäfte müssen nicht später als einen Arbeitstag nach Abschluss, Änderung, Novation, Auflösung, Kündigung etc. an ein in der Europäischen Union (EU) von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassenes Transaktionsregister gemeldet werden.  

Seit Inkrafttreten sind die Meldepflichten durch Änderungen an den RTS (Regulatory Technical Standards), den ITS (Implementing Technical Standards), den Validation Rules und in den Q&A zur Implementierung der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) laufend angepasst und oftmals erweitert worden.

Im Rahmen von EMIR REFIT hat die EU-Kommission die entsprechenden neuen RTS und ITS am 7. Oktober 2022 verabschiedet. Damit hat die 18-monatige Übergangsfrist zur Implementierung begonnen. Die Anwendung der neuen Anforderungen wird ab dem 29. April 2024 verpflichtend. Neben der genannten Implementierungsfrist sind Bestandsgeschäfte innerhalb von sechs Monaten nach Start der Anwendbarkeit, also bis zum Oktober 2024, zu aktualisieren und spätestens ab diesem Zeitpunkt unter Beachtung der neuen Standards zu melden. Falls es vorher zu meldepflichtigen Änderungen an den Bestandsgeschäften kommt, so sind diese ebenfalls bereits im neuen Format zu melden.

zeitschiene grafik

Technische Herausforderungen

Unter dem allgemeinen Ziel von EMIR, den börslichen, aber insbesondere den außerbörslichen Derivatehandel transparenter und sicherer zu gestalten, hat sich durch EMIR REFIT, das Regulatory Fitness and Performance Programme, die Komplexität der Reports an die Transaktionsregister erhöht. Unter anderem auf der Basis globaler Leitlinien zu kritischen Datenelementen, entwickelt von der sogenannten Harmonisierungsgruppe bestehend aus dem Committee on Payments and Market Infrastructures (CPMI) und der International Organization of Securities Commissions (IOSCO), wurde die Anzahl der zu meldenden Felder von 129 auf 203 erhöht. Es wurden – unter anderem in den Datenkategorien Sicherheiten, Preis und Produktdetails und im Bereich der komplexen Finanzinstrumente – 77 Datenfelder ergänzt, 67 angepasst und drei gelöscht. Lediglich 59 Datenfelder bleiben unverändert bestehen.

Die Änderungen betreffen zum einen die Kontrahentenstammdaten und die Rahmendaten, aber auch in einem erheblichen Umfang die meldepflichtigen Felder zur Meldung von Sicherheiten. Hierbei werden die Sicherheiten nach Art (Variation Margin, Initial Margin, Excess Collateral), der Richtung (erhalten vs. gestellt) und der Bewertung (Pre- vs. Post-Haircut) unterteilt. Dieser zusätzliche Datenbedarf bei der Erstellung der Reports für die Transaktionsregister wird nach intensiver Analyse zu einer Anpassung von Schnittstellen bei Systemen und Datenbanken führen, wobei bereits vorhandene Schnittstellen zu anderen EU-Regulierungen berücksichtigt werden sollten.

Die Meldepflicht der Datenfelder gilt unter anderem für alle Abschlüsse, Änderungen und Beendigungen von Derivatekontrakten und für das Clearing von Geschäften. Weiterhin sind in Abhängigkeit von der Einstufung der Gegenpartei auch Bewertungen und Sicherheiten zu melden. Dies bleibt im Vergleich zur heutigen Meldepflicht im Kern unverändert, jedoch sind die neuen, nachfolgend erläuterten Meldelogiken zu beachten.

Komplexe Meldelogik

Durch EMIR REFIT wurden die für das Reporting von derivativen Lifecycle-Events relevanten Ausprägungen des Feldes „Action Type“ angepasst und das Feld „Event Type“ wurde hinzugefügt. Das Reporting beider Felder in Kombination ermöglicht Aufsichtsbehörden einen deutlich besseren Einblick in die bestehenden Geschäftsvorfälle, erhöht jedoch auch die Komplexität der zu implementierenden Meldelogik.

Das Feld „Action Type“ legt weiterhin offen, ob ein Geschäft neu erzeugt, modifiziert, korrigiert oder geschlossen wurde. Zudem wurden die Action Types „Revive“ und „Margin Update“ ergänzt sowie der Action Type „Compression“ entfernt. Mittels der Verwendung des Action Type „Position Component“ und des Event Type „Inclusion in Position“ werden künftig zusammenhängende Trades gebündelt und anhand einer Subsequent Position UTI (Unique Trade Identifier) identifiziert, was eine Portfoliobildung in Form einer 1-zu-n-Beziehung ermöglicht.

Insgesamt können neun verschiedene Action Types und zwölf Event Types, die mittels Ausprägungen wie „Trade“, „Clearing“ und „Credit Event“ mehr Transparenz zum Lifecycle-Event schaffen, gewählt werden. Die folgende Tabelle zeigt die 56 möglichen neuen Meldekombinationen der Action und Event Types auf – im Rahmen der weiteren Detaillierung seitens der ESMA durch FAQ wird mit einer finalen Darstellung gerechnet:

mogliche kombinationen

Meldeformat

Zur weiteren Harmonisierung der Meldestandards hat die ESMA beschlossen, dass künftig für die Übermittlung der Daten an ein Transaktionsregister, wie bei den Datenübermittlungen im Rahmen der Verordnungen MiFIR und SFTR, das ISO-20022-XML-Format verwendet wird. Dies ermöglicht präzisere Datenstandards und -formate. Die Umsetzung stellt jedoch für Unternehmen, die derzeit mit CSV oder anderen Formaten arbeiten, eine Herausforderung dar.

 

Ein weiteres Ziel im Rahmen von EMIR REFIT ist die Verbesserung des Matchings und Abgleichs von Transaktionsdaten der Gegenparteien. Dies erfolgt mithilfe der UTI und der LEI  (Legal Entity Identifier) beider Kontrahenten, die als kritische Datenelemente in der Transaktionsregistermeldung definiert sind und von beiden Parteien gemeldet werden müssen. Die Generierung des UTI als eindeutige Handelsgeschäftskennung orientiert sich hierbei grob an dem von CPMI IOSCO im Jahr 2017 vorgeschlagenen UTI-Wasserfall und sieht folgendermaßen aus:

uti wasserfall

Dieses Wasserfallmodell regelt auch bei grenzüberschreitenden Geschäften, wer für die Generierung der UTI verantwortlich ist und diese Information zeitnah der Gegenpartei mitteilen muss. Auf bilaterale Vereinbarungen zurückzugreifen wird künftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein.

Dies soll zu einer Optimierung der gemeinsamen Nutzung der UTI durch die beteiligten Parteien beitragen und Fehler beim Reporting und Matching reduzieren.

Fachliche und prozessuale Herausforderungen

Fazit

Marktteilnehmer sollten sich kurzfristig mit den eigenen fachlichen und technischen Bereichen des Transaktionsreportings zu den notwendigen Änderungen abstimmen. Zu klären sind die Anpassungen der genannten Datenlieferungen, die Implementierung der neuen Reporting-Logiken sowie die Meldungsdelegation im Verhältnis von FCs mit NFC- (FC = Financial Counterparty und NFC- = Non – Financial Counterparty below the clearing threshold).

Die deutlich erhöhte Anzahl Datenfelder, die höhere Komplexität und Mehraufwände werden in der Regel in eigenständige Projekte zur Umsetzung der Anforderungen für den Reportingstart im April 2024 münden. Eine frühzeitige Vorbereitung ist unabdingbar.

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