Mit dem „MDR Web“ hat EY eine technische Lösung entwickelt, mit der die Transaktionen erfasst, hinsichtlich ihrer Meldepflicht beurteilt und auch gemeldet werden können. Dazu können Sie auch auf unsere umfangreichen Erläuterungen zur Auslegung der „Directive on Administrative Cooperation 6“ (DAC 6) und der nationalen Rechtsvorschriften zugreifen.
Beginnen Sie noch heute Ihr Gespräch über MDR-Compliance – und seien Sie durch sorgfältige Planung vom ersten Tag an bereit.
Übersicht zur Gesetzgebung
Um die Steuertransparenz in der gesamten EU zu erhöhen, trat DAC 6 am 25. Juni 2018 in Kraft. Dies erfordert von Intermediären wie in der EU ansässigen Steuerberatern, Banken und Rechtsanwälten, grenzüberschreitende Transaktionen und Steuergestaltungen zu melden, die die EU aufgrund bestimmter Merkmale – sog. „Kennzeichen“ – als potenziell aggressiv einstuft (z. B. beim Zahlenden abzugsfähige Zahlungen, die auf Empfängerebene steuerfrei sind). Wenn es keine Intermediäre gibt, verlagert sich die Meldepflicht auf den Steuerpflichtigen.
Nach MDR müssen grenzüberschreitende Steuergestaltungen, bei denen der erste Schritt nach dem 25. Juni 2018 und vor dem 1. Juli 2020 erfolgt, bis zum 31. August 2020 gemeldet werden. Die Mitgliedstaaten tauschen diese Informationen automatisch aus. Nach dem 1. Juli 2020 gibt es eine Frist von nur noch 30 Tagen, in der betroffene Steuerpflichtige bzw. deren Intermediäre etwaige Steuergestaltungen melden müssen.
Die Mitgliedstaaten müssen innerstaatliche Rechtsvorschriften erlassen und veröffentlichen, um die Anforderungen der DAC 6 zu erfüllen. Einige Mitgliedstaaten schreiben möglicherweise eine frühere Berichterstattung vor und erweitern den Geltungsbereich der innerstaatlichen Rechtsvorschriften über die Anforderungen der Richtlinie hinaus, beispielsweise um die Umsatzsteuer mit abzudecken, innerstaatliche Gestaltungen zu erfassen oder zusätzliche Kennzeichen einzuführen.