Mandatory Disclosure Regime (MDR)

Die EU-Richtlinie DAC 6 verpflichtet Intermediäre und Steuerpflichtige dazu, Informationen über bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen an die Finanzbehörden zu melden. Wir unterstützen Sie dabei, Meldepflichten zu ermitteln, zu beurteilen und mittels geeigneter Tools den Finanzbehörden zu melden.
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Was EY für Sie tun kann

Das Mandatory Disclosure Regime (MDR) der Europäischen Union (EU) führt zu umfangreichen Anzeigepflichten von Steuergestaltungen. Steuerpflichtige und Intermediäre müssen aufwendige Verfahren und Prozesse implementieren, um potenziell meldepflichtige Transaktionen zu identifizieren und zu erfassen. So entsteht nicht nur ein erhöhter Beratungsbedarf aufseiten der Unternehmen, auch die Sanktionen bei Nichteinhaltung der Meldepflichten können erheblich sein.

Unsere weltweiten EY-Teams können Steuerpflichtigen und Intermediären helfen, ihre Meldepflichten zu identifizieren und umzusetzen, indem sie:

  • Auswirkungen des MDR auf ihre europäische und globale Steuerstrategie ermitteln
  • Die Entwicklung von Prozessvorgaben und/oder Richtlinien für die MDR-Berichterstattung unterstützen, von der laufenden Ermittlung meldepflichtiger Kennzeichen bis zur Datenübermittlung an die Steuerbehörden
  • MDR-Workshops auf Führungsebene durchführen (z. B. Steuern, M&A, Compliance, Transfer Pricing, HR und Recht)
  • MDR-Trainings anbieten
  • Beraten, wie bestimmte Transaktion zu bewerten sind

Mit dem „MDR Web“ hat EY eine technische Lösung entwickelt, mit der die Transaktionen erfasst, hinsichtlich ihrer Meldepflicht beurteilt und auch gemeldet werden können. Dazu können Sie auch auf unsere umfangreichen Erläuterungen zur Auslegung der „Directive on Administrative Cooperation 6“ (DAC 6) und der nationalen Rechtsvorschriften zugreifen.

Beginnen Sie noch heute Ihr Gespräch über MDR-Compliance – und seien Sie durch sorgfältige Planung vom ersten Tag an bereit.

Übersicht zur Gesetzgebung

Um die Steuertransparenz in der gesamten EU zu erhöhen, trat DAC 6 am 25. Juni 2018 in Kraft. Dies erfordert von Intermediären wie in der EU ansässigen Steuerberatern, Banken und Rechtsanwälten, grenzüberschreitende Transaktionen und Steuergestaltungen zu melden, die die EU aufgrund bestimmter Merkmale – sog. „Kennzeichen“ – als potenziell aggressiv einstuft (z. B. beim Zahlenden abzugsfähige Zahlungen, die auf Empfängerebene steuerfrei sind). Wenn es keine Intermediäre gibt, verlagert sich die Meldepflicht auf den Steuerpflichtigen.

Nach MDR müssen grenzüberschreitende Steuergestaltungen, bei denen der erste Schritt nach dem 25. Juni 2018 und vor dem 1. Juli 2020 erfolgt, bis zum 31. August 2020 gemeldet werden. Die Mitgliedstaaten tauschen diese Informationen automatisch aus. Nach dem 1. Juli 2020 gibt es eine Frist von nur noch 30 Tagen, in der betroffene Steuerpflichtige bzw. deren Intermediäre etwaige Steuergestaltungen melden müssen.

Die Mitgliedstaaten müssen innerstaatliche Rechtsvorschriften erlassen und veröffentlichen, um die Anforderungen der DAC 6 zu erfüllen. Einige Mitgliedstaaten schreiben möglicherweise eine frühere Berichterstattung vor und erweitern den Geltungsbereich der innerstaatlichen Rechtsvorschriften über die Anforderungen der Richtlinie hinaus, beispielsweise um die Umsatzsteuer mit abzudecken, innerstaatliche Gestaltungen zu erfassen oder zusätzliche Kennzeichen einzuführen.

DAC 6-Aktualisierungen

Dieser Newsletter bietet Einblicke und technische Informationen, die zur Umsetzung von DAC 6 am 1. Juli 2020 führen.

Designing and implementing your long-term compliance program for the EU mandatory disclosure rules (MDR) (January 2020)

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