Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Verlustverrechnung beim Ausfall von Kapitalanlagen
Eine weitere Verlustabzugsbeschränkung wurde für wertlos gewordene Wirtschaftsgüter eingeführt. Verluste, die aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung wie aus Gesellschafterdarlehen, dem Verlust aus der Ausbuchung/Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter wie Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten oder dem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern mit Einkünften resultieren sind nunmehr betragsmäßig auf 20.000 Euro pro Steuerjahr beschränkt (Paragraph 20 Absatz 6 Satz 6 EStG).
Nicht verrechnete Verluste können auf die Folgejahre vorgetragen und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Allerdings dürfen diese Verluste, anders als Verluste aus Aktienverkäufen oder Termingeschäften, grundsätzlich auch mit anderen Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Die Regelung findet auf Verluste, die nach dem 31. Dezember 2019 entstanden sind, erstmalig Anwendung und gilt daher bereits für im vergangenen Corona-Jahr 2020 wertlos gewordene Kapitalanlagen.