Unternehmen mit mehr als zum Beispiel 30 Prozent Umsatz aus Kohle. Zudem unterstützen Indexanbieter und Ratingagenturen Investoren in der Evaluierung rund um ESG-Kriterien. Das Rating und die Aufnahme oder Teilnahme in einem ESG-Index sowie das Index-Ranking geben außerdem klare Signale an Geschäftsleitungen und ihre IR-Abteilungen für die Positionierung und Kommunikation.
Für Investoren stellt sich aber auch die Frage nach bestehenden Nachhaltigkeitsrisiken. Schon in den diversen Finanzierungsrunden von Venture Capital- und Private Equity-Investoren in der Börsenvorphase ist in diesem Kontext eine zunehmende Nachfrage nach „ESG-Due-Diligence“ festzustellen. Ziel ist die Aufdeckung von Nachhaltigkeitsrisiken, die sich negativ auf den Unternehmenswert auswirken können.
Dabei geht es um Nachhaltigkeitsrisiken, die sich sowohl auf den Geschäftsverlauf auswirken („Outside-in-Perspektive“), als auch um Risiken mit Auswirkungen auf Mensch und Umwelt („Inside-out-Perspektive“). Bei der „Outside-in-Perspektive“ handelt es sich um Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, beispielsweise aufgrund politischer Entscheidungen („EU Green Deal“) beziehungsweise regulatorischer Maßnahmen und einem ausgeprägteren gesellschaftlichen Nachhaltigkeitsbewusstsein. Im Kern geht es um die mittel- bis langfristige Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells beim Übergang zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft.
Bei der „Inside-out-Perspektive“ handelt es sich um Risiken aufgrund von gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der Wirtschaftsaktivität bezogen auf die gesamte Wertschöpfungskette des Unternehmens. Ein Aspekt ist die Compliance mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden in Lieferketten. Hierbei geht es neben Risiken aus Haftung für Schäden vor allem um Reputationsrisiken und deren Auswirkung insbesondere auf das Marktpotenzial und die Attraktivität als Arbeitgeber.
Nach dem Börsengang bestehen in der IR-Praxis Berichtspflichten zu diesen Nachhaltigkeitsrisiken als Teil des internen Risiko- und Compliance- Managementsystems. Extern bestehen diese über die zukunftsorientierte Berichterstattung im Kapitalmarkt über Analyst Guidance sowie bei möglichen Ad-hoc-Meldungen. Hier ist anzumerken, dass Inhalte rund um Nachhaltigkeitsrisiken ab dem Berichtsjahr 2023 für alle großen Firmen und alle börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen) Teil der Berichterstattungspflichten im Lagebericht sein werden. Dies ist eine andere wesentliche Änderung im Zuge der Überarbeitung der EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Im Vergleich zu den derzeit geltenden Berichtspflichten enthält dieser Vorschlag umfassende Neuerungen. Künftig sind insbesondere die nachhaltigkeitsbezogene Strategie und daraus abgeleitete Ziele zu erläutern, die Rolle des Vorstands und des Aufsichtsrates und die wesentlichen negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen und seiner Wertschöpfungskette. Diese Informationen sind ab dem Berichtsjahr 2023 Teil des Lageberichts und unterliegen einer gesetzlichen Prüfungspflicht. Zudem verpflichtet die bereits in Kraft getretene EU-Taxonomie-Verordnung bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen ab dem Berichtsjahr 2021 anzugeben, wie hoch der Anteil an „grünen“ Umsatzerlösen, Investitionen (Capex) und Betriebsausgaben (Opex) in Bezug auf sechs Umweltziele ist.