Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Microsoft-Tool bietet zahlreiche Möglichkeiten
Ein solches Business Intelligence Tool, das zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bietet, ist Microsoft Power BI. So können mit seiner Hilfe Daten aus verschiedenen Quellen – etwa Excel, SQL Server und anderen Datenbanken – zusammengeführt und integriert werden. In interaktiven Diagrammen und Grafiken werden diese Daten dann mithilfe von Power BI visualisiert und verständlich dargestellt und es den Benutzern so erleichtert, Informationen schnell zu erfassen. Außerdem kann das Tool auf Grundlage der Daten automatisch Berichte generieren, die sonst zeitaufwändig manuell erstellt werden müssten. Darüber hinaus ist der Microsoft-Dienst in der Lage, Workflows zu automatisieren. So leitet er etwa die aufgrund der zusammengeführten Daten generierten Berichte automatisch an eine bestimmte Person weiter, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Zu guter Letzt ermöglicht Power BI die Erstellung von Prognosen – ebenfalls auf Basis der bestehenden Daten –, die wiederum in die automatisierten Prozesse eingebunden werden können.
DSGVO – die Sache mit dem Datenschutz
Bleibt die Frage, ob all das noch DSGVO-konform ist? In der Tat gibt es hinsichtlich der Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) einige Dinge, die berücksichtigt werden müssen, vor allem wenn es um besonders schützenswerte personenbezogene Daten geht. Hier bietet Power BI jedoch verschiedene Funktionen, die den Zugriff auf bestimmte Datenfelder einschränken lassen und damit den Schutz personenbezogener Daten erhöhen. Hierzu gehören etwa RLS (Row-level Security) und Dynamic Data Masking. Da es sich bei der Einhaltung der DSGVO jedoch nicht nur um eine technische Angelegenheit handelt, sondern hier auch organisatorische Maßnahmen nötig sind, um die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten sicherzustellen, sollte hier am besten rechtlicher Rat eingeholt werden, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.
Es lässt sich also festhalten, dass die öffentliche Verwaltung die Notwendigkeit eines Wandels offensichtlich erkannt hat und mittlerweile einige Weichen in Richtung Digitalisierung gestellt wurden. Sofern die Möglichkeiten, die Tools wie Microsoft Power BI bieten, genutzt werden, sollte die Zufriedenheit der Bürger:innen hinsichtlich der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung bei der nächsten Lebenslagenbefragung positiver ausfallen.