Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Jedes Unternehmen kann von Betrug, Bestechung und Korruption betroffen sein. Wie EY Ihnen mit seiner Fachexpertise helfen kann, erfahren Sie hier.
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Das LkSG betrifft alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, die ihren Unternehmenssitz, die Hauptniederlassung, den Verwaltungssitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben. Derzeit zählen dazu circa 500 Finanzinstitute. Zudem gilt das Gesetz unabhängig von der Geschäftsform. Demnach fallen Unternehmen aus der Finanzbranche in den personellen Anwendungsbereich des LkSG. Ab 2024 wird die Anwendbarkeit verschärft: Die Zahl der beschäftigten Personen wird auf 1.000 reduziert. Die Anzahl der verpflichteten Unternehmen auch in der Finanzbranche vervielfacht sich somit.
Was es bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu beachten gilt
Wenn Unternehmen aus der Finanzbranche in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, sind sie zu Folgendem verpflichtet:
- Einrichtung eines Risikomanagements
- Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
- Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
- Abgabe einer Grundsatzerklärung
- Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern
- Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern
- Dokumentation und Berichterstattung
Bei Verstößen sieht das LkSG Bußgelder in Höhe von bis zu 2 Prozent des globalen Umsatzes vor. Außerdem drohen ein Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge und Reputationsrisiken.