Die Dienstleister, die für den Verantwortlichen als Auftragsverarbeiter die gesamte Verarbeitung personenbezogener Daten oder Teile davon übernehmen, sollen turnusmäßig ebenfalls einer Auditierung unterzogen werden.
Dabei unterteilt sich ein Audit in verschiedene Phasen wie die Vorbereitung, einen Audit-Plan, die Durchführung der Audit-Nachweise durch den Auditor, die eigentliche Bewertung der erhobenen Nachweise sowie bei festgestellten Lücken in der Datenschutz-Compliance Empfehlungen zum Schließen Letzterer. All dies findet Eingang in den Audit-Bericht des unabhängigen Auditors.
In der Praxis von Datenschutzaudits hat es sich bewährt, als externer Auditor zusammen mit dem zu prüfenden Unternehmen zunächst die Themenfelder des Datenschutzaudits (Audit-Domänen) auszuwählen.
Die Einzelkontrollen aus den Bereichen Recht, Organisation, Prozesse und IT wählt dann der Auditor in einem zweiten Schritt selbstständig, ohne Mitwirkung des zu prüfenden Unternehmens, aus, um ein objektives und möglichst repräsentatives Ergebnis zum Stand der Datenschutz-Compliance im Unternehmen zu bekommen.
Zum Vorgehen gehören Dokumenten-Reviews, meist verbunden mit Vor-Ort-Prüfungen und Interviews.
Häufig klaffen die Eigenwahrnehmung des Auditees und die Feststellungen des externen Auditors bezüglich der Erfüllung der Mindestanforderungen der DSGVO weit auseinander. Dann stehen die Feststellungen und die gegebenenfalls abweichende Auffassung des unabhängigen Auditors nebeneinander und werden im Audit-Bericht entsprechend festgehalten.
Diese Vorgehensweise ermöglicht es den Beteiligten, eine Risikoeinschätzung und daraus resultierende Risikobehandlungsmaßnahmen zu treffen, die nicht nur auf einer einzelnen Betrachtung (intern oder extern) beruhen, sondern eine Abwägung vornehmen und das richtige Maß bei einer Entscheidung zur Behandlung der Datenschutzrisiken erkennen.