Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden.
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Ab welchem Geschäftsjahr gelten die neuen Anwendungskriterien der CSRD?
Der delegierte Rechtsakt zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen tritt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die neuen Schwellenwerte sind für Geschäftsjahre ab 01.01.2024 anwendbar. Jedoch können die EU-Mitgliedstaaten Unternehmen auch eine Anwendung der neuen Schwellenwerte ab 01.01.2023 gestatten.
Warum wurden die Kriterien angepasst?
Die Europäische Kommission ist dazu verpflichtet, die Kriterien alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern. Eine Anpassung der Kriterien soll verhindern, dass Kleinst- und Kleinunternehmen inflationsbedingt unwillentlich strengeren und aufwendigeren Rechnungslegungsvorschriften unterworfen werden, die für Unternehmen einer höheren Größenkategorie vorgesehen sind. Aufgrund der erheblichen Inflation in den Jahren 2021 und 2022 wurden zwei der Kriterien, die Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse, um rund 25 Prozent inflationsbereinigt und entsprechend angehoben.
CSRD-Beratung: Was bedeutet diese Änderung in Bezug auf die CSRD und EU-Taxonomie-VO?
Von der Verkleinerung des Anwendungskreises sind große und börsennotierte mittlere und kleinere Unternehmen betroffen. Die Verkleinerung des Anwendungskreises umfasst sowohl die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD als auch EU-Taxonomie-VO. Genaue Zahlen, wie viele Unternehmen dadurch nicht mehr der CSRD unterliegen, sind derzeit noch nicht bekannt.
In jedem Fall empfehlen wir Unternehmen, die Schwellenwerte für sich zu überprüfen. Erhalten Sie jetzt noch mehr Informationen zur CSRD, wer ab wann berichtspflichtig ist, und die wichtigsten Fakten zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.