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Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich: Trends und Entwicklungen


In der EY-Analyse 2023 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung österreichischer Unternehmen steht die Berichterstattungspflicht aufgrund (neuer) gesetzlicher Vorgaben im Fokus.


Überblick

  • EY-Analyse nimmt den Status-Quo die Trends im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung unter die Lupe.
  • Im Zentrum der diesjährigen Analyse steht die EU-Taxonomie.
  • Ein Artikel von Georg Rogl, Vanessa Schüller und Lukas Kirchmair.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung österreichischer Unternehmen steht im Fokus der EY-Analyse 2023 zur Erfüllung gesetzlicher Berichtspflichten. Ziel der 13. Auflage unserer Studie „Nachhaltigkeitsberichterstattung österreichischer Top-Unternehmen 2023“ ist es, einen Einblick in aktuelle Trends und Entwicklungen zu geben, sowohl in Österreich als auch international. Im Mittelpunkt steht dabei die Untersuchung der Umsetzung der gesetzlichen Berichtspflichten gemäß dem NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz). Ein Schwerpunkt liegt erstmals auf der Analyse der Angaben zur EU-Taxonomie österreichischer Nicht-Finanzunternehmen.


Top-100-Unternehmen
der Top-100-Unternehmen in Österreich veröffentlichen einen Nachhaltigkeitsbericht.

Im Jahr 2021 veröffentlichten alle Unternehmen des Prime Market (100 %) und fast die Hälfte der Top-Unternehmen, -Banken und -Versicherungen (46 %) einen Nachhaltigkeitsbericht – daher gab es keine Veränderung im Vergleich zum Vorjahr. Auch etwa die Hälfte (52 %) der untersuchten öffentlichen Unternehmen veröffentlichten einen Nachhaltigkeitsbericht, das ist ein leichter Anstieg im Vergleich zum Jahr davor.

Mehr Nachhaltigkeitsberichte werden extern geprüft

Ein weiterer wichtiger Trend ist die Steigerung der Anzahl extern geprüfter Berichte. Jeweils etwa zwei Drittel der untersuchten Organisationen (65 % der Top-Unternehmen, 64 % der Unternehmen des Prime Market und 67 % der öffentlichen Unternehmen) haben ihre Berichte einer externen Prüfung unterzogen. Der Anteil der nach dem NaDiVeG berichtspflichtigen Unternehmen, die ihre Angaben extern prüfen lassen, ist ebenfalls gestiegen, von 38 Prozent im Vorjahr auf 42 Prozent im Jahr 2021.

Ey nachhaltigkeitsberichterstattung in osterreich

Nachhaltige Berichterstattung bleibt außerhalb des Lageberichts

Die Berichterstattung außerhalb des Lageberichts bleibt weiterhin dominant. Unternehmen, die dem NaDiVeG unterliegen, berichten seit Jahren zu weniger als einem Drittel im Lagebericht, während eigenständige Berichte außerhalb des Lageberichts bei 60 Prozent der Unternehmen dominieren. Auch bei den Top-Unternehmen, den Unternehmen des Prime Market und öffentlichen Unternehmen spielt die Berichterstattung im Lagebericht eine untergeordnete Rolle.

Top-100 Unternehmen
der österreichischen Top-Unternehmen berichten außerhalb des Lageberichts über ihre nichtfinanziellen Informationen.

Immer mehr wenden GRI-Standards bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung an

Eine kontinuierliche Zunahme ist bei der Anwendung der GRI-Standards als Rahmenwerk der Berichterstattung zu verzeichnen. Der Anteil der Berichte „in Übereinstimmung“ hat sich im Jahr 2021 in allen untersuchten Unternehmenskategorien gesteigert.



GRI als Rahmenwerk weiter hochaktuell: Anwendung auf 78 Prozent der Top-Unternehmen und auf 58 Prozent der NaDiVeG-Unternehmen gestiegen 



Erfahrungen aus dem ersten Jahr EU-Taxonomie-Berichterstattung

In der Studie 2023 wurde zum ersten Mal die Berichterstattung gemäß Delegiertem Rechtsakt Art. 8 EU-Taxonomie von Nicht-Finanzunternehmen untersucht. Im Geschäftsjahr 2021 mussten betroffene Unternehmen ihre Umsätze, CapEx und OpEx von Wirtschaftsaktivitäten, die als taxonomiefähig oder nicht taxonomiefähig gelten, zu den ersten beiden Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ offenlegen. Obwohl die Umsetzung für 2021 vereinfacht wurde, stellte dies für Unternehmen eine echte Herausforderung dar, da sich die EU-Taxonomie ständig weiterentwickelt und es im Moment viel Interpretationsspielraum gibt. In den entsprechenden Abteilungen der Unternehmen mussten in einem kurzen Zeitraum neue interne Prozesse und Verfahren eingeführt werden, um die Angaben gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie umfassend zu erheben. 

Berichterstattung zur EU-Taxonomie
Die 42 Unternehmen, die eine Berichterstattung zur EU-Taxonomie veröffentlicht haben, haben im Durchschnitt einen taxonomiefähigen Umsatzanteil von 33 Prozent ausgewiesen.

Die 42 Unternehmen, die eine Berichterstattung zur EU-Taxonomie veröffentlicht haben, haben im Durchschnitt einen taxonomiefähigen Umsatzanteil von 33 Prozent ausgewiesen – im Schnitt fällt somit derzeit nur ein Drittel des Umsatzes überhaupt unter die Verordnung. Bei den Investitionen liegt der taxonomiefähige Anteil bei 39 Prozent und bei den operativen Kosten bei 45 Prozent. Der durchschnittliche taxonomiefähige Anteil an Umsatz, CapEx und OpEx variiert zwischen den betroffenen Wirtschaftszweigen stark. Branchen wie beispielsweise die Textilindustrie sind noch nicht von den ersten beiden Umweltzielen erfasst und haben keine taxonomiefähigen Angaben veröffentlicht.

Ey eu taxonomie

Neue Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten am Vormarsch: Ausblick auf die kommenden Monate

Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) wird innerhalb von zwei Jahren durch die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt. Der Kreis der betroffenen Unternehmen, einschließlich der von der EU-Taxonomie-Verordnung betroffenen, wird beträchtlich erweitert. Börsennotierte Unternehmen müssen die neuen Anforderungen ab dem Berichtsjahr 2024 erfüllen, andere große Unternehmen ab 2025. Innerhalb eines Jahres stieg der Anteil der Unternehmen, bei denen die GRI-Standards zur Anwendung kamen, deutlich. Die verpflichtende Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die sich stark an den GRI-Standards orientieren, könnte ein Grund dafür sein. Die Berichterstattung außerhalb des Lageberichts ist weiterhin dominant, jedoch wird die Darstellung der Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht obligatorisch. Der noch überschaubare Kreis der dem NaDiVeG unterliegenden Organisationen wird erheblich ausgeweitet.

Im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2022 ist es für Unternehmen unerlässlich, sich auf die bevorstehende Prüfung hinsichtlich der Einhaltung technischer Bewertungskriterien und sozialer Mindestschutzstandards vorzubereiten, um als taxonomiekonform und somit als nachhaltig grün ausgewiesen werden zu können. Die CSRD wird in Zukunft eine wesentliche Rolle bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung spielen und dazu beitragen, dass die finanzielle und die nichtfinanzielle Berichterstattung enger miteinander verknüpft werden. Obwohl der Anteil der Unternehmen, die sich mit Reporting Standards oder externen Prüfungen beschäftigen, gestiegen ist, gibt es immer noch Unternehmen, die sich nicht damit auseinandersetzen. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen die Auswirkungen der EU-Taxonomie verstehen und sich frühzeitig darauf vorbereiten, um den Mehraufwand bei der Umsetzung der weiteren Umweltziele zu bewältigen.

Ey corporate sustainability reporting directive

Fazit

Es kristallisiert sich nun deutlich heraus: Die CSRD wird der Game Changer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sein. Die Richtlinie wird wesentlich zur Weiterentwicklung der österreichischen Nachhaltigkeitsberichterstattung beitragen, da nicht zuletzt die nichtfinanzielle und die finanzielle Berichterstattung stärker ineinander verschränkt sein werden.

Innerhalb eines Jahres stieg der Anteil der Unternehmen, bei denen die GRI-Standards zur Anwendung kamen, deutlich. Auch der Anteil der extern geprüften Unternehmen stieg. Dennoch beschäftigt sich ein erheblicher Anteil der künftig betroffenen Unternehmen noch nicht mit Reporting Standards oder externen Prüfungen.

Es ist unerlässlich, dass Unternehmen verstehen, inwieweit sie von der EU-Taxonomie betroffen sind, und sich entsprechend frühzeitig auf die Anforderungen vorbereiten. Die weiteren Umweltziele inkl. ihrer technischen Bewertungskriterien sind nicht zu unterschätzen und werden den Mehraufwand weiter verstärken. Zusätzlich wird sich der Anwenderkreis mit der CSRD noch deutlich erweitern.

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