Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden.
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Erfahrungen aus dem ersten Jahr EU-Taxonomie-Berichterstattung
In der Studie 2023 wurde zum ersten Mal die Berichterstattung gemäß Delegiertem Rechtsakt Art. 8 EU-Taxonomie von Nicht-Finanzunternehmen untersucht. Im Geschäftsjahr 2021 mussten betroffene Unternehmen ihre Umsätze, CapEx und OpEx von Wirtschaftsaktivitäten, die als taxonomiefähig oder nicht taxonomiefähig gelten, zu den ersten beiden Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ offenlegen. Obwohl die Umsetzung für 2021 vereinfacht wurde, stellte dies für Unternehmen eine echte Herausforderung dar, da sich die EU-Taxonomie ständig weiterentwickelt und es im Moment viel Interpretationsspielraum gibt. In den entsprechenden Abteilungen der Unternehmen mussten in einem kurzen Zeitraum neue interne Prozesse und Verfahren eingeführt werden, um die Angaben gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie umfassend zu erheben.