Aufsichtsrechtliche Entwicklungen
Nachdem die Regulatoren den Bereich der digitalen Assets bisher weitestgehend ausgespart haben, hat die Europäische Kommission im September 2020 ihr „Digital Finance Package“ verabschiedet.
Dieses umfasst neben einer „Digital Finance Strategy“ diverse Legislativvorschläge. Ziel des Pakets ist die Schaffung eines wettbewerbsfähigen EU-Finanzsektors, der den Verbraucher:innen Zugang zu innovativen Finanzprodukten ermöglicht und gleichzeitig Verbraucherschutz und Finanzstabilität gewährleistet.5
Die Eckpfeiler der „Digital Finance Strategy“ sind die Beseitigung der Fragmentierung im „digitalen Binnenmarkt“, die Anpassung des EU-Rechtsrahmens zur Erleichterung der digitalen Innovation, die Förderung des datengesteuerten Finanzwesens und die Bewältigung der Herausforderungen und Risiken der digitalen Transformation.
Inhalte der Legislativvorschläge sind unter anderem die folgenden:
- eine Ergänzung der MiFID-II-Richtlinie 2014/65/EU mit der Klarstellung, dass die derzeitige Definition von „Finanzinstrumenten“ auch auf solche anwendbar ist, die Distributed-Ledger-Technologie-Basis emittiert werden
- eine Verordnung über Märkte für Krypto-Assets („Markets in Crypto-Assets [„MiCA-VO“]), die nicht unter das derzeitige EU-Regelwerk für Finanzdienstleistungen fallen, unter Einschluss von „Stablecoins“ und eMoney Tokens
- eine Verordnung über ein Pilot-Regime für Marktinfrastrukturen auf Distributed-Ledger-Technologie-Basis
- ein „EU Passport“ für Krypto-Assets
Neben den EU-Aufsichtsbehörden zeigen auch die US-Aufsichtsbehörden mit der erst kürzlich erfolgten Vorstellung des „Digital Asset Market Structure and Investor Protection Act“6 wachsendes Interesse für die Thematik. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Markt der digitalen Assets weitestgehend unter die Aufsicht der Securities and Exchange Commission (SEC) und der Commodity Futures Trading Commission (CFTC) zu stellen.
In welcher Form und in welchem Umfang die Gesetzesvorschläge umgesetzt werden, wird die Zukunft zeigen. Fest steht jedoch, dass die regulatorischen Initiativen zunehmen, was den Akteur:innen und Investor:innen weitere Sicherheit geben und die Barrieren für weitere Entwicklungen und Investments im Markt senken wird.
Technische Aspekte
Die Blockchain-Technologie bildet die Grundlage für die Schaffung digitaler Assets, wobei Bitcoin und Ethereum die bekanntesten Beispiele sind. Ein Vermögenswert wird als Code dargestellt und in den Blöcken auf der Blockchain mit seinen wichtigsten Eigenschaften gespeichert. Neue Blöcke werden so hinzugefügt, dass ein kryptografischer Hash des vorherigen Blocks verwendet wird, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Eigentümer eines digitalen Vermögenswerts auf einer Blockchain ist die Person, die den kryptografischen Schlüssel („private key“) zur Lösung eines Verschlüsselungsalgorithmus besitzt. Physische oder digitale „Wallets“ werden benutzt, um diese Schlüssel zu verwahren.
Um eine Transaktion durchzuführen, muss der Besitzer diese mit seinem in der „Wallet“ verwahrtem Schlüssel bestätigen. Jeder Rechner im Netzwerk kann die Transaktion verifizieren, und mithilfe eines Konsensalgorithmus werden die Transaktionsblöcke ausgeführt. Es gibt eine Vielzahl Konsensalgorithmen, wobei die größten Netzwerke (Bitcoin und Ethereum) Proof of Work verwenden. Die Rechner im Netzwerk arbeiten an einem kryptografischen Hash-Problem, und der Erste, der es löst, erhält das Recht, Blöcke an die Blockchain zu übertragen, sowie eine Entlohnung für den geleisteten Rechenaufwand. Diese Entlohnung ist es, die das Netzwerk am Laufen hält und in der Öffentlichkeit als Mining bekannt ist.
Einige Blockchains, allen voran Ethereum, haben eine Skriptsprache integriert, die die Erstellung von Smart Contracts ermöglicht. Die Schlüsselfunktionen eines Smart Contract werden bei der Erstellung des Vertrags festgelegt und sind in den auf der Blockchain gespeicherten Daten programmiert. Auf diese Weise ist es möglich, Finanzverträge in eine Blockchain einzubetten.