Wichtige Steuertermine

Am 31.12.2021 läuft u.a. die Frist zur Übermittlung des CbCR an das BZSt für das Berichtswirtschaftsjahr 2020 für Gesellschaften mit kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr ab. Ebenso bis zum 31.12.2021 ist der Antrag auf gesonderte Feststellung der Beträge der Einlagenrückgewähr bei in anderen EU-Staaten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften für das Jahr 2020 (§ 27 Abs. 8 Satz 4 KStG) zu stellen. 

An diese und weitere wichtige Steuertermine der nächsten Wochen erinnert beigefügte Übersicht.


Steuertermine


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