Verlängerung von umsatzsteuerlichen Flutmaßnahmen

Bestimmte umsatzsteuerliche Maßnahmen aus dem BMF-Schreiben vom 23.07.2021 im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021 werden nun über den 31.10.2021 hinaus bis zum 31.12.2021 verlängert.

Die durch BMF-Schreiben vom 28.10.2021 vorgesehene Verlängerung der umsatzsteuerlichen Maßnahmen bis zum 31.12.2021 betrifft dabei die unentgeltliche Überlassung von Investitionsgütern bzw. sonstigen Hilfen (z.B. Personalgestellung, Aufräumarbeiten mit eigenem Gerät und/oder Personal) sowie die umsatzsteuerliche Behandlung von Sachspenden durch Unternehmen (vgl. Ziffer II., III. und V des BMF-Schreibens vom 23.07.2021). Die ebenfalls im BMF-Schreiben vom 23.07.2021 enthaltene Billigkeitsregelung hinsichtlich der Überlassung von Wohnraum (Ziffer I) war bereits damals bis zum 31.12.2021 vorgesehen.

Der Volltext des BMF-Schreibens steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum BMF-Schreiben vom 28.10.2021 kommen Sie hier.

 

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