Die Politik drückt aufs Tempo: Am heutigen Mittwoch (12.05.2021) und damit weniger als zwei Wochen nach der Entscheidung des BVerfG zum Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung die Reform des für teilweise verfassungswidrig erklärten Gesetzes auf den Weg gebracht.
Der von der Regierung verabschiedete Gesetzesentwurf regelt nicht nur das, wozu das BVerfG den Gesetzgeber formal verpflichtet hatte (vgl. eNewsletter Tax vom 29.04.2021), nämlich bereits frühzeitig verbindliche Vorgaben zur Emissionsreduktion für den Zeitraum von 2031 und 2050 zu treffen. Vielmehr enthält der Entwurf auch für den Zeitraum davor deutlich ambitioniertere Ziele als bislang vorgesehen. Dies ist aber nur auf den ersten Blick überraschend, schließlich hatte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung vor zwei Wochen damit begründet, dass die Vorgaben für dieses Jahrzehnt zu wenig ambitioniert seien: Nach den bisherigen Regelungen des Klimaschutzgesetzes werde bereits bis Ende dieses Jahrzehnts ein zu großer Teil des insgesamt zur Verfügung stehenden Emissionsbudgets verbraucht, was wiederum eine „Vollbremsung“ ab 2031 erforderlich mache, die die Freiheit der dann in Deutschland lebenden Menschen ganz erheblich einschränken würde.
Diesen Bedenken trägt die Novelle des Klimaschutzgesetzes Rechnung: Die Treibhausgasemissionen bis 2030 müssen danach nicht mehr nur um mindestens 55 Prozent, sondern um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Dabei wird auch geregelt, welchen Anteil die einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Immobilien, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges) zu erbringen haben. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von mindestens 88 Prozent Minderung. Spätestens 2045 – und damit fünf Jahre früher als bisher geplant – soll Deutschland klimaneutral sein; ab 2050 sollen zudem negative Emissionen erreicht werden.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzesentwurf noch zustimmen. Es wird erwartet, dass dies noch vor der parlamentarischen Sommerpause und damit vor der Bundestagswahl gelingt. Die nächste Bundesregierung wird dann vor allem entscheiden müssen, mit welchen konkreten, ggf. auch steuerrechtlichen Instrumenten die neuen Reduktionsziele zu erreichen sind – dazu schweigt das Klimaschutzgesetz.