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Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro


Ab Oktober 2022 erhöht sich der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde. Die Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung wird auf 520 Euro monatlich angehoben und dynamisch ausgestaltet. Zudem steigt die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro. 


Im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich

Die Bundesregierung sieht Verbesserungsbedarf beim Mindestlohn. Denn der deutsche Mindestlohn ist im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich, wenn der Prozentsatz am nationalen Medianlohn als Maßstab gewählt wird. Der Medianlohn ist so definiert, dass die Hälfte aller Beschäftigten einen geringeren und die andere Hälfte einen höheren Lohn bezieht.

Altersarmut verhindern

In der Gesetzesbegründung weist die Bundesregierung auch auf das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Gerechtigkeit hin. Dieses erfordert, dass alleinstehende Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die eine Vollzeitbeschäftigung ausüben, damit regelmäßig ihren Lebensunterhalt bestreiten können müssen. Sie sollen nicht auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sein. Zudem reicht die Altersrente, die durch eine mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütete Vollzeitbeschäftigung erzielt wird, nicht aus, um Altersarmut zu verhindern.

Teilhabe ermöglichen

Als angemessen gelte ein Mindestlohn von mindestens 60 Prozent des Bruttomedianlohns. Der neue Mindestlohn entspreche diesem internationalen Standard. Ein diesem Standard entsprechender Mindestlohn gehe über die bloße Sicherung des Existenzminimums hinaus. Er ermögliche es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, am sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben und für unvorhergesehene Ereignisse vorzusorgen.

Geringfügige Beschäftigung

Durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze entsprechend der Entwicklung des Mindestlohns kann künftig immer eine Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von bis zu zehn Wochenstunden zu Mindestlohnbedingungen erfolgen, ohne dass die Grenze zur Geringfügigkeit überschritten wird.

Ausblick

Der Bundesrat hat das Gesetz am 10.06.2022 abschließend gebilligt. Über künftige Anpassungen des Mindestlohns soll wieder die Mindestlohnkommission entscheiden. Die nächste Anpassung wird mit Wirkung zum 01.01.2024 erfolgen.

Auch die EU beschäftigt sich derzeit mit dem Mindestlohn. Am 07.06.2022 wurde eine vorläufige Einigung zu einer EU-Direktive erzielt, die sicherstellen soll, dass in der EU angemessene Mindestlöhne gezahlt werden. Die geplante Richtlinie definiert Vorgaben für die Festlegung und Anpassung von Mindestlöhnen durch die Mitgliedstaaten. So sollen beispielsweise die gesetzlichen Mindestlöhne alle zwei Jahre angepasst werden. Diese Frist verlängert sich auf vier Jahre, wenn die Höhe des Mindestlohns an einen Index gekoppelt ist und automatisch angepasst wird.

Außerdem strebt die EU eine Tarifbindung von 80 Prozent an. Hier hätte Deutschland einen deutlichen Nachholbedarf. Schließlich wurde auch ein Maßnahmenpaket zur Durchsetzung der Standards festgelegt. Dazu zählen unter anderem Kontrollen durch Arbeitsschutzbehörden. Über die Vereinbarung muss noch offiziell abgestimmt werden. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Vorgaben umzusetzen.