Vorerst keine Einigung zu ViDA im Rat der EU | EY-Umfrage zur E-Rechnung

In seiner Sitzung am 14.05.2024 konnte der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) keine Einigung über die Initiative zur Digitalisierung des Umsatzsteuerrechts „VAT in a Digital Age“ (ViDA) erzielen. Die belgische Ratspräsidentschaft hat bereits angekündigt, bis zur nächsten Sitzung des ECOFIN weiter an dem Kompromissvorschlag der EU-Richtlinie zu arbeiten, sodass dieser ggf. am 21.06.2024 einstimmig angenommen werden kann.

Die ViDA-Initiative (vgl. EY-Steuernachricht vom 08.12.2022) umfasst insbesondere drei Bausteine: Die Einführung einer obligatorischen E-Rechnung und eines Meldesystems für bestimmte innergemeinschaftliche B2B-Umsätze, Änderungen für Online-Plattformen, die Personenbeförderungs- oder kurzfristige Vermietungsleistungen vermitteln, sowie die Erweiterung der bestehenden Regelungen für eine einzige Anlaufstelle (One-Stop-Shop, OSS). In einem aktualisierten Kompromissvorschlag der belgischen Ratspräsidentschaft vom 08.05.2024 sollte u.a. das Datum zur Einführung der E-Rechnung und des Meldesystems von Anfang 2028 auf Juli 2030 verschoben werden (vgl. dazu auch den englischsprachigen EY-Tax Alert vom 14.05.2024).

Unabhängig davon hat Deutschland mit dem Wachstumschancengesetz eine Pflicht zur E-Rechnung im innerstaatlichen B2B-Bereich grundsätzlich zum 01.01.2025 eingeführt (vgl. EY-Steuernachricht vom 22.02.2024). 

eRechnung | Wegbereiter der umsatzsteuerlichen Digitalisierung

Mit der eRechnung stellen die EU-Mitgliedstaaten zunehmend die Weichen in Richtung transaktionsbezogener Umsatzmeldungen. Dies stellt eine Herausforderung für das steuerliche Reporting dar: Es sind mehr Pflichtangaben in kürzerer Bearbeitungszeit erforderlich. Dies betrifft viele steuerliche Prozesse und fordert die Steuerabteilungen zur Verbesserung der Datenqualität und zur Forcierung der Prozessautomatisierung auf.