BMF stellt Eckpunkte für Inflationsausgleich vor

Angesichts der anhaltend hohen Inflation hat Bundesfinanzminister Christian Lindner in einer Pressekonferenz am 10.08.2022 seine Eckpunkte für den Ausgleich der kalten Progression im Einkommensteuertarif vorgestellt. Der Plan sieht einen Ausgleich inflationsbedingter Steuermehrbelastungen für kleine und mittlere Einkommen, nicht jedoch für sehr hohe Einkommen vor.

Die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz enthalten Anpassungen im Einkommensteuertarif durch Erhöhung des Grundfreibetrags und Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte. Dabei soll der Grundfreibetrag zunächst für 2023 um 285 Euro auf 10.632 Euro und für 2024 um weitere 300 Euro auf 10.932 Euro zu versteuerndes Einkommen (zvE) angehoben werden. Entsprechend der bislang prognostizierten Inflation soll die zweite Progressionszone ab 2023 bei 15.787 Euro statt 14.927 Euro sowie ab 2024 bei 16.180 Euro beginnen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll ab 2023 bei 61.972 statt bisher 58.597 Euro greifen, 2024 soll er ab 63.515 Euro beginnen. Für besonders hohe Einkommen ab 277.836 Euro zvE, bei denen der Höchststeuersatz von 45 Prozent (sog. Reichensteuersatz) greift, ist keine Anpassung des Tarifeckwerts vorgesehen.

Darüber hinaus soll auch der Kinderfreibetrag schrittweise für jeden Elternteil von 2022 bis 2024 um insgesamt 264 Euro erhöht werden, bis er zum 01.01.2024 bei 2.994 Euro liegt. Korrespondierend dazu soll das Kindergeld schrittweise erhöht werden und ab dem 01.01.2024 für das erste, zweite und dritte Kind einheitlich 233 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro betragen. Rückwirkend für 2022 soll auch der Unterhalthöchstbetrag von 9.984 Euro auf 10.347 Euro angehoben werden und danach im Gleichlauf mit dem Grundfreibetrag steigen.

Der Verzicht auf inflationsbedingte Steuermehreinnahmen hätte im Vergleich zum derzeitigen Tarif einen Umfang von gut 10 Mrd. Euro (2023) bzw. 17,5 Mrd. Euro (2024). Bundesfinanzminister Lindner betonte in der Pressekonferenz, dass die Werte in Abhängigkeit der finalen Inflationsprognosen des im Herbst erscheinenden 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts noch weiter nach oben angepasst werden könnten. Von Seiten der Koalitionspartner ist bislang mediale Kritik an den Plänen des Finanzministers zu vernehmen. Wann eine Einigung erfolgt und wie diese aussieht, bleibt daher noch abzuwarten.

Der Volltext des Eckpunktepapiers steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum Eckpunktepapier kommen Sie hier..

 

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