Plastikmüll in Recycling Prozess

Die neuen Plastikverpackungssteuern

Es besteht dringender Handlungsbedarf für fast alle Unternehmen, die Verpackungen, bestimmte Verpackungsvorprodukte und mit Kunststoff verpackte Warensendungen herstellen, verkaufen, kaufen, ein- oder ausführen bzw. bestimmte Dienstleistungen erbringen.

Seit 1. Januar 2021 muss jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) als jährlichen Beitrag zum EU-Haushalt 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelter Kunststoffabfälle abführen. Grundsätzlich ist jeder EU-Mitgliedstaat frei in der Entscheidung, auf welchem Wege der EU-Haushaltsbeitrag finanziert wird. Einige Staaten planen, die finanzielle Belastung auf nationaler Ebene in Form einer nationalen Plastikverpackungssteuer, andere beabsichtigen höhere Abgaben im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung. Innerhalb der EU hat Spanien diese z.B. bereits eingeführt und auch außerhalb der EU sind neue Umweltsteuern auf der Tagesordnung, z.B. in Großbritannien, den USA und weiteren Staaten. In weiteren Ländern wurden bzw. werden neue Steuern und Abgaben auf Einwegkunststoffe eingeführt, beispielsweise in Portugal und Deutschland (die Bundesregierung hat im November einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Abgabe für bestimmte Einwegkunststoffe veröffentlicht (siehe Steuernachrichten).

Warum die Plastikverpackungssteuern (vermutlich) auch Sie betreffen

Die Plastikverpackungssteuern sind nicht harmonisiert. Der Steuergegenstand, der Steuerentstehungstatbestand, Steuerbefreiungen und weitere verfahrensrechtliche Regelungen richten sich nach den Regeln des jeweiligen Landes. Die meisten Regelungen sehen vor, dass das Inverkehrbringen von Plastikverpackungsmitteln, wie auch in Einmal-Kunststoff verpackte Waren der Plastikverpackungssteuer unterliegen. Dazu zählt nicht nur die Primär-, sondern oft auch die Sekundär- bzw. Tertiärverpackung.

Die Steuerpflicht knüpft im Regelfall an die Herstellung bzw. das Inverkehrbringen entsprechender Plastikverpackungsmaterialien im jeweiligen Land an. Aber auch Lieferungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten (z. B. Deutschland) in den Staat, der die Plastiksteuer erhebt (z. B. Italien), sind von der Steuer betroffen. Das betrifft in den meisten Fällen gewerbliche Sendungen ebenso wie e-Commerce Versandhandelslieferungen. Auch Einfuhren aus Drittländern werden steuerpflichtig (z. B. von Großbritannien nach Deutschland).

Selbst wer nicht in einen Staat liefert, der Plastikverpackungssteuer oder ähnlich gelagerte Abgaben erhebt, also nicht unmittelbar deklarationspflichtig ist oder seinem Geschäftspartner die relevanten Informationen zur Wahrnehmung von dessen Steuerpflichten mitteilen muss, kann mittelbar von der Plastiksteuer und derartigen Abgaben betroffen sein. Denn damit der Deklarationspflichtige die Steuer/Abgabe ordnungsgemäß aufzeichnen und anmelden kann, benötigt er die erforderlichen Daten. Diese können oft nur verfügbar gemacht werden, indem die betreffenden Informationen – die gesamte Lieferkette zurückgehend – bei den Vorlieferanten abgefragt werden.

In Deutschland plant das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aktuell ein Gesetz zur Umsetzung bestimmter Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie, welches eine Abgabe für bestimmte Einmalverpackungskunststoffe vorsieht. Hiervon losgelöst sieht der Koalitionsvertrag vor, dass auch Deutschland die EU-Plastikabgabe durch eine noch zu definierende Steuer oder Abgabe an die Wirtschaft weitergibt.

 
  • Workshop: Was bedeuten die neuen Plastikverpackungssteuern für Sie?

    Die Plastikverpackungssteuern sind ein neuer Steuertypus, der Daten und Prozesse erfordert, die in den meisten Unternehmen noch nicht verfügbar sind.

    Dass die Regelungen national ausgestaltet sind, führt zu einem hochkomplexen Regelungsgeflecht. International tätige Unternehmen müssen all diese Regelungen kennen und ihre Organisation so ausrichten, dass in jedem einzelnen Land die steuerlichen Anforderungen erfüllt werden.

    Es handelt sich um eine Rechtsmaterie mit hochfrequenter Rechtsentwicklung, da weitere Länder die Einführung entsprechender Steuern mitteilen bzw. bereits veröffentlichte Rechtstexte und Behördenmitteilungen angepasst werden.

    In einem Workshop erarbeiten wir mit Ihnen die Betroffenheit Ihres Unternehmens bzw. des Konzerns von der Plastiksteuer, um ein gemeinsames Verständnis über die Tragweite und Komplexität der neuen Steuern für Ihr Unternehmen zu gewinnen.

    Diese Informationsgrundlage ist eine hilfreiche Ausgangsbasis für die weitere Projektplanung und bereits festgestellte Klärungs- und Handlungsbedarfe.

  • Unser Angebot im Detail

    1In einem ersten Termin (ca. 1 h) erhalten Sie einen ersten Überblick über die geplanten Regelungen der Plastikverpackungssteuern und die damit einhergehenden praktischen Herausforderungen. Bei Bedarf erhalten Sie eine Kurzinformation zum Thema, um das Thema Plastikverpackungssteuern bei der Unternehmensleitung zu platzieren.

     

    2In einem Telefonat besprechen wir den angestrebten Teilnehmerkreis für den Workshop. Wir stellen Ihnen sodann Informationsmaterial zur Verfügung, mit dem Sie die von Ihnen eingeladenen Teilnehmer:innen informieren können. Das Material umfasst auch einen Fragenkatalog, der den Teilnehmer:innen zur Vorbereitung auf den Workshop dient.

     

    3Der Plastikverpackungs-Workshop wird mittels MS Teams und Mural digital durchgeführt. Alle Teilnehmer:innen können digital an der Dokumentation mitarbeiten und werden durch unsere erfahrenen Workshopleiter:innen einbezogen. 

    Den Workshop bieten wir Ihnen nach Ihren Vorstellungen als Halbtags- oder Ganztagsworkshop an (in Abhängigkeit von der Vielschichtigkeit und Komplexität Ihres Unternehmens: ggf. sind auch separate Workshops pro Business Unit oder für eigenständige Geschäftseinheiten zielführend).

     

    4Sie erhalten eine Kopie der im Workshop erarbeiteten Dokumentation als PDF-Datei. EY erstellt außerdem auf der Basis der Workshop-Erkenntnisse eine kurze Management Summary mit einer Ersteinschätzung, wie Ihr Unternehmen von den Plastikverpackungssteuern betroffen sein wird. Die Dokumentation umfasst Empfehlungen für die nächsten Schritte.

 

Mehr zum Thema erfahren Sie außerdem in unserem Tax & Law Magazine Artikel " Welche Herausforderungen die Verpackungssteuern mit sich bringen".

Gepresste Plastikhaufen

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