Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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Welche Schäden beziehungsweise Gegenmaßnahmen deckt eine Cyberversicherung ab?
Krickhahn: Eine Cyberversicherung ist eine Kombination aus unterschiedlichen traditionellen Sparten, dazu gehören zum Beispiel Haftpflichtkomponenten im Falle einer Datenschutzverletzung. Einer der relevantesten Treiber ist allerdings der Betriebsunterbrechungsschaden inklusive der damit zusammenhängenden Kosten: für IT-Forensiker, für Rechtsanwälte, für PR-Fachleute oder auch für Beratungsdienstleistungen, für die Wiederherstellung der Systeme und so weiter. All das umfasst die Cyberpolice bis zu den Grenzen, die im Vertrag unter anderem als Versicherungslimits geregelt sind.
Koch: Ergänzend dazu: Die technische Aufarbeitung von Cyberangriffen ist erfahrungsgemäß nicht der primäre Kostentreiber. In vielen Fällen ist diese nach wenigen Tagen bis Wochen abgeschlossen. Doch auch wenn Unternehmen die gestohlenen Daten – gegebenenfalls nach Zahlung eines Lösegeldes – entschlüsselt und damit wieder in ihrem Besitz haben, muss die Infrastruktur neu aufgebaut werden. Die operative Nutzung einer einmal kompromittierten Umgebung ist zwangsläufig nur ratsam, wenn betroffene Segmente oder die gesamte Infrastruktur gründlich untersucht und nachweislich nicht mehr infiltriert sind. Das sind schließlich die signifikanten Kostenblöcke.
Das Stichwort „Lösegeld“, das in vielen Fällen von Cyberangriffen gegen die Entschlüsselung von Daten erpresst wird, scheint in dieser Rechnung nicht aufzutauchen …
Krickhahn: Prinzipiell müssen sich Versicherer an die gesetzlichen Vorgaben halten. Es gibt Länder, die die Versicherung von Lösegeld verbieten, und solche, die sie erlauben. In Deutschland gibt es weder ein Verbot noch eine offizielle Erlaubnis.
Meseke: Ich würde erwarten, dass Versicherer sich künftig beim Thema Lösegeld eher zurücknehmen, weil das ein Risiko ist, das sich versicherungsmathematisch nicht mehr so einfach bestimmen lässt. Die Lösegeldforderungen – und hierdurch getrieben dann die Schadensummen – sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen.