Langfristig eingebettet ist das IReF in die Entwicklung des Integrated Reporting System (IRS), mit dem die Aufseher künftig europaweit eine einheitliche Abwicklung des Meldewesens anstreben. Federführend ist dabei die Europäische Bankenaufsicht (EBA). In einem ersten Schritt steht das statistische Reporting im Vordergrund. Ergänzt werden soll es zu einem späteren Zeitpunkt durch das regulatorische Reporting und die Meldungen zum Single Resolution Mechanism (SRM). Datenpunkte werden bezüglich ihrer Definition und des Zeitraums so harmonisiert, dass sie für einen bestimmten Zeitraum jeweils nur einmalig gemeldet werden müssen.
Derzeit noch nicht abschließend geklärte Details der IReF-Initiative sollten Banken nicht davon abhalten, sich bereits heute intensiv mit den veränderten Anforderungen auseinanderzusetzen und möglichst zügig mit der Vorbereitung zu beginnen. Aller Voraussicht nach wird das IReF in mehreren Phasen eingeführt und anschließend sukzessive erweitert. Bereits in der ersten Phase kommen auf die Institute erhebliche Veränderungen zu: Berichtspflichten zu Kreditdaten (AnaCedit), zum Wertpapierbestand (SHS) sowie zu Bilanzpositionen (BSI) und Zinssätzen (MIR) werden dann direkt berücksichtigt.
Neue Regeln sollen Qualität der Berichterstattung verbessern
Kreditinstitute sollen besser vergleichbar werden, um so mögliche Fehlerquellen frühzeitig erkennen zu können. Letztlich geht es bei diesen Maßnahmen darum, die Qualität der Berichterstattung zu optimieren, um den Finanzsektor und so das gesamte Wirtschaftssystem sicherer zu machen.
Doch bevor es so weit ist, sind in den Instituten umfassende Vorbereitungen notwendig. Mitarbeitende haben das nötige Wissen zu erwerben, IT-Systeme sind anzupassen und in einigen Fällen zu modernisieren. Der Aufwand derartiger Umstellungen wurde in der Vergangenheit von Marktteilnehmern regelmäßig unterschätzt.
Trotz des erheblichen Umsetzungsaufwands wird sich langfristig der Schritt für die Institute lohnen. Denn die Initiative des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) zielt ausdrücklich darauf ab, regulatorisch relevante Daten zu vereinheitlichen und damit die Berichtslast der Banken in ganz EU-Europa deutlich zu verringern. Denn noch unterscheiden sich die Standards in den Mitgliedstaaten der EU erheblich.
Aufsicht verfolgt zweigleisigen Ansatz
Das Ziel der Vereinheitlichung gehen die Aufsichtsbehörden zweigleisig an. Das IReF wird nach seiner Verabschiedung durch das EZB-Direktorium für Kreditinstitute im Euroraum verpflichtend sein. Ergänzt wird das Regularium durch einen freiwilligen Datenstandard, das Banks’ Integrated Reporting Dictionary (BIRD). Die EZB-Initiative wird bereits seit mehreren Jahren gemeinsam mit einer Reihe von Geschäftsbanken entwickelt.
Als eine Art Wörterbuch für regulatorisch relevante Daten wird das BIRD einen einheitlichen Standard für Datenfelder schaffen, der länder- und funktionsübergreifend Einsatz findet. Es beinhaltet auch Transformationsregeln für bisher genutzte Datenformate. Für Kreditinstitute schafft die neue Grundlage einheitliche Standards; die Meldedaten einzelner Geschäftsbereiche oder Länderorganisationen werden damit auch intern einfacher vergleichbar.
Datenmodelle aus dem BIRD lassen sich auch intern nutzen
In den verschiedenen Schichten, aus denen sich das BIRD zusammensetzt, werden Quelldaten der hauseigenen Systeme auf der Grundlage von durch das Dictionary definierten Regeln zur Transformation umgewandelt. Diese „Golden Source“ soll in Zukunft die Systeme speisen, sowohl jene der Aufsicht als auch jene für die institutsinterne Steuerung und das interne Reporting. Beispielsweise können auch Kunden-, Risikomanagement- und Managementinformationssysteme auf diesen einheitlichen Datenpool zugreifen.
Selbst wenn die Einführung des BIRD freiwillig bleibt, die Europäische Zentralbank hat deutlich gemacht, dass sich das IReF stark am BIRD orientieren wird. Das ermöglicht schon im Vorfeld der Veröffentlichung der verpflichtenden Regeln einen guten Einblick in die künftigen Anforderungen. Anders gesagt: Auch wenn der Verordnungsentwurf des IReF noch einige Monate auf sich warten lassen wird, ist auf der Basis der BIRD-Definitionen bereits heute eine ausführliche Abweichungsanalyse möglich. So kann ein Kreditinstitut frühzeitig erkennen, wie gut es auf das BIRD vorbereitet ist und welche Implementierungsaufwände voraussichtlich zu erwarten sind. Darauf aufbauend kann das Management eine Strategie entwickeln und die Mittel für die Transformation allokieren.
EY bietet hierfür ein Instrumentarium an, das Institute bei der Implementierung des BIRD-Standards unterstützen kann. Möglich sind ein Abgleich und Matching auf Datenfeldebene sowie eine Transformation in das Zielformat. Hier können auch komplexe Vor- und Nachverarbeitungen für unterschiedliche Zuliefer- und Abnehmersysteme sowie gegebenenfalls erforderliche Synchronisationen berücksichtigt werden. Eine allgemeine Datenqualitätsprüfung, KI-basierte Verbesserungsvorschläge und Lernprozesse einschließlich automatisierter Korrekturen sind ebenfalls möglich. Darüber hinaus wird auch die Nutzung eigener oder von Regulatoren zur Verfügung gestellter Validierungsregeln ermöglicht.