Die internationale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten.
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CSRD: Mit verpflichtender Nachhaltigkeitsberichterstattung zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit
Die Schwerpunktsetzung steht im Einklang mit dem EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzsystem, das auf dem Pariser Klimaabkommen und der Agenda 2030 der EU-Kommission basiert. Neben der Umlenkung von Kapitalflüssen in nachhaltige Investitionen verfolgt der Plan auch die Integration von Nachhaltigkeit in das Risikomanagement von Finanzunternehmen sowie die grundlegende Förderung der Transparenz nachhaltiger Finanzprodukte. Ab 2022 wird außerdem eine regelmäßige Berichterstattung verlangt, die ökologische und soziale Merkmale der Finanzprodukte ausweisen soll.
Die Studie zeigt auch, dass die regulatorischen Anforderungen seitens der Branche (noch) als wichtiger angesehen werden, als die Erwartungen der Öffentlichkeit, der Investoren oder von Shareholdern und Vermittlern zu erfüllen. Allerdings nehmen Versicherer derzeit noch vergleichsweise wenig konkrete Erwartungen von diesen Akteuren wahr.
Mit der Einführung einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung, wie sie die EU-Kommission ab 2023 mithilfe der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorsieht, sollen vollständige, vergleichbare und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen für Marktteilnehmer und weitere Stakeholder bereitgestellt werden. Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, dass Unternehmen auf Basis einheitlicher, verpflichtend anzuwendender Standards Berichte im digitalen Format einreichen sollen, damit die Informationen allgemein und transparent zugänglich sind.