Das Problem ist lange bekannt. Für Produktionsfaktoren wie den Ausstoß von Emissionen, die Verschmutzung der Umwelt oder die Zerstörung von Ökosystemen wird bis heute kein – oder zumindest kein angemessener – Preis gezahlt. Das verzerrt viele Kostenkalkulationen und schränkt die Fairness des internationalen Wettbewerbs ein.
Beispiel Stahl: Verpackungsstahl für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, spezielle Oberflächenbleche für Haushaltsgeräte oder Laufwerkkomponenten für den Maschinen- und Anlagenbau werden in Asien zu günstigeren Energiepreisen und weniger strikten Emissionsregeln gefertigt. Für eine identische Produktion in der EU zahlen Unternehmen und letztlich die Verbraucher höhere Lohnkosten. Der Einsatz erneuerbarer Energie, die Einhaltung strenger Emissionskontrollen und die Einsparung des Transports aus Asien finden dagegen an der Kasse bis heute keinen Niederschlag. Externe Kosten werden nicht internalisiert, heißt das im Jargon.
CBAM: Neue Regeln in der EU schaffen Abhilfe
Doch Änderung ist in Sicht. Die Finanzminister der EU haben sich im März auf die Einführung einer CO2-Abgabe für Güter und Dienstleistungen aus Drittstaaten geeinigt, bei deren Herstellung erhebliche Emissionen anfallen. Einen entsprechen Vorschlag hatte die Kommission schon im vergangenen Sommer als Teil der Klimastrategie „Fit for 55“ vorgelegt. Damit will die Union erreichen, bis 2055 klimaneutral zu wirtschaften.
Der sogenannte Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll helfen, eine Lösung für das globale Problem des Klimawandels zu finden. Zunehmend strenge Regeln für Emissionsreduzierung, nachhaltiges Wirtschaften und die Anfänge einer Kreislaufwirtschaft in der EU könnten dazu führen, dass Unternehmen versuchen, die damit verbundenen Kosten zu vermeiden. Das Problem, das beispielsweise die Verlagerung der Produktion oder Beschaffung in Regionen mit laxer Regulierung sein könnte, wird als „Carbon Leakage“ bezeichnet. Der Kohlendioxidausstoß wird nicht reduziert, sondern lediglich in andere Regionen der Welt verschoben.
CO2-Abgabe reduziert Preisvorteile, die aus Vermeidung von Klimaregeln entstehen
Der CBAM-Mechanismus schafft künftig einen Ausgleich, in dem beim Import eine entsprechende Abgabe auf Waren erhoben wird, bei deren Herstellung erhebliche Emissionen entstanden sind. Dieser „Kohlendioxid-Zoll“ wird Preisvorteile nivellieren, die ausschließlich aus der Nichteinhaltung von Klimaregeln entstanden sind. Umgekehrt kann bei der Einfuhr auch geltend gemacht werden, dass Kosten für den CO2-Ausstoß im Ursprungsland gezahlt worden sind.
Der US-Bundesstaat Kalifornien gehört zu den ersten, der ein ähnliches Modell nutzt. Dort kommt es beim Import von Elektrizität zum Einsatz. Kanada und Japan haben ähnliche Initiativen angekündigt.